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Gruppe

WZ-Gruppe 02.3 – Sammeln von wildwachsenden Produkten, ohne Holz

Klassifikation im WZ 2025 Die Gruppe 02.3 gehört zur Abteilung 02 (Forstwirtschaft und Holzeinschlag) der WZ 2025.

Diese gruppe führt direkt in die gleichnamige Unterklasse 02.30.

Ebene Gruppe
Tiefe 3/5
Untergeordnet 1
Verwandt 3
Übersicht

Informationen zu WZ-Gruppe 02.3

Vollständige Bezeichnung Sammeln von wildwachsenden Produkten, ohne Holz
Abschnitt A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Abteilung 02 - Forstwirtschaft und Holzeinschlag
Gruppe 02.3 - Sammeln von wildwachsenden Produkten, ohne Holz
Direkte Unterklasse 02.30 - Sammeln von wildwachsenden Produkten, ohne Holz
Kundensystematik 020
Einordnung

Erläuterungen zu Gruppe 02.3

Klassifikation im WZ 2025

Die Gruppe 02.3 gehört zur Abteilung 02 (Forstwirtschaft und Holzeinschlag) der WZ 2025. Sie umfasst das gewerbliche Sammeln wildwachsender Produkte, ausgenommen Holz. Diese Tätigkeit ist von der Forstwirtschaft und Landwirtschaft abgegrenzt.

Typische untergeordnete Bereiche

Untergruppe 02.30 beinhaltet das Sammeln von wildwachsenden Pilzen, Beeren, Kräutern, Moosen oder Harzen. Die Erzeugnisse werden oft roh vermarktet oder weiterverarbeitet.

Relevanz für Nutzer

Diese Klassifikation ist relevant für die Gewerbeanmeldung, statistische Meldungen und die Zuordnung von Unternehmen. Sie hilft bei der Abgrenzung zu landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Tätigkeiten.

Einordnung in die Wirtschaftszweigsystematik

Die Gruppe 02.3 dient der präzisen Erfassung von Unternehmen, die nicht primär in Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, sondern wildwachsende Ressourcen sammeln. Sie ist Teil der amtlichen Statistik in Deutschland.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 02.3?

Der WZ-Code 02.3 beschreibt die Tätigkeit 'Sammeln von wildwachsenden Produkten, ohne Holz' innerhalb der WZ 2025.