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WZ-Gruppe 94.9 – Kirchliche Vereinigungen; politische Parteien sowie sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen

Klassifikation im WZ 2025 Die Gruppe 94.9 des WZ 2025 erfasst ausschließlich Organisationen ohne Erwerbscharakter, die Dienstleistungen für Mitglieder oder die Allgemeinheit erbringen.

Ebene Gruppe
Tiefe 3/5
Untergeordnet 3
Verwandt 2
Übersicht

Informationen zu WZ-Gruppe 94.9

Vollständige Bezeichnung Kirchliche Vereinigungen; politische Parteien sowie sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen
Abschnitt T - Erbringung von Sonstigen Dienstleistungen
Abteilung 94 - Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen, ohne Sozialwesen und Sport
Gruppe 94.9 - Kirchliche Vereinigungen; politische Parteien sowie sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen
Kundensystematik 980
Einordnung

Erläuterungen zu Gruppe 94.9

Klassifikation im WZ 2025

Die Gruppe 94.9 des WZ 2025 erfasst ausschließlich Organisationen ohne Erwerbscharakter, die Dienstleistungen für Mitglieder oder die Allgemeinheit erbringen. Sie ist Teil des Abschnitts S (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen) und der übergeordneten Gruppe 94 (Erbringung von Dienstleistungen durch Mitgliedschaftsorganisationen).

Typische Unterbereiche und Anwendung

Zu den klassifizierten Einheiten zählen kirchliche Vereinigungen, politische Parteien sowie Interessenvertretungen wie Gewerkschaften oder Berufsverbände. Diese Seite hilft bei der korrekten Zuordnung für Gewerbeanmeldung, Statistik und steuerliche Behandlung.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 94.9?

Der WZ-Code 94.9 beschreibt die Tätigkeit 'Kirchliche Vereinigungen; politische Parteien sowie sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen' innerhalb der WZ 2025.