WZ-Code 10.13.2 – Verarbeitung von Rindfleisch
Der WZ-Code 10.13.2 klassifiziert Unternehmen, die Rindfleisch verarbeiten, ohne die Schlachtung selbst vorzunehmen.
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (1 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 10.13.2?
Der WZ-Code 10.13.2 klassifiziert Unternehmen, die Rindfleisch verarbeiten, ohne die Schlachtung selbst vorzunehmen. Er gehört zur Gruppe 10.13 (Verarbeitung von Fleisch) und dient primär statistischen Zwecken, hat aber praktische Relevanz für Betriebsanmeldungen und Branchenzuordnungen. Entscheidend ist die Abgrenzung zu Schlachtbetrieben (WZ 10.11) und Betrieben, die Fleischwaren herstellen. Was der WZ-Code 10.13.2 genau umfasst
Die Klassifikation des Statistischen Bundesamts definiert die Verarbeitung von Rindfleisch als Weiterverarbeitung von frischem, gekühltem oder gefrorenem Fleisch. Typische Tätigkeiten sind Zerlegen, Portionieren, Entbeinen, Herstellen von Frischfleischprodukten wie Gulasch oder Geschnetzeltem, Reifen, Räuchern, Pökeln oder Würzen von Rindfleisch. Der Code gilt unabhängig davon, ob die Produktion für den menschlichen Verzehr oder für Tiernahrung bestimmt ist. Was nicht unter 10.13.2 fällt
Schlachtung von Rindern ist ausdrücklich ausgeschlossen und wird unter WZ 10.11.1 geführt. Auch die Herstellung von Fleischwaren wie Wurst, Konserven oder Fertiggerichten auf Fleischbasis fällt nicht hierunter, sondern unter 10.13.9 (Sonstige Verarbeitung von Fleisch). Die Trennung ist relevant, da unterschiedliche produktionstechnische und hygienische Anforderungen gelten können.
Häufige Fehler bei der Code-Zuordnung
Viele Betriebe melden fälschlicherweise nur einen Code an, obwohl sie mehrere Tätigkeiten ausüben. Ein Metzgerei, die selbst schlachtet und dann Wurst herstellt, benötigt drei Codes: 10.11.1, 10.13.2 und 10.13.9. Ein reiner Verarbeitungsbetrieb, der vorgeschlachtetes Fleisch nur zerlegt und verpackt, gehört dagegen eindeutig zu 10.13.2. Die ungenaue Zuordnung kann zu fehlerhaften Statistiken und problematischen behördlichen Einstufungen führen.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Pflichten
Betriebe unter 10.13.2 unterliegen der Lebensmittelhygieneverordnung (Verordnung (EG) Nr. 852/2004) und müssen ein HACCP-Konzept implementieren. Die Bezugsquellen für Fleisch müssen rückverfolgbar sein, was die Einhaltung der EU-Verordnung 3661/92 zur Kennzeichnung von Rindfleisch voraussetzt. Eine Anmeldung beim Veterinäramt ist verpflichtend. Je nach Verarbeitungsschritt können zusätzliche spezifische Verordnungen zur Fleischhygiene gelten.
Praktische Herausforderungen im Betrieb
Die größten betrieblichen Herausforderungen liegen in der lückenlosen Dokumentation der Wareneingänge und der Einhaltung der Kühlkette. Cross-contamination zwischen rohem und verarbeitetem Fleisch ist ein hygienisches Risiko, das durch klare Prozesse minimiert werden muss. Zertifizierungen wie IFS Food oder BRCGS können helfen, Standards zu sichern, sind aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aktivitäten und ihre Zuordnung zu WZ-Codes
- Zerlegung von Rindervierteln10.13.2Typische Kernaktivität
- Herstellung von Roastbeef10.13.2Sofern nur gepökelt/geräuchert
- Schlachten von Rindern10.11.1Explizit ausgeschlossen
- Produktion von Rindersalami10.13.9Fleischwarenherstellung
Mythen und Realität: Irrtümer über die Fleischverarbeitung
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass Code 10.13.2 auch für Schlachtbetriebe gelte. Tatsächlich ist die Schlachtung eindeutig einem anderen Code zugeordnet. Ein weiterer Mythos behauptet, die Klassifikation sei nur für Großbetriebe relevant. Doch auch kleine Metzger oder Hofläden, die Fremdfleisch verarbeiten, müssen den Code korrekt angeben, etwa im Rahmen einer Gewerbeanmeldung oder bei Statistikerhebungen. Fazit: Klassifikation mit praktischer Relevanz
Der WZ-Code 10.13.2 ist keine bloße Formalie. Er hilft, betriebliche Tätigkeiten präzise zu beschreiben und erleichtert behördliche Kontrollen. Die korrekte Zuordnung vermeidet Probleme bei der Betriebsanmeldung und stellt sicher, dass Unternehmen den richtigen hygienerechtlichen Vorgaben zugeordnet werden. Wer unsicher ist, sollte sich beim Statistischen Landesamt oder einem Fachanwalt für Lebensmittelrecht beraten lassen.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter den WZ-Code 10.13.2?
Der Code umfasst Betriebe, die frisches, gekühltes oder gefrorenes Rindfleisch weiterverarbeiten, ohne selbst Schlachtungen durchzuführen. Dazu zählen Zerlegung, Portionierung, Herstellung von Frischfleischprodukten, Reifung, Räuchern, Pökeln oder Würzen.
Was ist der Unterschied zwischen WZ 10.13.2 und Schlachtbetrieben?
Schlachtbetriebe fallen unter WZ 10.11. Schlachten von Rindern. Code 10.13.2 gilt ausschließlich für die Verarbeitung bereits geschlachteten Fleischs. Ein Betrieb, der sowohl schlachtet als auch verarbeitet, muss beide Codes anmelden.
Welche rechtlichen Pflichten gelten für Betriebe unter 10.13.2?
Betriebe müssen die Lebensmittelhygieneverordnung einhalten, ein HACCP-Konzept vorweisen, rückverfolgbare Ware beziehen und sich beim zuständigen Veterinäramt anmelden. Je nach Verarbeitungstiefe können weitere spezifische EU-Verordnungen zur Fleischverarbeitung greifen.