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WZ-Gruppe 94.1 – Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen

Klassifikation im WZ 2025 Die Gruppe 94.1 "Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen" gehört zum Abschnitt S "Erbringung von sonstigen Dienstleistungen" der deutschen Klassifikation der...

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Übersicht

Informationen zu WZ-Gruppe 94.1

Vollständige Bezeichnung Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen
Abschnitt T - Erbringung von Sonstigen Dienstleistungen
Abteilung 94 - Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen, ohne Sozialwesen und Sport
Gruppe 94.1 - Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen
Kundensystematik 940
Einordnung

Erläuterungen zu Gruppe 94.1

Klassifikation im WZ 2025

Die Gruppe 94.1 "Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen" gehört zum Abschnitt S "Erbringung von sonstigen Dienstleistungen" der deutschen Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025). Sie umfasst Organisationen, die Interessen von Wirtschaftsakteuren oder Berufsgruppen vertreten, ohne selbst gewerbliche Dienstleistungen anzubieten. Typische Beispiele sind Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder spezifische Berufsverbände.

Abgrenzung und Anwendung

Wichtig ist die Abgrenzung zu Gewerkschaften (94.20) und politischen Interessenvertretungen (94.99). Diese Seite ist relevant für Unternehmen und Vereine bei der Gewerbeanmeldung, Statistikmeldungen oder der Zuordnung von Tätigkeitsbereichen. Die Klassifikation hilft bei der präzisen Einordnung für behördliche und statistische Zwecke.

Häufig gestellte Fragen

Welche Organisationen fallen unter WZ 94.1?

Dazu zählen Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände sowie Berufsorganisationen, die Interessen ihrer Mitglieder vertreten, jedoch keine Gewerkschaften.