WZ-Gruppe 49.3 – Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr
Definition und Einordnung Die Gruppe 49.3 im WZ 2025 erfasst spezielle Dienstleistungen der Personenbeförderung im Landverkehr, die nicht dem regulären Linienverkehr zugeordnet werden.
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Erläuterungen zu Gruppe 49.3
Definition und Einordnung
Die Gruppe 49.3 im WZ 2025 erfasst spezielle Dienstleistungen der Personenbeförderung im Landverkehr, die nicht dem regulären Linienverkehr zugeordnet werden. Sie gehört zur Abteilung 49 "Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen" und umfasst fünf Untergruppen.
Typische Unterbereiche
Zu den klassischen Tätigkeiten zählen Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs, Krankenfahrten sowie Schüler- und Betriebsverkehr. Diese Seite hilft bei der korrekten Klassifizierung Ihres Transportgewerbes für Gewerbeanmeldung und Statistik.
Praktische Anwendung
Für Unternehmer ist diese Klassifikation relevant bei der Neuanmeldung eines Personenbeförderungsgewerbes oder bei der statistischen Meldung an Ämter. Ein Experte betont: "Die präzise Zuordnung nach WZ 2025 vermeidet spätere Rückfragen der Behörden."
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst der WZ-Code 49.3?
Der WZ-Code 49.3 beschreibt die Tätigkeit 'Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr' innerhalb der WZ 2025.