WZ-Gruppe 94.1 – Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen
Klassifikation im WZ 2025 Die Gruppe 94.1 "Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen" gehört zum Abschnitt S "Erbringung von sonstigen Dienstleistungen" der deutschen Klassifikation der...
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Erläuterungen zu Gruppe 94.1
Klassifikation im WZ 2025
Die Gruppe 94.1 "Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen" gehört zum Abschnitt S "Erbringung von sonstigen Dienstleistungen" der deutschen Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025). Sie umfasst Organisationen, die Interessen von Wirtschaftsakteuren oder Berufsgruppen vertreten, ohne selbst gewerbliche Dienstleistungen anzubieten. Typische Beispiele sind Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder spezifische Berufsverbände.
Abgrenzung und Anwendung
Wichtig ist die Abgrenzung zu Gewerkschaften (94.20) und politischen Interessenvertretungen (94.99). Diese Seite ist relevant für Unternehmen und Vereine bei der Gewerbeanmeldung, Statistikmeldungen oder der Zuordnung von Tätigkeitsbereichen. Die Klassifikation hilft bei der präzisen Einordnung für behördliche und statistische Zwecke.
Häufig gestellte Fragen
Welche Organisationen fallen unter WZ 94.1?
Dazu zählen Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände sowie Berufsorganisationen, die Interessen ihrer Mitglieder vertreten, jedoch keine Gewerkschaften.