WZ-Gruppe 80.0 – Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien
Klassifikation im WZ 2025 Die Gruppe 80.0 des WZ 2025 umfasst gewerbliche Sicherheitsdienstleistungen und detektivische Ermittlungstätigkeiten.
Zugehörige Codes
Erläuterungen zu Gruppe 80.0
Klassifikation im WZ 2025
Die Gruppe 80.0 des WZ 2025 umfasst gewerbliche Sicherheitsdienstleistungen und detektivische Ermittlungstätigkeiten. Sie gehört zum Abschnitt S (Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen) und untergliedert sich in zwei Untergruppen.
Typische Tätigkeitsbereiche
Zu den klassischen Dienstleistungen zählen Objektschutz, Personenschutz, Geld- und Werttransporte sowie detektivische Ermittlungen. Die Abgrenzung zu anderen Sicherheitsdienstleistungen erfolgt über die spezifische Tätigkeitsbeschreibung.
Rechtliche Grundlagen
Für die Ausübung von Sicherheitsdienstleistungen ist eine Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung erforderlich. Detekteien benötigen zusätzlich eine behördliche Genehmigung für ermittlungstechnische Tätigkeiten.
Praktische Anwendung
Diese Klassifikation ist relevant für Gewerbeanmeldungen, statistische Erfassungen und die branchenspezifische Zuordnung von Unternehmen. Sie hilft bei der korrekten Einordnung im Wirtschaftsverkehr.
Häufig gestellte Fragen
Welche Tätigkeiten fallen unter WZ 80.0?
Wach- und Sicherheitsdienste sowie detektivische Ermittlungsdienste, einschließlich Objektschutz, Personenschutz und Ermittlungstätigkeiten.
Ist für Detekteien eine spezielle Erlaubnis erforderlich?
Ja, detektivische Tätigkeiten erfordern in Deutschland eine behördliche Erlaubnis nach § 34a GewO.