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WZ-Code 60.39.9 – Sonstige Verbreitung von Medieninhalten a. n. g.

Was bedeutet WZ 60.39.9? WZ 60.39.9 klassifiziert wirtschaftliche Aktivitäten zur sonstigen Verbreitung von Medieninhalten, die keiner spezifischeren Kategorie zugeordnet werden können. Der Code gehört zur Abteilung 6...

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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 60.39.9

Vollständige Bezeichnung Sonstige Verbreitung von Medieninhalten a. n. g.
Abschnitt J - Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten
Abteilung 60 - Rundfunkveranstalter, Nachrichtenagenturen und sonstige Verbreitung von Medieninhalten
Gruppe 60.3 - Nachrichtenagenturen und sonstige Verbreitung von Medieninhalten
Klasse 60.39 - Sonstige Verbreitung von Medieninhalten
NACE Rev. 2.1 60.39.9
WZ 2008 Entsprechung 47.91.9, 63.11.0
Kundensystematik 600

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 60.39.9?

Was bedeutet WZ 60.39.9?

WZ 60.39.9 klassifiziert wirtschaftliche Aktivitäten zur sonstigen Verbreitung von Medieninhalten, die keiner spezifischeren Kategorie zugeordnet werden können. Der Code gehört zur Abteilung 60 (Rundfunkveranstalter, Nachrichtenagenturen und sonstige Verbreitung von Medieninhalten) und dient der statistischen Erfassung von Unternehmen, die Medieninhalte verbreiten, ohne sie primär zu produzieren oder redaktionell zu gestalten. Typische Beispiele sind bestimmte Plattformen zur Distribution von Inhalten oder Nischenmediendienste, bei denen die reine Verbreitung im Vordergrund steht. Typische Tätigkeiten nach WZ 60.39.9

Unternehmen, die unter diesen Code fallen, bieten Dienstleistungen an, die sich auf die Verteilung von Medieninhalten konzentrieren. Dazu zählen:

  • Verbreitung von audiovisuellen oder textbasierten Inhalten über spezielle Vertriebskanäle
  • Betrieb von Plattformen, die fremde Medieninhalte aggregieren und zugänglich machen

Distribution von Inhalten für Nischenmärkte, sofern keine redaktionelle Kernaktivität vorliegt

Nicht dazu gehören redaktionell gestaltete Rundfunkdienste oder reine Hosting-Dienstleistungen.

Abgrenzung zu anderen Wirtschaftszweigen

WZ 60.39.9 muss klar von ähnlichen Codes unterschieden werden. Häufige Verwechslungen gibt es mit:

  • WZ-Code
  • Bedeutung
  • Abgrenzung zu 60.39.9
  • 60.10
  • Rundfunkveranstalter
  • Umfasst redaktionelle Erstellung und Verbreitung, nicht nur Verteilung
  • 60.20
  • Erstellung von Rundfunkprogrammen
  • Fokussiert auf Programmproduktion, nicht auf reine Verbreitung
  • 63.12
  • Webhosting
  • Bietet technische Infrastruktur, keine inhaltliche Distribution

Für die korrekte Einordnung ist entscheidend, ob Ihre Tätigkeit Schwerpunkt auf Verbreitung ohne redaktionelle Kontrolle hat.

Praktische Anwendungsfälle

Unternehmen nutzen WZ 60.39.9 für:

  • Betrieb von Inhalteaggregatoren ohne eigene redaktionelle Linie
  • Spezialisierte Vertriebsdienste für Medieninhalte in Nischenmärkten

Plattformen, die bestehende Inhalte bündeln und technisch verteilen

Falls Unsicherheit besteht, konsultieren Sie das Statistische Bundesamt oder einen Berufsverband.

Häufige Fehler bei der Zuordnung

Viele Unternehmen ordnen sich fälschlich unter WZ 60.39.9 ein, obwohl sie redaktionell tätig sind oder reine Hosting-Dienste anbieten. Das kann zu fehlerhaften statistischen Daten und missedlichen Abgrenzungen bei Förderungen oder Branchenstatistiken führen. Prüfen Sie immer, ob Ihre Haupttätigkeit in der Verbreitung liegt oder ob Sie Inhalte erstellen bzw. technisch hosten.

Rechtliche und statistische Hinweise

WZ 60.39.9 dient primär statistischen Zwecken und hat keine unmittelbare rechtliche oder steuerliche Auswirkung. Dennoch ist die korrekte Zuordnung wichtig für branchenspezifische Erhebungen und die Einordnung Ihres Unternehmens in wirtschaftliche Statistiken. Bei Fragen wenden Sie sich an die zuständige IHK oder das Statistische Landesamt.

Alternativen bei nicht passender Zuordnung

Falls WZ 60.39.9 nicht Ihrer Tätigkeit entspricht, kommen folgende Codes infrage:

  • WZ 58.11 für Verlagstätigkeiten
  • WZ 59.11 für Filmproduktion

WZ 63.11 für Datendrehscheiben

Eine genaue Prüfung Ihrer Kerntätigkeit ist unerlässlich. Fazit

WZ 60.39.9 ist ein spezifischer Code für Unternehmen, die sich auf die Verbreitung von Medieninhalten konzentrieren, ohne diese redaktionell zu bearbeiten oder technisch zu hosten. Die korrekte Einordnung unterstützt präzise Wirtschaftsstatistiken und vermeidet Fehlklassifikationen. Im Zweifel holen Sie professionelle Beratung ein.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt unter WZ 60.39.9?

WZ 60.39.9 umfasst Dienstleistungen zur Verbreitung von Medieninhalten, die nicht anderweitig spezifisch klassifiziert sind, wie bestimmte Formen der Inhalteverteilung über Plattformen oder Nischenmedien ohne redaktionelle Kernaktivität.

Wie grenzt sich WZ 60.39.9 von anderen WZ-Codes ab?

Abgrenzung erfolgt zu redaktionell geprägten Aktivitäten (z.B. WZ 60.10 für Rundfunk) oder rein technischen Verbreitungsdienstleistungen (z.B. WZ 63.12 für Webhosting). WZ 60.39.9 fokussiert auf nicht-redaktionelle Verbreitung bereits existierender Inhalte.

Kann WZ 60.39.9 für Streaming-Dienste genutzt werden?

Nein, reine Streaming-Dienste mit eigenem redaktionellem Inhalt fallen typischerweise unter WZ 60.10 oder 60.20. WZ 60.39.9 kommt eher für Nischenfälle wie Aggregatoren oder spezielle Verteilungsplattformen ohne inhaltliche Gestaltung infrage.