C Produktion
Unterklasse

WZ-Code 10.11.9 – Schlachten von Tieren a. n. g.

Der Code 10.11.9 der WZ 2025 klassifiziert das Schlachten von Tieren, ausgenommen Geflügel, als Teil der Abteilung "Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln".

Ebene Unterklasse
Tiefe 5/5
Untergeordnet 0
Verwandt 2
Übersicht

Informationen zu WZ-Code 10.11.9

Vollständige Bezeichnung Schlachten von Tieren a. n. g.
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 10 - Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln
Gruppe 10.1 - Schlachten und Fleischverarbeitung
Klasse 10.11 - Schlachten, ohne Schlachten von Geflügel
NACE Rev. 2.1 10.11.9
WZ 2008 Entsprechung 10.11.0
Kundensystematik 100

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 10.11.9?

Der Code 10.11.9 der WZ 2025 klassifiziert das Schlachten von Tieren, ausgenommen Geflügel, als Teil der Abteilung "Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln". Er umfasst typischerweise das Töten, Ausbluten, Enthäuten, Ausnehmen und Zerlegen von Schlachttieren wie Rindern, Schweinen oder Schafen. Der Code ist spezifisch für Betriebe, die diese Tätigkeiten gewerblich durchführen, und grenzt sich klar von verwandten Codes wie der Geflügelschlachtung oder Fleischverarbeitung ab. Für die Gewerbeanmeldung sind spezifische tierschutz- und lebensmittelrechtliche Vorgaben zu beachten. Typische Tätigkeiten unter Code 10.11.9

Unter diesem Code fallen alle wesentlichen Prozesse des Schlachtens von Tieren, außer Geflügel. Dazu zählen das Betäuben, Töten, Ausbluten, Enthäuten oder Entfedern, Ausnehmen sowie das Zerlegen der Schlachtkörper. Auch die Kühlung oder Gefrierung von frischem Fleisch direkt im Schlachtprozess ist enthalten. Die Tätigkeiten beziehen sich primär auf Schlachttiere wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Pferde. Die gewerbliche Durchführung steht im Vordergrund, nicht private oder jagdliche Schlachtungen.

Abgrenzung zu ähnlichen Codes

Code 10.11.9 ist eindeutig von Code 10.11.0 (Schlachten von Geflügel) getrennt. Während 10.11.9 alle anderen Schlachttiere umfasst, bezieht sich 10.11.0 ausschließlich auf Geflügel. Zudem grenzt sich 10.11.9 von Codes der Fleischverarbeitung (z.B. 10.12) ab, die sich auf die Weiterverarbeitung von Fleisch zu Wurst oder Konserven konzentrieren. Auch die Schlachtung im Rahmen der Jagd oder für private Zwecke fällt nicht unter diesen gewerblichen Code.

Hinweise für die Gewerbeanmeldung

Für Betriebe, die unter Code 10.11.9 fallen, gelten strenge rechtliche Anforderungen. Eine Gewerbeanmeldung erfordert die Einhaltung des Tierschutzgesetzes, der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) und möglicherweise baulicher Vorgaben nach der Industrieemissionsrichtlinie. Die zuständige Veterinärbehörde muss die Schlachtstätte genehmigen. Betriebe benötigen häufig eine Registrierung nach der Lebensmittelhygieneverordnung und müssen HACCP-Konzepte vorweisen. regionale Unterschiede in den Auflagen sind möglich.

Praktische Einschränkungen und Fehlerquellen

Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung mit Code 10.11.0 für Geflügel, was zu falschen Meldungen führt. Betriebe, die sowohl Geflügel als auch andere Tiere schlachten, müssen beide Codes separat anmelden. Zudem ist die Abgrenzung zur Fleischverarbeitung kritisch: Reine Schlachtbetriebe fallen unter 10.11.9, während Betriebe mit weitergehender Verarbeitung zusätzliche Codes benötigen. Unklarheiten bei den hygienerechtlichen Vorgaben können zu Verzögerungen in der Genehmigung führen. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Veterinärbehörde ist empfehlenswert.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 10.11.9?

Der WZ-Code 10.11.9 beschreibt die Tätigkeit 'Schlachten von Tieren a. n. g.' innerhalb der WZ 2025.