WZ-Klasse 49.32 – Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr auf der Straße
Der Gelegenheitsverkehr auf der Straße umfasst die gewerbliche Beförderung von Personen ohne feste Routen oder Fahrpläne.
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 49.32.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung vorhanden
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 49.32.0?
Der Gelegenheitsverkehr auf der Straße umfasst die gewerbliche Beförderung von Personen ohne feste Routen oder Fahrpläne. Dazu zählen Taxis, Mietwagen mit Fahrer und Mietomnibusse. Die Tätigkeit unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und erfordert eine behördliche Genehmigung. Wir erklären dir die rechtlichen Grundlagen, notwendigen Schritte und häufige Fallstricke. Was ist Gelegenheitsverkehr auf der Straße?
Gelegenheitsverkehr bezeichnet die Personenbeförderung, die nicht als Linienverkehr stattfindet. Im Gegensatz zu Bussen oder Bahnen auf festen Strecken handelt es sich um individuelle Fahrten nach Vereinbarung. Typische Beispiele sind:
- Taxis
- Mietwagen mit Fahrer
- Mietomnibusse für Gruppen
- Krankentransporte
Shuttle-Services
Die Abgrenzung zum Linienverkehr ist entscheidend, da unterschiedliche rechtliche Anforderungen gelten.
Rechtliche Grundlagen und Genehmigungspflicht
Für den gewerblichen Gelegenheitsverkehr ist eine Genehmigung nach § 49 PBefG erforderlich. Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Verkehrsbehörde. Voraussetzungen sind:
- Zuverlässigkeit des Unternehmers
- Eignung der Fahrzeuge
- Versicherungsschutz
Bei Taxis: Nachweis der Bedarfsplanung
Ohne Genehmigung ist die gewerbliche Personenbeförderung strafbar und kann mit Bußgeldern belegt werden.
Praktische Umsetzung und Anforderungen
Neben der Genehmigung müssen weitere Vorschriften beachtet werden. Dazu gehören:
- Einhaltung der Tarifregelungen bei Taxis
- Kennzeichnungspflicht der Fahrzeuge
- Einhaltung der Fahrzeugklassen und Größen
Einhaltung der Arbeitszeitregelungen für Fahrer
Für Mietomnibusse gelten zusätzliche Vorschriften zur Sicherheit und Ausstattung.
Häufige Fehler und Probleme
Viele Unternehmen scheitern an praktischen Hürden oder machen vermeidbare Fehler. Typische Probleme sind:
- Fehlende oder unvollständige Genehmigungen
- Unzulässige Werbung oder Abrechnung
- Nichteinhalten der Verkehrssicherheit
Verwechslung mit Linienverkehr
Diese Fehler können zu rechtlichen Konsequenzen und Betriebsunterbrechungen führen.
Tipps für den erfolgreichen Betrieb
Um Probleme zu vermeiden und den Betrieb reibungslos zu gestalten, solltest du:
- Rechtliche Beratung vor Aufnahme der Tätigkeit einholen
- Alle notwendigen Dokumente vollständig bereithalten
- Regelmäßige Schulungen für Fahrer durchführen
Versicherungen regelmäßig überprüfen
Eine gute Vorbereitung spart Zeit und vermeidet Konflikte mit Behörden.
Fragen und Antworten
Was ist der Unterschied zwischen Gelegenheitsverkehr und Linienverkehr?
Gelegenheitsverkehr erfolgt nach individueller Vereinbarung ohne feste Route und Fahrplan, Linienverkehr hingegen auf festen Strecken mit regelmäßigen Abfahrtszeiten.
Brauche ich eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr?
Ja, für die gewerbliche Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr ist eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erforderlich.
Welche Fahrzeuge dürfen im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden?
Zugelassen sind je nach Genehmigung Taxis, Mietwagen mit Fahrer oder Mietomnibusse. Die Fahrzeuge müssen den Vorschriften entsprechen.
Was sind häufige Fehler im Gelegenheitsverkehr?
Häufige Fehler sind fehlende Genehmigungen, unzulässige Werbung, Nichteinhalten der Tarifvorschriften und Verstöße gegen die Verkehrssicherheit.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Gelegenheitsverkehr und Linienverkehr?
Gelegenheitsverkehr erfolgt nach individueller Vereinbarung ohne feste Route und Fahrplan, Linienverkehr hingegen auf festen Strecken mit regelmäßigen Abfahrtszeiten.
Brauche ich eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr?
Ja, für die gewerbliche Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr ist eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erforderlich.
Welche Fahrzeuge dürfen im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden?
Zugelassen sind je nach Genehmigung Taxis, Mietwagen mit Fahrer oder Mietomnibusse. Die Fahrzeuge müssen den Vorschriften entsprechen.
Was sind häufige Fehler im Gelegenheitsverkehr?
Häufige Fehler sind fehlende Genehmigungen, unzulässige Werbung, Nichteinhalten der Tarifvorschriften und Verstöße gegen die Verkehrssicherheit.