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WZ-Abteilung 94 – Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen, ohne Sozialwesen und Sport

Die Abteilung 94 der WZ 2025 umfasst Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen, ohne Sozialwesen und Sport.

Ebene Abteilung
Tiefe 2/5
Untergeordnet 3
Verwandt 2
Übersicht

Was umfasst die Abteilung 94?

Vollständige Bezeichnung Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen, ohne Sozialwesen und Sport
Abschnitt T - Erbringung von Sonstigen Dienstleistungen
Abteilung 94 - Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen, ohne Sozialwesen und Sport
Kundensystematik 940
Einordnung

Erläuterungen zu Abteilung 94

Die Abteilung 94 der WZ 2025 umfasst Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen, ohne Sozialwesen und Sport. Sie ist Teil des Abschnitts T (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen) und dient der präzisen Klassifikation von Organisationen in Deutschland. Typische Unterbereiche sind Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, politische Interessenvertretungen und religiöse Gemeinschaften ohne karitative oder soziale Ausrichtung. Diese Seite ist hilfreich für Unternehmensgründungen, Gewerbeanmeldungen und statistische Erfassung, um den correcten WZ-Code zu identifizieren.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 94?

Der WZ-Code 94 beschreibt die Tätigkeit 'Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen, ohne Sozialwesen und Sport' innerhalb der WZ 2025.