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WZ-Code 10.13.1 – Verarbeitung von Schweinefleisch

Was der Code 10.13.1 bedeutet Der WZ-Code 10.13.1 ist eine spezifische Unterkategorie der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft.

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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 10.13.1

Vollständige Bezeichnung Verarbeitung von Schweinefleisch
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 10 - Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln
Gruppe 10.1 - Schlachten und Fleischverarbeitung
Klasse 10.13 - Fleischverarbeitung
NACE Rev. 2.1 10.13.1
WZ 2008 Entsprechung 10.13.0
Kundensystematik 100

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 10.13.1?

Was der Code 10.13.1 bedeutet

Der WZ-Code 10.13.1 ist eine spezifische Unterkategorie der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft. Er klassifiziert Betriebe, die sich auf die „Verarbeitung und Konservierung von Schweinefleisch“ spezialisieren. Diese Klassifikation dient primär statistischen Zwecken, der amtlichen Erfassung von Wirtschaftsdaten und der eindeutigen Zuordnung von Unternehmen zu ihrem Haupttätigkeitsfeld. Für einen Fleischverarbeitungsbetrieb ist die korrekte Zuordnung des Codes wichtig, da sie die branchenspezifische Einordnung gegenüber Behörden, Verbänden und in der Statistik definiert. Konkrete Tätigkeiten unter Code 10.13.1

Die Zuordnung zu diesem Code erfolgt nicht pauschal für jeden Umgang mit Schweinefleisch, sondern für spezifische gewerbliche Verarbeitungsstufen.

Eingeschlossene Tätigkeiten

Der Code umfasst die industrielle und handwerkliche:

  • Schlachtung von Schweinen und Zerlegung der Schlachtkörper zu Frischfleisch.

Herstellung von frischem Schweinefleisch (z.B. Filets, Koteletts, Gulasch).

Produktion von Wurst- und Fleischwaren auf Basis von Schweinefleisch. Dazu gehören Kochwurst (z.B. Lyoner), Rohwurst (z.B. Salami, Mettwurst), Brühwurst (z.B. Bratwurst, Wiener Würstchen) und Blutwurst.

Herstellung von gepökelten, geräucherten oder getrockneten Erzeugnissen wie Kasseler, Schinken oder Speck.

Produktion von Fleischkonserven, bei denen Schweinefleisch der Hauptbestandteil ist (z.B. Corned Beef auf Schweinebasis, Schweinefleisch in Aspik).

Abgegrenzte Tätigkeiten

Nicht unter diesen Code fallen:

  • Die Schlachtung und Verarbeitung von Geflügel (fällt unter Code 10.13.2).

Die Verarbeitung von Rind-, Kalb-, Schaf-, Ziegen- oder Pferdefleisch (fällt unter Code 10.13.9 - Verarbeitung und Konservierung von sonstigem Fleisch).

Die Herstellung von Fertiggerichten oder Mahlzeiten, bei denen Fleisch nur eine Komponente ist (fällt unter Code 10.86 - Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln).

Der reine Groß- oder Einzelhandel mit Fleischwaren ohne eigene Verarbeitung (fällt unter die Codes G46.3 oder G47.2).

Typische Fehler und Abgrenzungsschwierigkeiten

Die korrekte Anwendung des Codes 10.13.1 bereitet in der Praxis oft Probleme, die zu Fehlklassifizierungen führen.

Verwechslung mit anderen Fleischcodes

Der häufigste Fehler ist die unscharfe Abgrenzung zu 10.13.2 (Geflügelfleisch) und 10.13.9 (andere Fleischsorten). Ein Betrieb, der sowohl Schweine- als auch Geflügelfleisch verarbeitet, muss den Hauptschwerpunkt seiner Tätigkeit ermitteln. Überwiegt die Schweinefleischverarbeitung deutlich, ist 10.13.1 der korrekte Code. Ist die Verarbeitung diverser Fleischsorten gleichgewichtig, kann die Zuordnung komplexer sein und orientiert sich am wirtschaftlichen Schwerpunkt.

Unterschätzung der Verarbeitungstiefe

Ein reiner Schlachtbetrieb, der keine weiterverarbeiteten Produkte wie Wurst oder Schinken herstellt, fällt dennoch unter diesen Code, sofern er Schweinefleisch zerlegt und verpackt. Die reine Schlachtung ohne Zerlegung ist dagegen dem Code 10.11 (Schlachten von Tieren) zuzuordnen. Dieser Unterschied ist entscheidend.

Rechtlicher und regulatorischer Rahmen

Betriebe, die unter Code 10.13.1 fallen, unterliegen einem dichten Netz aus EU- und nationalen Vorschriften.

Hygienevorschriften

Maßgeblich sind die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 (allgemeine Lebensmittelhygiene) und die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs). Diese schreiben betriebliche Eigenkontrollen nach dem HACCP-Konzept, Schulungen von Personal und spezifische Anforderungen an Betriebsräume und -geräte verbindlich vor.

Leitsätze und Produktstandards

Für die konkrete Beschaffenheit der Produkte sind die deutschen Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuchs richtungsweisend. Sie definieren, was Verbraucher unter bestimmten Bezeichnungen wie „Bratwurst“ oder „Lyoner“ erwarten können, und legen Mindestanforderungen an die Fleischanteile fest. Diese Leitsätze sind zwar nicht direkt rechtsverbindlich, bilden aber in der Praxis die Maßstäbe für die amtliche Lebensmittelüberwachung.

Praktische Implikationen für Betriebe

Die Zuordnung zum Code 10.13.1 ist mehr als eine Formsache.

Statistische Meldepflichten

Unternehmen sind verpflichtet, ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt korrekt anzumelden. Statistische Ämter nutzen diese Daten für volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen und Branchenanalysen. Eine fehlerhafte Meldung verfälscht diese Daten.

Branchenspezifische Kommunikation

Der Code dient auch Verbänden, Marktforschungsinstituten und potenziellen Geschäftspartnern zur schnellen Einordnung des Betriebs. Eine präzise Zuordnung erleichtert die brancheninterne Kommunikation und Vernetzung. Übersicht: Abgrenzung der Codes der Fleischverarbeitung

  • WZ-Code
  • Bezeichnung
  • Beispiele
  • 10.13.1
  • Verarbeitung und Konservierung von Schweinefleisch
  • Herstellung von Salami, Schinken, Bratwurst (aus Schwein), Frischfleisch
  • 10.13.2
  • Verarbeitung und Konservierung von Geflügelfleisch
  • Herstellung von Putenbrust, Hähnchenwurst, Geflügelfrischfleisch
  • 10.13.9
  • Verarbeitung und Konservierung von sonstigem Fleisch
  • Herstellung von Rinderrouladen, Lammkeulen, Pferdesalami
  • 10.11
  • Schlachten von Tieren (ohne wesentliche Zerlegung)
  • Schlachtung von Tieren und Lieferung ganzer Schlachtkörper

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was fällt unter den WZ-Code 10.13.1?

Der Code 10.13.1 umfasst die Verarbeitung und Konservierung von Schweinefleisch. Dazu zählen die Herstellung von Frischfleisch, die Produktion von Wurstwaren wie Salami oder Bratwurst, die Herstellung von Schinken und anderen gepökelten, geräucherten oder getrockneten Erzeugnissen sowie die Herstellung von Fleischkonserven auf Schweinefleischbasis.

Was ist bei der Klassifizierung nach Code 10.13.1 zu beachten?

Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung mit Code 10.13.2 (Geflügelfleisch) oder 10.13.9 (andere Fleischsorten). Ein Betrieb, der ausschließlich Schweinefleisch verarbeitet, muss 10.13.1 verwenden. Werden verschiedene Fleischarten verarbeitet, ist der Hauptteil der Tätigkeit entscheidend. Die Zuordnung hat Auswirkungen auf die statistische Erfassung und kann in einigen Fällen auch für Förderungen relevant sein.

Welche rechtlichen Vorschriften gelten für die Verarbeitung von Schweinefleisch?

Die Verarbeitung unterliegt strengen EU- und nationalen Vorschriften. Zentrale Regelwerke sind die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs und die deutschen Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse. Diese legen Standards für Zusammensetzung und Beschaffenheit der Produkte fest.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt unter den WZ-Code 10.13.1?

Der Code 10.13.1 umfasst die Verarbeitung und Konservierung von Schweinefleisch. Dazu zählen die Herstellung von Frischfleisch, die Produktion von Wurstwaren wie Salami oder Bratwurst, die Herstellung von Schinken und anderen gepökelten, geräucherten oder getrockneten Erzeugnissen sowie die Herstellung von Fleischkonserven auf Schweinefleischbasis.

Was ist bei der Klassifizierung nach Code 10.13.1 zu beachten?

Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung mit Code 10.13.2 (Geflügelfleisch) oder 10.13.9 (andere Fleischsorten). Ein Betrieb, der ausschließlich Schweinefleisch verarbeitet, muss 10.13.1 verwenden. Werden verschiedene Fleischarten verarbeitet, ist der Hauptteil der Tätigkeit entscheidend. Die Zuordnung hat Auswirkungen auf die statistische Erfassung und kann in einigen Fällen auch für Förderungen relevant sein.

Welche rechtlichen Vorschriften gelten für die Verarbeitung von Schweinefleisch?

Die Verarbeitung unterliegt strengen EU- und nationalen Vorschriften. Zentrale Regelwerke sind die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs und die deutschen Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse. Diese legen Standards für Zusammensetzung und Beschaffenheit der Produkte fest.