WZ-Klasse 10.72 – Herstellung von Dauerbackwaren
Der WZ-Code 10.72.0 aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2025 (WZ 2025) bezeichnet die Herstellung von Dauerbackwaren.
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 10.72.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (2 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (2 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 10.72.0?
Der WZ-Code 10.72.0 aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2025 (WZ 2025) bezeichnet die Herstellung von Dauerbackwaren. Diese Branche umfasst Betriebe, die durch spezielle Rezepturen und Verfahren haltbare Backwaren wie Kekse, Zwieback oder Knäckebrot produzieren. Entscheidend sind niedriger Wassergehalt und lange Haltbarkeit. Für die Gewerbeanmeldung müssen lebensmittelrechtliche Vorgaben beachtet werden. Was bedeutet Herstellung von Dauerbackwaren?
Die Herstellung von Dauerbackwaren (WZ 10.72.0) bezieht sich auf die Produktion von Backerzeugnissen, die durch einen geringen Feuchtigkeitsgehalt und spezielle Verarbeitung lange lagerfähig sind. Typische Tätigkeiten umfassen:
- Produktion von Keksen und Kräckern
- Herstellung von Zwieback und Knäckebrot
- Fertigung von Waffeln und Dauergebäck
Verpackung und Konservierung für den Handel
Nicht dazu gehören frische Backwaren wie Brot oder Brötchen, die unter Code 10.71 klassifiziert werden.
Abgrenzung zu anderen WZ-Codes
Die klare Unterscheidung zu ähnlichen Codes vermeidet Fehlklassifikationen bei der Gewerbeanmeldung oder Statistik.
- WZ-Code
- Bereich
- Abgrenzung zu 10.72.0
- 10.71
- Herstellung von Brot und Frischbackwaren
- Frischware mit kurzer Haltbarkeit, hohem Wassergehalt
- 10.73
- Herstellung von Teigwaren
- Nudeln, Teigwaren, nicht gebacken
- 10.1
- Schlachten und Fleischverarbeitung
- Keine Überschneidung mit Backwaren
- Hinweise zur Gewerbeanmeldung
- Für die Aufnahme der Tätigkeit unter WZ 10.72.0 sind folgende Schritte relevant:
- Anmeldung des Gewerbes beim örtlichen Gewerbeamt
- Beachtung der Lebensmittelhygiene-Verordnung (inkl. Schulungen)
- Eventuell notwendige Genehmigungen für Produktionsstätten
Meldung an das Gesundheitsamt und Lebensmittelüberwachung
Ohne korrekte Anmeldung riskieren Unternehmen Bußgelder oder Betriebsuntersagungen.
Häufige Fragen (FAQ)
Welche Produkte fallen unter die Herstellung von Dauerbackwaren (10.72.0)?
Typische Produkte sind Kekse, Kräcker, Zwieback, Knäckebrot, Waffeln, Dauergebäck und ähnliche Waren mit langer Haltbarkeit durch niedrigen Wassergehalt.
Was unterscheidet Code 10.72.0 von der Herstellung von Frischbackwaren?
Code 10.72.0 umfasst haltbare Backwaren, während Frischbackwaren wie Brot oder Brötchen (kurze Haltbarkeit) unter Code 10.71 fallen. Entscheidend ist der Wassergehalt und die Haltbarmachung.
Brauche ich eine spezielle Erlaubnis für die Herstellung von Dauerbackwaren?
Ja, für die gewerbliche Herstellung ist generell eine Anmeldung beim Gewerbeamt und die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften (z.B. Lebensmittelhygiene-Verordnung) verpflichtend.
Häufig gestellte Fragen
Welche Produkte fallen unter die Herstellung von Dauerbackwaren (10.72.0)?
Typische Produkte sind Kekse, Kräcker, Zwieback, Knäckebrot, Waffeln, Dauergebäck und ähnliche Waren mit langer Haltbarkeit durch niedrigen Wassergehalt.
Was unterscheidet Code 10.72.0 von der Herstellung von Frischbackwaren?
Code 10.72.0 umfasst haltbare Backwaren, während Frischbackwaren wie Brot oder Brötchen (kurze Haltbarkeit) unter Code 10.71 fallen. Entscheidend ist der Wassergehalt und die Haltbarmachung.
Brauche ich eine spezielle Erlaubnis für die Herstellung von Dauerbackwaren?
Ja, für die gewerbliche Herstellung ist generell eine Anmeldung beim Gewerbeamt und die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften (z.B. Lebensmittelhygiene-Verordnung) verpflichtend.