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WZ-Code 64.19.4 – Realkreditinstitute

Der WZ-Code 64.19.4 klassifiziert Realkreditinstitute, die sich auf die Vergabe von Darlehen gegen Grundpfandrechte spezialisiert haben.

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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 64.19.4

Vollständige Bezeichnung Realkreditinstitute
Abschnitt L - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Abteilung 64 - Erbringung von Finanzdienstleistungen
Gruppe 64.1 - Zentralbanken und Kreditinstitute
Klasse 64.19 - Kreditinstitute, ohne Spezialkreditinstitute
NACE Rev. 2.1 64.19.4
WZ 2008 Entsprechung 64.19.4
Kundensystematik 64B (soweit MFI)

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 64.19.4?

Der WZ-Code 64.19.4 klassifiziert Realkreditinstitute, die sich auf die Vergabe von Darlehen gegen Grundpfandrechte spezialisiert haben. Diese Institute refinanzieren sich typischerweise über die Emission von Pfandbriefen und agieren innerhalb eines strengen rechtlichen Rahmens. Für die Gewerbeanmeldung müssen Sie nachweisen, dass Ihre Tätigkeit primär auf besicherte Immobilienkredite ausgerichtet ist und nicht in andere Bereiche der Kreditvergabe abdriftet.

Typische Tätigkeiten von Realkreditinstituten

Realkreditinstitute gemäß WZ 64.19.4 vergeben Darlehen, die durch Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden abgesichert sind. Dazu zählen sowohl private Wohnbaufinanzierungen als auch gewerbliche Immobilienkredite. Ein Kernbereich ist die Refinanzierung durch Pfandbriefemissionen, was eine stabile und langfristige Kapitalbasis sicherstellt. Zusätzliche Dienstleistungen umfassen die Bewertung von Sicherheiten, das Management von Kreditportfolien und die Überwachung der besicherten Objekte.

Nicht dazu gehören reine Consumer-Kredite, unbesicherte Firmenkredite oder das Einlagengeschäft, sofern es nicht direkt der Refinanzierung dient. Auch reine Vermittlertätigkeiten ohne eigenes Kreditrisiko fallen unter andere Codes.

Abgrenzung zu ähnlichen WZ-Codes

Die Abgrenzung zu anderen Kreditinstituten ist entscheidend, um Fehlklassifizierungen zu vermeiden. Hypothekenbanken (64.19.2) sind eng verwandt, aber often auf spezifische Rechtsformen und Refinanzierungswege fokussiert. Bausparkassen (64.9) arbeiten mit Sparverträgen und zielen auf Wohnungsbau, was Überschneidungen schafft. Universalbanken mit Immobilienabteilungen fallen unter 64.19.1, sofern sie nicht als eigenständige Realkreditinstitute agieren.

Ein häufiges Problem ist die Vermischung mit Finanzdienstleistungsvermittlern (66.19), wenn sowohl Beratung als auch Kreditvergabe angeboten werden. Klarheit schafft hier die Frage, ob das Institut das Kreditrisiko trägt oder nur vermittelt.

Hinweise für die Gewerbeanmeldung

Bei der Anmeldung eines Gewerbes als Realkreditinstitut müssen Sie die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer informieren und die genauen Tätigkeiten beschreiben. Entscheidend ist der Nachweis, dass der Schwerpunkt auf besicherten Immobilienkrediten liegt. Dafür sind Geschäftspläne, Produktbeschreibungen und Dokumentation der Refinanzierungswege hilfreich.

Beachten Sie, dass für die Aufnahme des Geschäftsbetriebs eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich ist, sofern Sie Einlagen entgegennehmen oder als Kreditinstitut im Sinne des KWG gelten. Ohne diese Erlaubnis riskieren Sie rechtliche Schritte und die Aberkennung des WZ-Codes.

Typische Fehler bei der Anmeldung sind eine zu vage Tätigkeitsbeschreibung oder die Nichtbeachtung von Aufsichtspflichten. Prüfen Sie daher im Voraus, ob Ihre Dienstleistungen klar unter 64.19.4 fallen oder ob Mischformen vorliegen, die eine Doppelkodierung nötig machen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Tätigkeiten fallen unter den WZ-Code 64.19.4?

Der Code umfasst die Vergabe von Darlehen, die durch Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden abgesichert sind. Dazu gehören auch die Refinanzierung über Pfandbriefe und verwandte Dienstleistungen wie die Bearbeitung von Sicherheiten.

Wie grenzt sich 64.19.4 zu anderen Kreditinstituten ab?

Realkreditinstitute im Sinne von 64.19.4 sind spezialisiert auf besicherte Immobilienkredite und refinanziert sich oft über Pfandbriefe. Abgrenzungsprobleme gibt es häufig zu Hypothekenbanken (64.19.2) und Bausparkassen (64.9), wenn diese ähnliche Produkte anbieten.