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WZ-Abteilung 64 – Erbringung von Finanzdienstleistungen

Was ist Abteilung 64 im WZ 2025? Abteilung 64 "Erbringung von Finanzdienstleistungen" ist Teil der deutschen Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025) und gehört zum Abschnitt L. Sie umfasst Unternehmen, die...

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Übersicht

Was umfasst die Abteilung 64?

Vollständige Bezeichnung Erbringung von Finanzdienstleistungen
Abschnitt L - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Abteilung 64 - Erbringung von Finanzdienstleistungen
Einordnung

Erläuterungen zu Abteilung 64

Was ist Abteilung 64 im WZ 2025?

Abteilung 64 "Erbringung von Finanzdienstleistungen" ist Teil der deutschen Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025) und gehört zum Abschnitt L. Sie umfasst Unternehmen, die Finanzdienstleistungen ohne Einlagengeschäft anbieten, wie Kreditvermittlung, Beteiligungsgesellschaften oder Wertpapierhandel. Diese Abteilung hilft bei der präzisen Klassifizierung für Gewerbeanmeldung, Statistik und Branchenanalyse.

Typische Unterbereiche und Anwendung

Direkt untergeordnet sind vier Gruppen, darunter Kreditvermittlung, Finanzholdinggesellschaften und sonstige Finanzdienstleistungen. Diese Seite ist nützlich für Gründer, Steuerberater und Statistikinteressierte, die sich über die korrekte Einordnung von Finanzdienstleistern informieren möchten.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 64?

Der WZ-Code 64 beschreibt die Tätigkeit 'Erbringung von Finanzdienstleistungen' innerhalb der WZ 2025.