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Klasse

WZ-Klasse 11.04 – Herstellung von Wermutwein und sonstigen aromatisierten Weinen

Der WZ-Code 11.04.0 erfasst die Herstellung von Wermutwein und sonstigen aromatisierten Weinen innerhalb der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 11.04.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
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Verwandt 6
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 11.04

Vollständige Bezeichnung Herstellung von Wermutwein und sonstigen aromatisierten Weinen
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 11 - Getränkeherstellung
Gruppe 11.0 - Getränkeherstellung
Klasse 11.04 - Herstellung von Wermutwein und sonstigen aromatisierten Weinen
Integrierte Unterklasse 11.04.0
NACE Rev. 2.1 11.04
WZ 2008 Entsprechung 11.04.0
Kundensystematik 110

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 11.04.0?

Der WZ-Code 11.04.0 erfasst die Herstellung von Wermutwein und sonstigen aromatisierten Weinen innerhalb der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige. Diese Klassifikation dient primarily der amtlichen Statistik und hilft Unternehmen bei der branchenspezifischen Einordnung. Rechtlich basiert die Produktion auf der EU-Verordnung 251/2014, die genaue Vorgaben zu Zutaten, Alkoholgehalt und Kennzeichnung macht. Praktisch umfasst der Code sowohl traditionelle Herstellungsverfahren als auch moderne Produktionstechniken aromatisierter Weinprodukte. Definition und Abgrenzung des WZ-Code 11.04.0

Die Klassifikation 11.04.0 bezeichnet die Herstellung von Wermutwein und anderen aromatisierten Weinerzeugnissen. Aromatisierte Weine sind laut EU-Verordnung 251/2014 Getränke auf Weinbasis, die mit Aromastoffen, Kräutern, Gewürzen oder anderen geschmacksgebenden Zutaten versetzt werden. Wermutwein stellt eine Unterkategorie dar, die specifically durch Beifuß (Artemisia absinthium) aromatisiert wird.

Abzugrenzen ist diese Gruppe von:

  • Nicht-aromatisierten Weinen (WZ 11.01)
  • Destillierten Spirituosen (WZ 11.01)
  • Alkoholfreien aromatisierten Getränken (WZ 11.07)

Weinbrand und Weinlikören (fallen unter Spirituosenherstellung)

Die Systematik dient weniger operationalen Zwecken, sondern primarily der einheitlichen Erfassung in Statistiken und Register.

Rechtliche Grundlagen und EU-Verordnung

Die Herstellung aromatisierter Weine unterliegt strikten regulatorischen Rahmenbedingungen. Zentrale Bedeutung hat die Verordnung (EU) Nr. 251/2014 des Europäischen Parlaments und Rates. Sie definiert:

  • Zulässige Grundweine und Alkoholgehalte
  • Erlaubte Aromen, Kräuter und Zusatzstoffe
  • Höchstgrenzen für Zucker, Sulfite und andere Parameter

Vorgaben zur Etikettierung und Bezeichnung

National kommen das Weingesetz (WeinG) und die Lebensmittelhygiene-Verordnung hinzu. Produzenten benötigen eine Genehmigung nach § 2 WeinG und müssen die allgemeinen lebensmittelrechtlichen Pflichten erfüllen.

Produktionsprozess im Überblick

Die Herstellung aromatisierter Weine folgt einem standardisierten Ablauf, der sich in vier Hauptschritte gliedert:

  • Auswahl und Vorbereitung des Basisweins: Es kommen meist neutrale Weiss- oder Rotweine zum Einsatz, die sensorisch wenig Eigencharakter mitbringen.

Aromatisierung: Zugabe von natürlichen Aromen, Kräutern, Gewürzen, Wurzeln oder Fruchtauszügen. Beim Wermutwein ist Beifuß obligatorisch.

Verschnitt und Süßung: Hinzufügen von Alkohol, Most, Zucker oder Caramel zur Abrundung des Geschmacks und Einstellung des Restzuckers.

Reifung und Filtration: Kurze Lagerung zur Geschmacksintegration sowie Filtration vor der Abfüllung.

Moderne Betriebe setzen häufig CO₂-extrahiere Aromen ein, um standardisierte Qualität zu erreichen.

Typische Produkte und Kategorien

Unter den Code 11.04.0 fallen verschiedene aromatisierte Weinerzeugnisse. Die EU-Verordnung unterscheidet:

  • Produktkategorie
  • Definition
  • Alkoholgehalt (min.)
  • Wermutwein
  • Mit Artemisia absinthium aromatisiert
  • 14,5% vol. (auf 15% vol. eingestellt)
  • Aromatisierter Wein
  • Mit anderen Aromen versetzt
  • 7% vol.
  • Aromatisierter Weinbasisgetränk
  • Mit niedrigerem Alkoholgehalt
  • 4,5% vol.
  • Aromatisierter Perlwein
  • Mit Kohlensäure versetzt
  • 7% vol.

Neben Wermut sind auch Kräuterweine, gewürzte Weine oder fruchtaromatisierte Varianten gängig.

Häufige Fehler und regulatorische Fallstricke

Bei der Einstufung und Herstellung kommen immer wieder die gleichen Probleme vor:

  • Falsche Abgrenzung zu Spirituosen: Überschreitung der zulässigen Alkoholhöchstgrenzen kann zur Umqualifizierung als Spirituose führen.

Irreführende Bezeichnungen: Ungenaue Verwendung von Begriffen wie "Wermut" ohne ausreichend Beifuß-Aroma.

Etikettierungsmängel: Fehlende Angaben zu Allergenen, Alkoholgehalt oder verwendeten Aromen.

Hygienerisiken: Kontamination bei der manuellen Zugabe von Kräutern oder Gewürzen.

Eine klare Dokumentation der Rezepturen und verwendeten Zutaten ist essential.

Wirtschaftliche Bedeutung und Marktentwicklung

Aromatisierte Weine nehmen eine Nischenposition im deutschen Getränkemarkt ein. Wermutwein wird traditional als Aperitif konsumiert, während fruchtaromatisierte Weine oft jüngere Zielgruppen ansprechen. Die Absatzmengen sind verglichen mit klassischen Weinen oder Bier gering, unterliegen aber weniger saisonalen Schwankungen.

Seit 2015 ist ein leichter Aufwärtstrend bei premium-aromatisierten Produkten mit natürlichen Zutaten zu beobachten. Global dominieren italienische und französische Hersteller den Wermutmarkt.

Checkliste für die branchengerechte Einstufung

So ordnen Sie Ihr Unternehmen korrekt unter Code 11.04.0 ein:

  • Haupttätigkeit ist die Herstellung (nicht nur Handel) von aromatisierten Weinen
  • Verwendete Grundstoffe entsprechen der EU-Verordnung 251/2014
  • Der Alkoholgehalt liegt zwischen 4,5% und 21% vol. (Obergrenze für aromatisierte Weine)
  • Es werden keine destillierten Aromen eingesetzt, die zur Spirituosen-Herstellung zählen würden

Die Produkte sind als aromatisierte Weine etikettiert und vermarktet

Bei Unsicherheit hilft ein Blick in den amtlichen WZ-2008-Katalog oder eine Anfrage beim statistischen Landesamt.

FAQ – Häufige Fragen

Was gehört nicht zum WZ-Code 11.04.0?

Nicht hierzu gehören die Herstellung von nicht-aromatisierten Weinen (11.01), die Destillation von Spirituosen (11.01) sowie die Produktion von alkoholfreien aromatisierten Getränken (11.07). Welche rechtlichen Vorgaben gelten für aromatisierte Weine?

Maßgeblich ist die Verordnung (EU) Nr. 251/2014 über aromatisierte Weinprodukte. Sie regelt Zutaten, Höchstgehalte, Bezeichnungen und Etikettierung. Braucht man eine besondere Genehmigung für die Herstellung?

Ja, die Produktion unterliegt dem deutschen Weinrecht und erfordert eine entsprechende Erlaubnis nach dem Weingesetz, sowie die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften.

Häufig gestellte Fragen

Was gehört nicht zum WZ-Code 11.04.0?

Nicht hierzu gehören die Herstellung von nicht-aromatisierten Weinen (11.01), die Destillation von Spirituosen (11.01) sowie die Produktion von alkoholfreien aromatisierten Getränken (11.07).

Welche rechtlichen Vorgaben gelten für aromatisierte Weine?

Maßgeblich ist die Verordnung (EU) Nr. 251/2014 über aromatisierte Weinprodukte. Sie regelt Zutaten, Höchstgehalte, Bezeichnungen und Etikettierung.

Braucht man eine besondere Genehmigung für die Herstellung?

Ja, die Produktion unterliegt dem deutschen Weinrecht und erfordert eine entsprechende Erlaubnis nach dem Weingesetz, sowie die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften.