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WZ-Code 64.19.2 – Kreditinstitute des Sparkassensektors

Der WZ-Code 64.19.2 klassifiziert im deutschen Klassifikationssystem Wirtschaftszweige alle Kreditinstitute, die zum Sparkassensektor gehören.

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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 64.19.2

Vollständige Bezeichnung Kreditinstitute des Sparkassensektors
Abschnitt L - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Abteilung 64 - Erbringung von Finanzdienstleistungen
Gruppe 64.1 - Zentralbanken und Kreditinstitute
Klasse 64.19 - Kreditinstitute, ohne Spezialkreditinstitute
NACE Rev. 2.1 64.19.2
WZ 2008 Entsprechung 64.19.2
Kundensystematik 64B (soweit MFI)

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 64.19.2?

Der WZ-Code 64.19.2 klassifiziert im deutschen Klassifikationssystem Wirtschaftszweige alle Kreditinstitute, die zum Sparkassensektor gehören. Dazu zählen vor allem Sparkassen und Landesbanken, die als öffentlich-rechtliche Institute fungieren. Diese Unternehmen betreiben klassische Bankgeschäfte wie die Annahme von Einlagen und die Vergabe von Krediten. Die korrekte Zuordnung ist für die Gewerbeanmeldung und statistische Erfassung essentiell. Was umfasst der WZ-Code 64.19.2 genau?

Der Code erfasst Kreditinstitute, die rechtlich und organisatorisch dem Sparkassensektor zugeordnet sind. Typische Tätigkeiten sind die Entgegennahme von Einlagen, die Gewährung von Krediten an Privatkunden und Unternehmen sowie das Angebot von Zahlungsverkehrsdienstleistungen. Auch Investmentgeschäfte und Vermögensverwaltung können dazu gehören, sofern sie im Rahmen des Sparkassengeschäfts angeboten werden.

Abgrenzung zu anderen WZ-Codes

Hinweise für die Gewerbeanmeldung

Bei der Anmeldung eines Gewerbes im Sparkassensektor muss dieser Code zwingend angegeben werden. Fehlerhafte Zuordnungen können zu Rückfragen durch das Gewerbeamt oder das Statistische Bundesamt führen. Prüfen Sie im Zweifel die exakte Geschäftsausrichtung, ob sie tatsächlich unter diesen Code fällt.

Typische Fehler und Fallstricke

Ein häufiger Irrtum ist die Verwechslung mit Codes für private Banken oder Spezialinstitute. Auch Holdinggesellschaften von Sparkassen fallen nicht unter 64.19.2, sondern unter andere Finanzcodes. Achten Sie auf die rechtliche Einordnung: Nur öffentlich-rechtliche Sparkassen und ihre direkt zugehörigen Institute gehören hierher.

Warum die richtige Zuordnung wichtig ist

Neben der korrekten behördlichen Meldung dient die Klassifikation auch der branchengenauen Statistik. Fehler können zu verzerrten Wirtschaftsdaten führen. Für Sparkassen selbst ist die klare Abgrenzung auch im Wettbewerb und bei der Kommunikation mit Kunden relevant.

Häufig gestellte Fragen

Welche Institute fallen unter den WZ-Code 64.19.2?

Dazu gehören Sparkassen, Landesbanken und ähnliche öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, die typische Bankgeschäfte wie Einlagenentgegennahme und Kreditvergabe betreiben.

Muss ich den Code 64.19.2 bei der Gewerbeanmeldung angeben?

Ja, wenn Sie ein Kreditinstitut im Sparkassensektor gründen oder betreiben. Eine falsche Angabe kann zu Problemen mit Behörden führen.