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WZ-Gruppe 94.2 – Arbeitnehmervereinigungen

Die Gruppe 94.2 des amtlichen deutschen WZ-2025-Verzeichnisses klassifiziert Organisationen zur Interessenvertretung von Arbeitnehmern.

Diese gruppe führt direkt in die gleichnamige Unterklasse 94.20.

Ebene Gruppe
Tiefe 3/5
Untergeordnet 1
Verwandt 2
Übersicht

Informationen zu WZ-Gruppe 94.2

Vollständige Bezeichnung Arbeitnehmervereinigungen
Abschnitt T - Erbringung von Sonstigen Dienstleistungen
Abteilung 94 - Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen, ohne Sozialwesen und Sport
Gruppe 94.2 - Arbeitnehmervereinigungen
Direkte Unterklasse 94.20 - Arbeitnehmervereinigungen
Kundensystematik 980
Einordnung

Erläuterungen zu Gruppe 94.2

Die Gruppe 94.2 des amtlichen deutschen WZ-2025-Verzeichnisses klassifiziert Organisationen zur Interessenvertretung von Arbeitnehmern. Sie fällt unter den Abschnitt S (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen) und die Abteilung 94 (Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen). Typisch sind Gewerkschaften, Berufsverbände oder ähnliche Vereinigungen, die sich primär für Arbeitnehmerbelange einsetzen. Diese Klassifikation ist insbesondere bei der Gewerbeanmeldung, statistischen Meldungen oder der branchenspezifischen Einordnung relevant.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 94.2?

Der WZ-Code 94.2 beschreibt die Tätigkeit 'Arbeitnehmervereinigungen' innerhalb der WZ 2025.