T Alltag
Klasse

WZ-Klasse 94.91 – Kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen

Der WZ-Code 94.91.0 (nach NACE Rev.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 94.91.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 0
Verwandt 2
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 94.91

Vollständige Bezeichnung Kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen
Abschnitt T - Erbringung von Sonstigen Dienstleistungen
Abteilung 94 - Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen, ohne Sozialwesen und Sport
Gruppe 94.9 - Kirchliche Vereinigungen; politische Parteien sowie sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen
Klasse 94.91 - Kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen
Integrierte Unterklasse 94.91.0
NACE Rev. 2.1 94.91
WZ 2008 Entsprechung 94.91.0
Kundensystematik 980

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 94.91.0?

Der WZ-Code 94.91.0 (nach NACE Rev. 2) ordnet Organisationen zu, deren Haupttätigkeit in der Ausübung religiöser Aktivitäten besteht. Er dient der statistischen Erfassung und Branchenklassifikation, nicht der Besteuerung oder rechtlichen Anerkennung. Die korrekte Zuordnung ist für Meldeverfahren und branchenspezifische Statistiken relevant, kann jedoch bei gemischten Tätigkeiten Schwierigkeiten bereiten.

Definition und klassifizierte Tätigkeiten

Code 94.91.0 erfasst wirtschaftliche Aktivitäten von religiösen Vereinigungen. Dazu zählen die Durchführung religiöser Handlungen, Gottesdienste, Seelsorge, Missionsarbeit sowie die Verwaltung religiöser Einrichtungen. Der Code gilt für anerkannte Kirchen, freie Gemeinden, islamische Vereine, jüdische Gemeinden und andere Religionsgemeinschaften, sofern sie organisiert auftreten.

Maßgeblich ist die wirtschaftliche Tätigkeit, nicht der Rechtsstatus oder die Größe der Organisation. Auch kleine Gemeinden ohne Körperschaftsstatus fallen hierunter, wenn sie regelmäßig religiöse Angebote unterbreiten.

Abgrenzung zu anderen WZ-Codes

Häufig kommt es zu Überschneidungen mit anderen Codes. Religiöse Vereinigungen betreiben oft zusätzliche Aktivitäten, die separat codiert werden müssen.

  • Aktivität
  • Zugehöriger WZ-Code
  • Abgrenzungskriterium
  • Herausgabe religiöser Schriften
  • 58.11 (Verlag von Büchern)
  • Wenn Verlagstätigkeit im Vordergrund steht
  • Betrieb von Schulen
  • 85.31 (Allgemeinbildende Schulen)
  • Wenn Bildung primär ist, nicht Religion
  • Karitative Hilfsdienste
  • 88.10 (Sozialwesen)
  • Wenn Hilfeleistung ohne religiösen Bezug
  • Veranstaltung von Tagungen
  • 82.30 (Veranstaltungen)
  • Bei überwiegend weltlichen Inhalten

Entscheidend ist der wirtschaftliche Schwerpunkt. Eine Gemeinde mit angeschlossenem Verlag muss beide Codes melden, sofern die Verlagstätigkeit eigenständig und nicht nur nebengewerblich ist.

Häufige Fehler bei der Code-Zuordnung

Zwei Hauptprobleme treten regelmäßig auf: Die Vermischung mit karitativen Codes und die falsche Einschätzung des Tätigkeitsschwerpunkts.

Viele religiöse Vereine engagieren sich in der Wohlfahrt. Solange diese Tätigkeiten im direkten Zusammenhang mit der religiösen Mission stehen (z.B. Seelsorge in Altenheimen), können sie unter 94.91.0 fallen. Eigenständige Sozialdienste ohne Glaubensbezug müssen jedoch unter 88.10 codiert werden.

Ein weiterer Fehler ist die Annahme, der Code sei nur für große Kirchen relevant. Auch kleine, nicht anerkannte Gemeinden müssen ihn nutzen, sobald sie wirtschaftlich aktiv werden.

Steuerliche und rechtliche Implikationen

Der WZ-Code 94.91.0 hat keine direkten steuerlichen Konsequenzen. Er ist ein reines Statistikinstrument. Die Steuerpflicht richtet sich nach dem Rechtsstatus der Organisation (z.B. Körperschaft des öffentlichen Rechts, eingetragener Verein) und der Gemeinnützigkeit.

Religiöse Vereinigungen können gemeinnützig sein, müssen es aber nicht. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgt durch das Finanzamt auf Basis der Satzung und tatsächlichen Tätigkeit, nicht aufgrund des WZ-Codes.

Praktische Anwendung und Meldeverfahren

Der Code wird bei der Anmeldung eines Vereins oder einer GmbH beim Statistischen Amt vergeben. Bei gemischten Tätigkeiten ist der Hauptcode anzugeben, Nebentätigkeiten erhalten secondary codes.

Ändert sich der Tätigkeitsschwerpunkt, muss der Code aktualisiert werden. Dies ist oft bei wachsenden Gemeinden der Fall, die zusätzliche soziale oder Bildungsangebote entwickeln.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt nicht unter den Code 94.91.0?

Nicht dazu gehören wirtschaftliche Aktivitäten wie Verlagstätigkeiten (58.11), Verlag von Software (58.21), allgemeine Schulbildung (85.31) oder Gesundheitswesen (86). Auch rein karitative Tätigkeiten ohne religiösen Bezug werden separat codiert.

Ist der Code 94.91.0 steuerlich relevant?

Der Code selbst löst keine Steuerpflicht aus. Er ist ein reiner Statistikcode. Die steuerliche Behandlung hängt vom Status der Organisation (z.B. Körperschaft, Gemeinnützigkeit) und der Art ihrer Einnahmen ab, nicht vom WZ-Code.

Müssen freie Gemeinden diesen Code verwenden?

Ja, sofern sie organisierte religiöse Aktivitäten anbieten. Der Code gilt unabhängig von der staatlichen Anerkennung der Religionsgemeinschaft. Es zählt die wirtschaftliche Tätigkeit, nicht der Rechtsstatus.

Kontakt

Fehler gefunden oder eine Quelle ergänzt?

Senden Sie uns den betroffenen WZ-Code, die Seitenadresse und möglichst einen Link zur offiziellen Quelle. Auch Hinweise zu Kooperationen und internationalen Klassifikationen sind willkommen.