WZ-Klasse 94.91 – Kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen
Der WZ-Code 94.91.0 (nach NACE Rev.
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 94.91.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung vorhanden
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Ebenfalls relevant für
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 94.91.0?
Der WZ-Code 94.91.0 (nach NACE Rev. 2) ordnet Organisationen zu, deren Haupttätigkeit in der Ausübung religiöser Aktivitäten besteht. Er dient der statistischen Erfassung und Branchenklassifikation, nicht der Besteuerung oder rechtlichen Anerkennung. Die korrekte Zuordnung ist für Meldeverfahren und branchenspezifische Statistiken relevant, kann jedoch bei gemischten Tätigkeiten Schwierigkeiten bereiten.
Definition und klassifizierte Tätigkeiten
Code 94.91.0 erfasst wirtschaftliche Aktivitäten von religiösen Vereinigungen. Dazu zählen die Durchführung religiöser Handlungen, Gottesdienste, Seelsorge, Missionsarbeit sowie die Verwaltung religiöser Einrichtungen. Der Code gilt für anerkannte Kirchen, freie Gemeinden, islamische Vereine, jüdische Gemeinden und andere Religionsgemeinschaften, sofern sie organisiert auftreten.
Maßgeblich ist die wirtschaftliche Tätigkeit, nicht der Rechtsstatus oder die Größe der Organisation. Auch kleine Gemeinden ohne Körperschaftsstatus fallen hierunter, wenn sie regelmäßig religiöse Angebote unterbreiten.
Abgrenzung zu anderen WZ-Codes
Häufig kommt es zu Überschneidungen mit anderen Codes. Religiöse Vereinigungen betreiben oft zusätzliche Aktivitäten, die separat codiert werden müssen.
- Aktivität
- Zugehöriger WZ-Code
- Abgrenzungskriterium
- Herausgabe religiöser Schriften
- 58.11 (Verlag von Büchern)
- Wenn Verlagstätigkeit im Vordergrund steht
- Betrieb von Schulen
- 85.31 (Allgemeinbildende Schulen)
- Wenn Bildung primär ist, nicht Religion
- Karitative Hilfsdienste
- 88.10 (Sozialwesen)
- Wenn Hilfeleistung ohne religiösen Bezug
- Veranstaltung von Tagungen
- 82.30 (Veranstaltungen)
- Bei überwiegend weltlichen Inhalten
Entscheidend ist der wirtschaftliche Schwerpunkt. Eine Gemeinde mit angeschlossenem Verlag muss beide Codes melden, sofern die Verlagstätigkeit eigenständig und nicht nur nebengewerblich ist.
Häufige Fehler bei der Code-Zuordnung
Zwei Hauptprobleme treten regelmäßig auf: Die Vermischung mit karitativen Codes und die falsche Einschätzung des Tätigkeitsschwerpunkts.
Viele religiöse Vereine engagieren sich in der Wohlfahrt. Solange diese Tätigkeiten im direkten Zusammenhang mit der religiösen Mission stehen (z.B. Seelsorge in Altenheimen), können sie unter 94.91.0 fallen. Eigenständige Sozialdienste ohne Glaubensbezug müssen jedoch unter 88.10 codiert werden.
Ein weiterer Fehler ist die Annahme, der Code sei nur für große Kirchen relevant. Auch kleine, nicht anerkannte Gemeinden müssen ihn nutzen, sobald sie wirtschaftlich aktiv werden.
Steuerliche und rechtliche Implikationen
Der WZ-Code 94.91.0 hat keine direkten steuerlichen Konsequenzen. Er ist ein reines Statistikinstrument. Die Steuerpflicht richtet sich nach dem Rechtsstatus der Organisation (z.B. Körperschaft des öffentlichen Rechts, eingetragener Verein) und der Gemeinnützigkeit.
Religiöse Vereinigungen können gemeinnützig sein, müssen es aber nicht. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgt durch das Finanzamt auf Basis der Satzung und tatsächlichen Tätigkeit, nicht aufgrund des WZ-Codes.
Praktische Anwendung und Meldeverfahren
Der Code wird bei der Anmeldung eines Vereins oder einer GmbH beim Statistischen Amt vergeben. Bei gemischten Tätigkeiten ist der Hauptcode anzugeben, Nebentätigkeiten erhalten secondary codes.
Ändert sich der Tätigkeitsschwerpunkt, muss der Code aktualisiert werden. Dies ist oft bei wachsenden Gemeinden der Fall, die zusätzliche soziale oder Bildungsangebote entwickeln.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt nicht unter den Code 94.91.0?
Nicht dazu gehören wirtschaftliche Aktivitäten wie Verlagstätigkeiten (58.11), Verlag von Software (58.21), allgemeine Schulbildung (85.31) oder Gesundheitswesen (86). Auch rein karitative Tätigkeiten ohne religiösen Bezug werden separat codiert.
Ist der Code 94.91.0 steuerlich relevant?
Der Code selbst löst keine Steuerpflicht aus. Er ist ein reiner Statistikcode. Die steuerliche Behandlung hängt vom Status der Organisation (z.B. Körperschaft, Gemeinnützigkeit) und der Art ihrer Einnahmen ab, nicht vom WZ-Code.
Müssen freie Gemeinden diesen Code verwenden?
Ja, sofern sie organisierte religiöse Aktivitäten anbieten. Der Code gilt unabhängig von der staatlichen Anerkennung der Religionsgemeinschaft. Es zählt die wirtschaftliche Tätigkeit, nicht der Rechtsstatus.