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Klasse

WZ-Klasse 11.03 – Herstellung von Apfelwein und sonstigen gegorenen Getränken aus Obst

Der WZ-Code 11.03.0 klassifiziert im europäischen Statistiksystem die gewerbliche Herstellung von Apfelwein und anderen gegorenen Getränken aus Obst.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 11.03.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 0
Verwandt 6
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 11.03

Vollständige Bezeichnung Herstellung von Apfelwein und sonstigen gegorenen Getränken aus Obst
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 11 - Getränkeherstellung
Gruppe 11.0 - Getränkeherstellung
Klasse 11.03 - Herstellung von Apfelwein und sonstigen gegorenen Getränken aus Obst
Integrierte Unterklasse 11.03.0
NACE Rev. 2.1 11.03
WZ 2008 Entsprechung 11.03.0
Kundensystematik 110

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 11.03.0?

Der WZ-Code 11.03.0 klassifiziert im europäischen Statistiksystem die gewerbliche Herstellung von Apfelwein und anderen gegorenen Getränken aus Obst. Diese Kategorie erfasst Unternehmen, die sich professionell mit der Produktion von Fruchtweinen befassen – von der Mostbereitung über die Gärung bis zur Abfüllung. Wichtig: Es handelt sich um eine statistische und verwaltungstechnische Klassifikation für wirtschaftliche Tätigkeiten, nicht um eine qualitative Bewertung oder Genehmigung. Was genau umfasst Code 11.03.0?

Die Klassifikation 11.03.0 bezieht sich auf die Herstellung aller gegorenen Getränke, die aus Obst – außer Trauben – gewonnen werden. Der Prozess umfasst typischerweise diese Schritte:

  • Keltern oder Pressen von Obst zu Most
  • Gärung des Mostes durch Hefen
  • Lagerung und Reifung des gegorenen Getränks
  • Filterung und Klärung

Abfüllen in Flaschen oder andere Behältnisse

Neben Apfelwein (etwa aus Deutschland oder Frankreich als Cidre) fallen hierunter auch Getränke aus Birnen (Perry), Quitten, Kirschen oder Beerenobst. Entscheidend ist der Gärungsprozess – ohne diesen liegt kein unter 11.03.0 fallendes Produkt vor.

Abgrenzung zu anderen WZ-Codes

Oft kommt es zu Verwechslungen mit benachbarten Klassifikationen. Diese Aktivitäten gehören nicht zu 11.03.0:

  • Aktivität
  • Zugehöriger WZ-Code
  • Herstellung von Traubenwein
  • 11.02
  • Bierbrauen
  • 11.05
  • Destillation von Spirituosen
  • 11.01
  • Produktion von Fruchtsäften (nicht gegoren)
  • 11.07
  • Anbau von Obst (Landwirtschaft)
  • 01.25/01.26

Auch Mischgetränke, bei denen Fruchtwein nur eine Zutat ist, fallen通常 under andere Codes, etwa 11.06 für sonstige fermentierte Getränke.

Praktische Anwendung und Genehmigungspflicht

Wenn Sie gewerblich Apfelwein oder ähnliche Getränke herstellen wollen, müssen Sie sich nicht nur statistisch korrekt einordnen. In Deutschland sind folgende Genehmigungen und Auflagen relevant:

  • Erlaubnis nach §2 Alkoholgesetz (AlkG) für die Herstellung alkoholischer Getränke
  • Einhaltung der Lebensmittelhygiene-Verordnung (HACCP-Konzept)
  • Anzeige beim zuständigen Gewerbeamt und Lebensmittelüberwachungsamt

Ggf. steuerliche Erfassung (Alkopsteuer)

Die具体要求 können je nach Bundesland variieren. In Hessen etwa, einer traditionellen Apfelwein-Region, gibt es spezifische Vorgaben für Betriebe.

Häufige Fehler und Missverständnisse

Bei der Einordnung unter 11.03.0 passieren immer wieder dieselben Fehler:

  • Verwechslung mit Traubenwein: Auch wenn beides Wein ist – Traubenwein hat einen eigenen Code (11.02) und unterliegt teilweise anderen Regelungen.

Überschätzung der Kleinmengen-Regelung: Auch kleine gewerbliche Mengen fallen unter die Klassifikation und sind genehmigungspflichtig. Nur der reine Privatbedarf ist ausgenommen.

Vernachlässigung der Steuerpflicht: Alkoholische Getränke unterliegen der Alkopsteuer. Eine Vergesslichkeit hier kann teuer werden.

Unterschätzung der Hygieneanforderungen: Die Herstellung von Lebensmitteln erfordert stringente Hygieneprozesse – auch in kleinen Betrieben.

Checkliste für den Start

Bevor Sie mit der gewerblichen Herstellung beginnen, sollten Sie diese Punkte prüfen:

  • Ist mein Vorhaben eindeutig unter 11.03.0 einzuordnen oder gibt es Überschneidungen mit anderen Codes?

Habe ich die notwendigen Genehmigungen bei den zuständigen Ämtern eingeholt?

Erfülle ich alle hygienerechtlichen Vorgaben (HACCP, Schulungen)?

Bin ich bei der Zollverwaltung für die Alkopsteuer angemeldet?

Habe ich meine Tätigkeit beim Statistischen Amt gemeldet?

Häufig gestellte Fragen

Was fällt NICHT unter den Code 11.03.0?

Nicht eingeschlossen sind die Herstellung von Traubenwein (Code 11.02), Bier (11.05), destillierten alkoholischen Getränken (11.01) sowie nicht-alkoholischer Getränke wie Fruchtsäfte (11.07). Auch die reine Obstkelterung ohne Gärung gehört nicht hierher.

Brauche ich eine besondere Genehmigung für die gewerbliche Herstellung?

Ja, für die gewerbliche Herstellung von alkoholischen Getränken aus Obst ist in Deutschland in der Regel eine Erlaubnis nach dem Alkoholgesetz sowie die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften (HACCP, Lebensmittelhygiene) notwendig. Die genauen Anforderungen variieren je nach Bundesland.