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WZ-Code 80.01.3 – Luftsicherheitsdienste

Der WZ-Code 80.01.3 klassifiziert Unternehmen, die Luftsicherheitsdienste nach dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) erbringen.

Ebene Unterklasse
Tiefe 5/5
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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 80.01.3

Vollständige Bezeichnung Luftsicherheitsdienste
Abschnitt O - Erbringung von Sonstigen Wirtschaftlichen Dienstleistungen
Abteilung 80 - Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien
Gruppe 80.0 - Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien
Klasse 80.01 - Private Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien
NACE Rev. 2.1 80.01.3
WZ 2008 Entsprechung 80.10.0
Kundensystematik 800

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 80.01.3?

Der WZ-Code 80.01.3 klassifiziert Unternehmen, die Luftsicherheitsdienste nach dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) erbringen. Dazu gehören Sicherheitskontrollen von Passagieren, Gepäck, Fracht und Post sowie Zugangskontrollen auf Flughafengeländen. Die Tätigkeit ist streng reguliert und setzt eine behördliche Zulassung voraus. Im Gegensatz zu allgemeinen Sicherheitsdiensten (WZ 80.10) gelten hier höhere Anforderungen an Personal, Ausrüstung und Verfahren. Was Code 80.01.3 genau umfasst

Der Code gehört zur Gruppe 80.01 "Sicherheitsdienste" und spezialisiert sich auf den Luftverkehr. Konkret fallen darunter:

  • Kontrollen von Passagieren und Handgepäck an Sicherheitsschleusen
  • Durchsuchung und Überwachung von aufgegebenem Gepäck
  • Sicherheitschecks bei Luftfracht und Post
  • Zugangskontrollen zu sicherheitsrelevanten Bereichen auf Flughäfen

Bewachung von Flugzeugaußenseiten und Abfertigungsbereichen

Nicht dazu gehören allgemeine Objektbewachungen oder Personenschutz, die unter Code 80.10 laufen.

Rechtliche Grundlagen und Zulassung

Luftsicherheitsdienste unterliegen dem LuftSiG und erfordern eine Zulassung durch die zuständige Landesbehörde. Voraussetzungen sind:

  • Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmens und der Mitarbeiter
  • Qualifiziertes Personal mit behördlich anerkannter Schulung
  • Einsatz zugelassener Kontrolltechnik und Verfahren

Regelmäßige behördliche Überprüfungen und Audits

Ohne Zulassung ist die Erbringung dieser Dienstleistungen rechtswidrig.

Abgrenzung zu anderen Sicherheitsdienstleistungen

Code 80.01.3 ist scharf von allgemeinen Sicherheitsdiensten (WZ 80.10) getrennt. Die folgende Tabelle zeigt die Unterschiede:

  • Merkmal
  • Code 80.01.3 (Luftsicherheit)
  • Code 80.10 (Allgemeine Sicherheit)
  • Rechtsgrundlage
  • LuftSiG
  • GewO, § 34a
  • Zulassungspflicht
  • Ja, durch Luftfahrtbehörde
  • Ja, durch Gewerbeamt
  • Tätigkeitsfeld
  • Nur Luftverkehr
  • Verschiedene Branchen
  • Personalschulung
  • Spezifisch nach LuftSiG
  • Allgemein nach § 34a
  • Typische Fehler und Fallstricke
  • Unternehmen unterschätzen oft die Komplexität der Zulassung. Häufige Probleme:
  • Unzureichende Dokumentation der Verfahren und Schulungen
  • Verwendung nicht zugelassener Kontrollgeräte
  • Fehlende Nachweise zur persönlichen Zuverlässigkeit von Mitarbeitern

Unklare Abgrenzung zu nicht regulierten Tätigkeiten, die versehentlich unter 80.01.3 gemeldet werden

Das kann zu behördlichen Auflagen, Geldbußen oder Zulassungsentzug führen.

Kosten und betriebliche Anforderungen

Die Einrichtung eines Luftsicherheitsdienstes ist kapitalintensiv. Neben Personalkosten entstehen Ausgaben für:

  • Beschaffung und Wartung von Sicherheitstechnik (Röntgengeräte, Metalldetektoren)
  • Regelmäßige Zertifizierungen und behördliche Audits
  • Laufende Fortbildungen des Personals

Versicherungen und Haftungsrisiken

Die Margen sind oft niedriger als im allgemeinen Sicherheitsgewerbe, da die Qualitätsanforderungen höher sind.

Checkliste für die ordnungsgemäße Anmeldung

So vermeiden Sie Fehler bei der Verwendung des Codes:

  • Prüfen Sie, ob Ihre Dienstleistung explizit unter LuftSiG fällt.

Klären Sie die Zulassungspflicht mit der zuständigen Landesluftfahrtbehörde.

Dokumentieren Sie alle Verfahren, Schulungen und eingesetzten Geräte.

Trennen Sie luftspezifische von allgemeinen Sicherheitsleistungen und melden Sie diese getrennt unter 80.10.

Planen Sie ausreichend Zeit und Budget für das Zulassungsverfahren ein.

Fazit

Code 80.01.3 ist kein allgemeiner Sicherheitscode, sondern ein spezieller Key für hochregulierte Dienstleistungen im Luftverkehr. Unternehmen müssen die hohen Hürden bei Zulassung, Technik und Personal kennen, um rechtliche und betriebliche Risiken zu vermeiden. Bei Unsicherheiten hilft der Dialog mit der Luftfahrtbehörde.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt unter den WZ-Code 80.01.3?

Der Code umfasst spezielle Sicherheitsdienstleistungen im Luftverkehr, wie Passagier- und Gepäckkontrollen, Frachtüberwachung und Zugangskontrollen auf Flughafengeländen, sofern sie unter das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) fallen.

Kann jedes Sicherheitsunternehmen Luftsicherheitsdienste anbieten?

Nein. Anbieter benötigen eine Zulassung nach LuftSiG und müssen strengen Auflagen genügen, darunter geschultes Personal, technische Ausstattung und behördliche Überwachung.

Unterscheidet sich Code 80.01.3 von allgemeinen Sicherheitsdiensten?

Ja. Während Code 80.10 allgemeine Sicherheitsdienste abdeckt, bezieht sich 80.01.3 ausschließlich auf luftspezifische, gesetzlich regulierte Tätigkeiten nach LuftSiG.