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WZ-Klasse 49.31 – Personenbeförderung im Linienverkehr auf der Straße

Was bedeutet WZ-Code 49.31.0? Der WZ-Code 49.31.0 klassifiziert im deutschen Klassifikationssystem Wirtschaftszweige die gewerbliche Personenbeförderung im Linienverkehr auf der Straße. Dies umfasst alle...

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 49.31.0 (gleiche Beschreibung).

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Verwandt 4
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 49.31

Vollständige Bezeichnung Personenbeförderung im Linienverkehr auf der Straße
Abschnitt H - Verkehr und Lagerei
Abteilung 49 - Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen
Gruppe 49.3 - Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr
Klasse 49.31 - Personenbeförderung im Linienverkehr auf der Straße
Integrierte Unterklasse 49.31.0
NACE Rev. 2.1 49.31
WZ 2008 Entsprechung 49.31.0, 49.39.1, 49.39.9
Kundensystematik 490

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 49.31.0?

Was bedeutet WZ-Code 49.31.0?

Der WZ-Code 49.31.0 klassifiziert im deutschen Klassifikationssystem Wirtschaftszweige die gewerbliche Personenbeförderung im Linienverkehr auf der Straße. Dies umfasst alle Transportdienstleistungen von Personen mit Omnibussen oder anderen Straßenfahrzeugen auf festgelegten Routen nach regelmäßigem Fahrplan. Typische Beispiele sind Stadtbuslinien, Überlandbusse oder regelmäßiger Schulbusverkehr. Der Code dient zur statistischen Erfassung und wird für behördliche Meldungen benötigt. Aktivitäten und Dienstleistungen nach 49.31.0

Konkret fallen unter diesen WZ-Code:

  • Betrieb von Linienbussen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
  • Überlandbuslinien mit festen Haltestellen und Fahrzeiten
  • Schulbuslinien mit regelmäßigem Fahrplan
  • Nachtbuslinien und Expressbuslinien im Linienbetrieb
  • Shuttle-Services mit festen Routen und Fahrplänen
  • Abgrenzung zu anderen WZ-Codes
  • Wichtig ist die Unterscheidung zu ähnlichen Codes:
  • Rechtliche Voraussetzungen und Genehmigungen
  • Für die Ausübung der Tätigkeit nach WZ 49.31.0 benötigen Sie:
  • Eine Genehmigung nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • Eintragung ins Berufskraftfahrer-Verzeichnis
  • Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Gemeinde
  • Bei internationalen Linien: zusätzliche EU-Genehmigungen
  • Häufige Fehler bei der Code-Zuordnung
  • Viele Unternehmen ordnen sich fälschlicherweise unter 49.31.0 ein:
  • Gelegenheitsverkehr wie Reisebusse gehören zu 49.39.2
  • Reine Schülerbeförderung ohne Liniencharakter: 49.39.9
  • Krankenfahrtdienste: 49.39.1
  • Taxi- und Mietwagendienste: 49.32
  • Praxisbeispiele zur korrekten Zuordnung
  • So ordnen Sie richtig zu:
  • Stadtbusunternehmen mit festen Linien: 49.31.0
  • Regionalbusse mit Fahrplan: 49.31.0
  • Flughafen-Shuttle mit festem Rhythmus: 49.31.0
  • Touristenbusse ohne festen Fahrplan: 49.39.2
  • Taxiunternehmen: 49.32
  • Betriebliche Anforderungen und Kosten
  • Für den Betrieb nach 49.31.0 müssen Sie einhalten:
  • Vorgaben zur Fahrzeugausstattung und Sicherheit
  • Fahrpersonalverordnung
  • Tarifpflicht im ÖPNV
  • Melde- und Dokumentationspflichten
  • Steuerliche Behandlung
  • Für Unternehmen unter 49.31.0 gelten:
  • Regelmäßige Umsatzsteuerpflicht
  • Gewerbesteuerpflicht
  • Evtl. Begünstigungen im ÖPNV
  • Spezielle Abschreibungsregelungen für Fahrzeuge
  • Änderungen und Aktualisierungen
  • Der WZ-Code 49.31.0 bleibt in der aktuellen Fassung stabil. Prüfen Sie regelmäßig:
  • Updates der Klassifikation beim Statistischen Bundesamt
  • Änderungen im Personenbeförderungsgesetz
  • EU-Verordnungen für grenzüberschreitenden Verkehr
  • Checkliste für die richtige Zuordnung

So stellen Sie sicher, dass Sie den richtigen Code verwenden:

  • Habe ich feste Routen und Fahrpläne?

Befördere ich Personen gewerblich?

Handelt es sich um Straßenverkehr?

Ist es kein Taxi- oder Mietwagendienst?

Liegt kein Gelegenheitsverkehr vor?

Häufig gestellte Fragen

Was fällt unter den WZ-Code 49.31.0?

Der Code umfasst alle gewerblichen Personenbeförderungsdienste im Linienverkehr auf der Straße mit festen Routen und Fahrplänen, wie Stadtbusse, Überlandbusse oder Schulbusverkehr.

Welche Tätigkeiten sind vom WZ-Code 49.31.0 ausgeschlossen?

Ausgeschlossen sind Gelegenheitsverkehr (z.B. Reisebusse), Taxiverkehr, Krankenfahrten, Schülerbeförderung außerhalb des Linienverkehrs und Schienenpersonenverkehr.

Brauche ich eine Genehmigung für Linienverkehr nach WZ 49.31.0?

Ja, für gewerblichen Linienverkehr auf der Straße ist eine Genehmigung nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erforderlich, die bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragt werden muss.

Kann ich mit WZ 49.31.0 auch Schulbusse betreiben?

Ja, wenn es sich um feste Linien mit regelmäßigem Fahrplan handelt. Reine Schülerbeförderung ohne Liniencharakter fällt unter andere WZ-Codes.

Kontakt

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Senden Sie uns den betroffenen WZ-Code, die Seitenadresse und möglichst einen Link zur offiziellen Quelle. Auch Hinweise zu Kooperationen und internationalen Klassifikationen sind willkommen.