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WZ-Gruppe 03.2 – Aquakultur

Definition und Einordnung der Gruppe 03.2 Die Gruppe 03.2 "Aquakultur" gehört zum Abschnitt A "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei" der deutschen WZ 2025.

Ebene Gruppe
Tiefe 3/5
Untergeordnet 2
Verwandt 2
Übersicht

Informationen zu WZ-Gruppe 03.2

Vollständige Bezeichnung Aquakultur
Abschnitt A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Abteilung 03 - Fischerei und Aquakultur
Gruppe 03.2 - Aquakultur
Kundensystematik 030
Einordnung

Erläuterungen zu Gruppe 03.2

Definition und Einordnung der Gruppe 03.2

Die Gruppe 03.2 "Aquakultur" gehört zum Abschnitt A "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei" der deutschen WZ 2025. Sie umfasst die kontrollierte Aufzucht und Haltung von aquatischen Organismen in Süß- oder Salzwasser.

Typische Unterbereiche

Unter diese Gruppe fallen Betriebe, die Fische, Muscheln, Krebstiere oder Algen in Teichen, Beckenanlagen oder Kreislaufsystemen produzieren. Auch Meereskäfiganlagen zur Fischzucht sind hier klassifiziert.

Praktische Relevanz

Diese Klassifikation ist relevant für Gewerbeanmeldungen, statistische Erfassungen und die Zuordnung von Unternehmen in behördlichen Verfahren. Sie hilft bei der eindeutigen Identifikation von Aquakultur-Betrieben im Wirtschaftsregister.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt unter die WZ-2025-Gruppe 03.2 Aquakultur?

Zur Gruppe 03.2 zählt die kontrollierte Aufzucht von Fischen, Muscheln, Krebstieren und anderen Wasserorganismen in Becken, Teichen oder Meereskäfigen.