WZ-Klasse 10.73 – Herstellung von Teigwaren
Der WZ-Code 10.73.0 klassifiziert Betriebe, die Teigwaren als eigenständige Produkte herstellen.
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 10.73.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (2 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (2 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Ebenfalls relevant für
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 10.73.0?
Der WZ-Code 10.73.0 klassifiziert Betriebe, die Teigwaren als eigenständige Produkte herstellen. Das umfasst Nudeln, Spaghetti, Makkaroni und ähnliche Erzeugnisse in trockener, frischer, gekühlter oder gefrorener Form. Entscheidend ist die industrielle oder handwerkliche Produktion zum Zweck des Handels, nicht die Zubereitung von Speisen. Gastronomiebetriebe fallen hier nicht hinein. Diese Klassifikation dient der statistischen Erfassung durch das Statistische Bundesamt und hat Auswirkungen auf Berichtspflichten und Branchenzuordnungen. Was Code 10.73.0 tatsächlich umfasst
Die Klassifikation bezieht sich auf die Herstellung von Teigwaren aus ungesüßtem Teig. Die Produkte können aus Weizen, Dinkel, oder anderen Getreidesorten sowie aus alternativen Rohstoffen wie Hülsenfrüchten hergestellt werden.
Nudeln in allen Formen: spaghetti, bandnudeln, farfalle, penne
Eiernudeln und Teigwaren ohne Ei
Frische, trockene, gekühlte und tiefgefrorene Teigwaren
Couscous, obwohl technisch ein Grießerzeugnis, wird hier eingeordnet
Gnocchi, sofern sie als rohes, verpacktes Produkt in den Handel kommen
Die rein mechanische Verarbeitung – Mischen, Kneten, Formen, Trocknen – ist das Kernkriterium. Abgrenzung: Was nicht unter 10.73.0 fällt
Die Systematik trennt klar zwischen Herstellung und Zubereitung. Diese Tätigkeiten sind explizit ausgeschlossen:
- Aktivität
- Zugehöriger WZ-Code
- Grund der Abgrenzung
- Herstellung von Backwaren (z.B. Lasagneplatten als Teil eines Backprozesses)
- 10.71, 10.72
- Backen vs. Trocknen/Formen von Teigwaren
- Produktion von tiefgefrorenen Tellergerichten mit Teigwaren und Soße
- 10.89
- Herstellung zusammengesetzter Gerichte, nicht des Grundprodukts
- Fertigen von Pasta-Gerichten in Restaurants oder Catering
- 56.10
- Zubereitung von Speisen für sofortigen Verzeuch
- Herstellung von Teig für Dritte (z.B. Pizzateig)
- 10.71
- Teig als Halbzeug, nicht als fertige Teigware
Die häufigste Fehlzuordnung betrifft Gastronomiebetriebe mit eigener Nudelproduktion. Auch wenn diese täglich frische Pasta herstellen, ist ihre primäre Tätigkeit die Speisenzubereitung, nicht die industrielle Produktion. Checkliste: Gehört mein Betrieb zu 10.73.0?
Beantworten Sie diese Fragen, um die Zuordnung zu prüfen.
Stellen Sie Teigwaren (Nudeln, Spaghetti, Couscous etc.) aus Teig her?
Verkaufen Sie diese Teigwaren als eigenständiges, verpacktes Produkt an Händler, Gastronomie oder Endverbraucher?
Ist der Hauptprozess das Formen und Trocknen/Kühlen/Gefrieren des Teigs, nicht das Backen oder Braten?
Enthält das Endprodukt keine zugesetzten Soßen, Gewürzmischungen oder anderen Hauptbestandteile (außer ggf. Trockenmischungen für Fertiggerichte)?
Wenn Sie alle vier Fragen mit Ja beantworten, ist Code 10.73.0 wahrscheinlich korrekt. Bei einem Nein bei Frage 2 oder 4 prüfen Sie die Codes 10.89 oder 56.10.
Praktische Konsequenzen der Klassifikation
Die Zuordnung zu 10.73.0 ist nicht nur statistisch relevant. Sie kann Auswirkungen auf betriebliche Aspekte haben.
Für das amtliche Reporting müssen Betriebe dieser Klasse ihre Produktionsmengen und Umsätze entsprechend melden. Eine Fehlklassifikation kann zu inkonsistenten Branchenstatistiken und im schlimmsten Fall zu Rückfragen der Statistischen Ämter führen.
Für Marketingszwecke oder bei der Suche nach Geschäftspartnieren kann der korrekte Code helfen, Ihren Betrieb präzise einzuordnen. Lieferanten und Kunden in der Lebensmittelindustrie nutzen diese Klassifikationen oft für die Recherche.
Beachten Sie, dass der Code keine Auskunft über die Betriebsgröße oder Rechtsform gibt. Ein handwerklicher Nudelmacher und ein industrieller Hersteller teilen sich denselben Code.
Typische Probleme und Fallstricke
Zwei wiederkehrende Probleme bei der Anwendung dieses Codes verdienen besondere Aufmerksamkeit.
Erstens: Die Herstellung von gefüllten Teigwaren wie Tortellini oder Ravioli. Enthalten diese eine signifikante Füllung (Käse, Fleisch, Gemüse), kann die Zuordnung zu Code 10.89 (Herstellung sonstiger Nahrungsmittel) treffender sein, da es sich um ein zusammengesetztes Produkt handelt. Bei minimaler Füllung kann 10.73.0 noch passen.
Zweitens: Betriebe, die sowohl Teigwaren herstellen als auch eine Gastronomie betreiben. Hier muss die Haupttätigkeit ermittelt werden. Überwiegt der Umsatz durch den Verkauf der verpackten Teigwaren an Dritte, ist 10.73.0 primär. Dominieren die Restaurant-Umsätze, ist Code 56.10 korrekt. Im Zweifel ist eine Doppelnennung möglich, aber eine primäre Zuordnung erforderlich.
Zusammenfassung der Kernaussagen
Code 10.73.0 ist spezifisch für die Herstellung von Teigwaren als Handelsware. Die Abgrenzung zur Gastronomie und zu Herstellern zusammengesetzter Gerichte ist entscheidend. Nutzen Sie die Checkliste für eine erste Einschätzung und konsultieren Sie im Zweifelsfall die detaillierten Klassifikationshandbücher des Statistischen Bundesamtes oder einen betriebswirtschaftlichen Berater. Eine korrekte Zuordnung sichert die Vergleichbarkeit Ihrer Daten und vermeidet bürokratischen Aufwand.
Häufig gestellte Fragen
Was ist im WZ-Code 10.73.0 enthalten?
Die Herstellung von Teigwaren wie Nudeln, Makkaroni, Spaghetti, Couscous und ähnlichen Erzeugnissen aus Teig, ob frisch, gekühlt, gefroren oder trocken. Die Zubereitung von Teigwaren mit Soße, Käse oder anderen Zutaten fällt hingegen nicht darunter.
Welche Codes grenzen an 10.73.0 an?
Eng verwandt sind Code 10.71 (Backwaren), Code 10.72 (AndereBackwaren, z.B. Knäckebrot), Code 10.89 (Herstellung anderer Nahrungsmittel, z.B. Tiefkühlgerichte) und Code 56.10 (Restaurants).
Kann ein Restaurant den Code 10.73.0 nutzen?
Nein. Ein Restaurant, das frische Pasta für den eigenen Verkauf herstellt, wird primär unter Code 56.10 (Gastronomie) klassifiziert. Code 10.73.0 ist für Betriebe der verarbeitenden Industrie mit dem Ziel des Weiterverkaufs der Teigwaren als eigenständiges Produkt.
Gilt der Code auch für glutenfreie Teigwaren?
Ja, die Herstellung von Teigwaren aus alternativen Mehlen wie Mais, Reis oder Hülsenfrüchten fällt ebenfalls unter diese Klassifikation, sofern es sich um das Grundprodukt handelt.