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WZ-Gruppe 80.0 – Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien

Klassifikation im WZ 2025 Die Gruppe 80.0 des WZ 2025 umfasst gewerbliche Sicherheitsdienstleistungen und detektivische Ermittlungstätigkeiten.

Ebene Gruppe
Tiefe 3/5
Untergeordnet 2
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Übersicht

Informationen zu WZ-Gruppe 80.0

Vollständige Bezeichnung Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien
Abschnitt O - Erbringung von Sonstigen Wirtschaftlichen Dienstleistungen
Abteilung 80 - Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien
Gruppe 80.0 - Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien
Kundensystematik 800
Einordnung

Erläuterungen zu Gruppe 80.0

Klassifikation im WZ 2025

Die Gruppe 80.0 des WZ 2025 umfasst gewerbliche Sicherheitsdienstleistungen und detektivische Ermittlungstätigkeiten. Sie gehört zum Abschnitt S (Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen) und untergliedert sich in zwei Untergruppen.

Typische Tätigkeitsbereiche

Zu den klassischen Dienstleistungen zählen Objektschutz, Personenschutz, Geld- und Werttransporte sowie detektivische Ermittlungen. Die Abgrenzung zu anderen Sicherheitsdienstleistungen erfolgt über die spezifische Tätigkeitsbeschreibung.

Rechtliche Grundlagen

Für die Ausübung von Sicherheitsdienstleistungen ist eine Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung erforderlich. Detekteien benötigen zusätzlich eine behördliche Genehmigung für ermittlungstechnische Tätigkeiten.

Praktische Anwendung

Diese Klassifikation ist relevant für Gewerbeanmeldungen, statistische Erfassungen und die branchenspezifische Zuordnung von Unternehmen. Sie hilft bei der korrekten Einordnung im Wirtschaftsverkehr.

Häufig gestellte Fragen

Welche Tätigkeiten fallen unter WZ 80.0?

Wach- und Sicherheitsdienste sowie detektivische Ermittlungsdienste, einschließlich Objektschutz, Personenschutz und Ermittlungstätigkeiten.

Ist für Detekteien eine spezielle Erlaubnis erforderlich?

Ja, detektivische Tätigkeiten erfordern in Deutschland eine behördliche Erlaubnis nach § 34a GewO.