WZ-Klasse 56.12 – Mobile Gastronomie
Mobile Gastronomie im WZ 2025 Die Klasse 56.12 "Mobile Gastronomie" ist Teil der deutschen Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2025 und gehört zum Abschnitt "Gastgewerbe" (56.1).
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Erläuterungen zu Klasse 56.12
Mobile Gastronomie im WZ 2025
Die Klasse 56.12 "Mobile Gastronomie" ist Teil der deutschen Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2025 und gehört zum Abschnitt "Gastgewerbe" (56.1). Sie umfasst alle gastronomischen Tätigkeiten, die ohne festen Betriebsstandort ausgeübt werden. Typische Beispiele sind Food Trucks, Imbisswagen, mobile Kaffeestationen oder zeitweilige Verkaufsstände auf Märkten.
Unterbereiche der mobilen Gastronomie
Unter diese Klasse fallen insbesondere der Verkauf von Speisen und Getränken aus fahrbaren oder transportablen Einheiten. Dazu zählen auch cateringähnliche Services bei Events, sofern sie mobil organisiert sind. Nicht dazu gehören feste Gaststätten oder Lieferdienste mit stationärer Küche.
Wann ist die Klasse 56.12 relevant?
Diese Klassifikation ist notwendig für die Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung und statistische Berichterstattung. Sie hilft bei der eindeutigen Zuordnung Ihres Unternehmenszwecks gegenüber Behörden und Institutionen.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter die WZ-Klasse 56.12?
Zur Klasse 56.12 zählen alle gastronomischen Aktivitäten ohne festen Standort, wie Food Trucks, Imbisswagen, mobile Cafés oder Straßenverkaufsstände mit Speisen und Getränken.
Wann benötige ich die Klassifikation 56.12?
Sie benötigen diese Klassifikation bei der Gewerbeanmeldung, Steuererklärung oder statistischen Meldung, wenn Ihr Unternehmen mobile Gastronomie betreibt.