C Produktion
Unterklasse

WZ-Code 10.13.9 – Fleischverarbeitung a. n. g.

Der WZ-Code 10.13.9 "Fleischverarbeitung a.

Ebene Unterklasse
Tiefe 5/5
Untergeordnet 0
Verwandt 2
Übersicht

Informationen zu WZ-Code 10.13.9

Vollständige Bezeichnung Fleischverarbeitung a. n. g.
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 10 - Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln
Gruppe 10.1 - Schlachten und Fleischverarbeitung
Klasse 10.13 - Fleischverarbeitung
NACE Rev. 2.1 10.13.9
WZ 2008 Entsprechung 10.13.0
Kundensystematik 100

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 10.13.9?

Der WZ-Code 10.13.9 "Fleischverarbeitung a. n. g." klassifiziert Betriebe, die Fleisch zu Fertigprodukten verarbeiten, ohne unter spezifischere Codes der Unterklasse 10.13 zu fallen. Typische Tätigkeiten umfassen die Herstellung von Fleischpasteten, mariniertem Fleisch, Fleischkonserven oder Fleischsalaten. Die Abgrenzung zu Codes wie 10.11 (Schlachten) oder 10.12 (Herstellung von Fleischwaren) ist entscheidend. Für die Gewerbeanmeldung sind lebensmittelrechtliche Genehmigungen erforderlich. Was der Code 10.13.9 umfasst

Der Code erfasst die sonstige Fleischverarbeitung, die nicht durch andere Codes abgedeckt wird. Dazu zählen:

  • Herstellung von Fleischpasteten oder -terrinen
  • Produktion von mariniertem oder gewürztem Frischfleisch für den direkten Vertrieb
  • Verarbeitung zu Fleischkonserven, die nicht als Wurstwaren gelten

Zubereitung von Fleischsalaten oder -snacks mit verarbeitetem Fleisch als Hauptbestandteil

Voraussetzung ist, dass das Fleisch bereits geschlachtet und primär zerlegt ist. Die Tätigkeit beginnt mit der Weiterverarbeitung.

Abgrenzung zu anderen WZ-Codes

Die Unterscheidung zu ähnlichen Codes verhindert Fehlklassifikationen.

  • Code
  • Bereich
  • Abgrenzung zu 10.13.9
  • 10.11
  • Schlachten
  • Umfasst das Schlachten und Zerlegen von Tieren. 10.13.9 setzt bereits geschlachtetes Fleisch voraus.

10.12 Herstellung von Fleischwaren Bezieht sich auf Wurst, Schinken oder Pökelwaren. 10.13.9 erfasst Produkte ohne diese spezifische Verarbeitung.

10.13.1 Herstellung von Fleisch- und Wurstkonserven Fokussiert auf Konserven als Hauptprodukt. 10.13.9 kann Konserven einschließen, wenn sie nicht unter 10.13.1 fallen.

Falls Ihre Tätigkeit eindeutig unter einen dieser Codes passt, verwenden Sie diesen statt 10.13.9.

Hinweise zur Gewerbeanmeldung

Für die Anmeldung eines Gewerbes der Fleischverarbeitung sind mehrere Schritte erforderlich:

  • Anmeldung beim Gewerbeamt mit dem zutreffenden WZ-Code.

Registrierung nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde.

Bei Verkauf an Endverbraucher: Beantragung einer Gaststättenerlaubnis.

Prüfung baulicher Anforderungen (z.B. Lagerung, Produktionsräume) mit dem Bauamt.

Die genauen Anforderungen variieren je nach Bundesland und Kommune. Holen Sie frühzeitig Informationen ein.

Typische Fehler und Einschränkungen

Häufige Probleme bei der Nutzung des Codes:

  • Verwechslung mit 10.12 (Wurstherstellung), wenn Produkte wie Fleischwurst oder Salami hergestellt werden.

Übersehen der Genehmigungspflichten für Lebensmittelbetriebe, was zu Nachmeldungen und Bußgeldern führen kann.

Fehlinterpretation von "a. n. g." als Auffangcode für alle Fleischaktivitäten, obwohl spezifischere Codes priorisiert werden müssen.

Der Code ist nicht für Schlachtbetriebe, Metzger mit eigenem Schlachtbereich oder reine Fleischgroßhandelstätigkeiten geeignet.

FAQ – Häufige Fragen

Welche konkreten Tätigkeiten fallen unter den Code 10.13.9?

Dazu gehören die Verarbeitung von Fleisch zu Fertigprodukten wie Pasteten, Fleischsalaten, mariniertem Fleisch oder Fleischkonserven, sofern keine Schlachtung oder spezifischere Verarbeitung wie Wurstherstellung (10.12) vorliegt.

Was bedeutet die Abkürzung 'a. n. g.' im Code?

'a. n. g.' steht für 'anderweitig nicht genannt'. Der Code erfasst Tätigkeiten der Fleischverarbeitung, die keinem anderen, spezifischeren Code der Unterklasse 10.13 zugeordnet werden können.

Brauche ich besondere Genehmigungen für die Gewerbeanmeldung?

Ja, für die Fleischverarbeitung sind in der Regel eine Gaststättenerlaubnis (falls mit Verkauf), eine Registrierung nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und eventuell eine Bauvorhabengenehmigung erforderlich. Kontaktieren Sie Ihr zuständiges Ordnungsamt.

Häufig gestellte Fragen

Welche konkreten Tätigkeiten fallen unter den Code 10.13.9?

Dazu gehören die Verarbeitung von Fleisch zu Fertigprodukten wie Pasteten, Fleischsalaten, mariniertem Fleisch oder Fleischkonserven, sofern keine Schlachtung oder spezifischere Verarbeitung wie Wurstherstellung (10.12) vorliegt.

Was bedeutet die Abkürzung 'a. n. g.' im Code?

'a. n. g.' steht für 'anderweitig nicht genannt'. Der Code erfasst Tätigkeiten der Fleischverarbeitung, die keinem anderen, spezifischeren Code der Unterklasse 10.13 zugeordnet werden können.

Brauche ich besondere Genehmigungen für die Gewerbeanmeldung?

Ja, für die Fleischverarbeitung sind in der Regel eine Gaststättenerlaubnis (falls mit Verkauf), eine Registrierung nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und eventuell eine Bauvorhabengenehmigung erforderlich. Kontaktieren Sie Ihr zuständiges Ordnungsamt.