C Produktion
Klasse

WZ-Klasse 16.22 – Herstellung von Parketttafeln

Der WZ-Code 16.22.0 ist eine spezifische Klassifikation innerhalb des amtlichen Systems der Wirtschaftszweige.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 16.22.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 0
Verwandt 7
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 16.22

Vollständige Bezeichnung Herstellung von Parketttafeln
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 16 - Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren, ohne Möbel
Gruppe 16.2 - Herstellung von sonstigen Holz-, Kork-, Flecht- und Korbwaren
Klasse 16.22 - Herstellung von Parketttafeln
Integrierte Unterklasse 16.22.0
NACE Rev. 2.1 16.22
WZ 2008 Entsprechung 16.22.0
Kundensystematik 160

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Zugehörige Codes

Verwandte WZ-Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 16.22.0?

Der WZ-Code 16.22.0 ist eine spezifische Klassifikation innerhalb des amtlichen Systems der Wirtschaftszweige. Er dient dazu, Betriebe zu erfassen, deren primärer Geschäftszweig in der Herstellung von Parketttafeln und vergleichbaren mehrschichtigen Holzfußböden liegt. Diese Zuordnung ist für die amtliche Statistik, aber auch für die eigene betriebliche Ausrichtung von Bedeutung. Definition und Kernbereich des WZ 16.22.0

Die Klassifikation „Herstellung von Parketttafeln“ umfasst die Fertigung von Fußbodenbelägen, die aus Holz oder überwiegend aus Holz bestehen und durch das Zusammenfügen von Einzelelementen oder mehreren Schichten entstehen. Der Prozess geht über einfaches Sägen oder Hobeln hinaus und beinhaltet typischerweise das Verleimen, Fräsen der Nut-Feder-Verbindungen und oft auch eine Oberflächenbehandlung.

Zu den produzierten Erzeugnissen zählen:

  • Fertigparkett in Form von Mehrschichtparkett-Tafeln
  • Mosaikparkett
  • Lamellenparkett, das zu Tafeln zusammengesetzt wird

anderes Puzzle- oder Musterparkett, das werkseitig zu verlegefertigen Einheiten montiert ist

Die entscheidende Gemeinsamkeit ist die werkseitige Herstellung eines verlegefertigen Endprodukts aus Holz für den Bodenbereich.

Kritische Abgrenzung zu anderen WZ-Codes

Die korrekte Anwendung des Codes erfordert eine klare Trennung von benachbarten Wirtschaftszweigen. Fehleinstufungen können zu verzerrten Statistiken und betrieblichen Fehlauskünften führen.

Abgrenzung zur Holzbearbeitung (WZ 16.1)

Die Codes unter 16.1 (z.B. Sägen und Hobeln von Holz) betreffen die primäre Be- und Verarbeitung von Rundholz zu Schnittholz. Ein Sägewerk, das Bretter und Latten produziert, fällt nicht unter 16.22.0, selbst wenn dieses Material später zu Parkett weiterverarbeitet werden könnte. Code 16.22.0 setzt die spezifische Zweckbestimmung als Fußbodenbelag voraus.

Abgrenzung zur Holzwerkstoffherstellung (WZ 16.21)

Hier liegt der Unterschied im Verarbeitungsstadium. Die Herstellung von Sperrholz, Spanplatten oder OSB-Platten (16.21) schafft Halbzeuge. Ein Betrieb, der diese Platten bezieht und sie zu fertigen Parketttafeln mit Nut, Feder und Oberfläche weiterverarbeitet, ist dagegen unter 16.22.0 einzuordnen. Die Grenze ist fließend, aber die Fertigstellung zum Endprodukt ist der key differentiator.

Abgrenzung zur Möbelherstellung (WZ 31.0) und zum Baugewerbe (WZ 43)

Die Produktion von Holzfußböden ist klar von der Möbelproduktion getrennt. Ebenso ist die Verlegung des Parketts durch Handwerker eine Dienstleistung des Baugewerbes (WZ 43.33.1: Fußbodenverlegung) und keine Herstellung im Sinne von 16.22.0. Ein Betrieb, der sowohl herstellt als auch verlegt, muss beide Tätigkeiten getrennt ausweisen.

Typische Fehler und betriebliche Irrtümer

In der Praxis kommt es häufig zu falschen Zuordnungen, die vermieden werden sollten.

„Wir sind ein Tischlerei, also nehmen wir einen Tischlereicode.“ Die Haupttätigkeit entscheidet. Eine reine Schreinerei nutzt Code 16.24. Eine Tischlerei, die sich auf Parkettfertigung spezialisiert hat, muss 16.22.0 angeben.

„Wir bearbeiten Holz, also passt das schon.“ Die wirtschaftszweigsystematik ist nach Produkten und Prozessen, nicht nach Materialien gegliedert.

„Wir stellen auch Dielen her, also ist alles ein Code.“ Massivholzdielen fallen unter 16.23 (Herstellung von sonstigen Holzwaren). Ein Mischbetrieb benötigt mehrere Codes.

Eine fehlerhafte Angabe kann sich auf Branchenstatistiken, Förderanträge oder die Zuordnung zu Berufsgenossenschaften auswirken.

Checkliste zur korrekten Einstufung

Beantworten Sie diese Fragen, um zu prüfen, ob WZ 16.22.0 Ihr Hauptcode ist.

Ist die Herstellung von Parketttafeln meine hauptsächliche wirtschaftliche Tätigkeit?

Stelle ich ein verlegefertiges Produkt aus Holz/Werkstoffen für den Bodenbereich her?

Beinhaltet mein Prozess mehr als nur das Sägen oder Hobeln von Holz (z.B. Verleimen, Fräsen, Oberflächenbehandlung)?

Verkaufe ich das Produkt als eigenen Artikel, nicht nur als Teil einer Verlege-Dienstleistung?

Wenn Sie alle Fragen mit Ja beantworten, ist 16.22.0 wahrscheinlich korrekt. Bei Nein prüfen Sie die Codes 16.21, 16.23 oder 16.24.

Relevanz und praktischer Nutzen der Klassifikation

Der WZ-Code ist keine bloße Formalie. Er dient der amtlichen Statistik zur Abbildung der Wirtschaftsstruktur. Für den Betrieb selbst kann die korrekte Einstufung relevant sein bei der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (Holz-BG), für die Zuordnung in Branchenverzeichnisse oder bei der Suche nach spezifischen Förderprogrammen für das verarbeitende Gewerbe. Eine präzise Angabe sorgt dafür, dass Ihr Betrieb dort gefunden wird, wo er hingehört. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was fällt unter den WZ-Code 16.22.0? Der Code umfasst die Herstellung von Parketttafeln, Mosaikparkett und ähnlichen mehrschichtigen Fußbodenbelägen aus Holz, die durch Zusammenfügen von Einzelstücken oder Schichten entstehen. Die reine Sägearbeit oder die Produktion von Massivholzdielen fällt hingegen nicht darunter.

Welche Abgrenzung gibt es zum WZ-Code 16.21 (Herstellung von Furnieren und Platten)? Während Code 16.21 die Produktion der Grundmaterialien wie Sperrholz- oder Spanplatten klassifiziert, bezieht sich 16.22.0 auf die Weiterverarbeitung dieser Materialien zu fertigen, verlegefertigen Parkettprodukten. Die Grenze verläuft zwischen Rohmaterial und Endprodukt.

Kann ein Tischlerbetrieb diesen Code nutzen, wenn er Parkett verlegt? Nein. Die reine Verlegearbeit ist handwerkliche Dienstleistung und fällt unter Baugewerbe-Codes (z.B. 43.33.1). Der Code 16.22.0 ist ausschließlich für die industrielle oder handwerkliche Herstellung (Produktion) der Parketttafeln selbst vorgesehen.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt unter den WZ-Code 16.22.0?

Der Code umfasst die Herstellung von Parketttafeln, Mosaikparkett und ähnlichen mehrschichtigen Fußbodenbelägen aus Holz, die durch Zusammenfügen von Einzelstücken oder Schichten entstehen. Die reine Sägearbeit oder die Produktion von Massivholzdielen fällt hingegen nicht darunter.

Welche Abgrenzung gibt es zum WZ-Code 16.21 (Herstellung von Furnieren und Platten)?

Während Code 16.21 die Produktion der Grundmaterialien wie Sperrholz- oder Spanplatten klassifiziert, bezieht sich 16.22.0 auf die Weiterverarbeitung dieser Materialien zu fertigen, verlegefertigen Parkettprodukten. Die Grenze verläuft zwischen Rohmaterial und Endprodukt.

Kann ein Tischlerbetrieb diesen Code nutzen, wenn er Parkett verlegt?

Nein. Die reine Verlegearbeit ist handwerkliche Dienstleistung und fällt unter Baugewerbe-Codes (z.B. 43.33.1). Der Code 16.22.0 ist ausschließlich für die industrielle oder handwerkliche Herstellung (Produktion) der Parketttafeln selbst vorgesehen.