C Produktion
Unterklasse

WZ-Code 10.11.2 – Schlachten von Rindern

Der WZ-Code 10.11.2 klassifiziert Betriebe, die gewerblich Rinder schlachten.

Ebene Unterklasse
Tiefe 5/5
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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 10.11.2

Vollständige Bezeichnung Schlachten von Rindern
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 10 - Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln
Gruppe 10.1 - Schlachten und Fleischverarbeitung
Klasse 10.11 - Schlachten, ohne Schlachten von Geflügel
NACE Rev. 2.1 10.11.2
WZ 2008 Entsprechung 10.11.0
Kundensystematik 100

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 10.11.2?

Der WZ-Code 10.11.2 klassifiziert Betriebe, die gewerblich Rinder schlachten. Dazu gehören alle damit verbundenen Prozesse wie Betäubung, Entblutung, Enthäutung, Ausweiden sowie die anschließende Kühlung oder Tiefkühlung der Schlachtkörper. Rechtlich bindend sind die Tierschutzschlachtverordnung, die Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung (RindHKlV) und hygienerechtliche Vorgaben. Betriebe benötigen eine Schlachtgenehmigung und unterliegen regelmäßigen Kontrollen. Was Code 10.11.2 genau umfasst

Die Klassifikation WZ 10.11.2 bezieht sich spezifisch auf:

  • Schlachten von Rindern in gewerblichen Schlachtstätten
  • Produktion von frischem, gekühltem oder gefrorenem Rindfleisch am Schlachtort
  • Gewinnung von Nebenprodukten wie Häuten, Blut oder Innereien im unmittelbaren Schlachtprozess

Einstufung der Schlachtkörper in Handelsklassen gemäß RindHKlV

Nicht enthalten sind Fleischzerlegung, Wurstproduktion oder Verarbeitung zu Fleischerzeugnissen – diese Aktivitäten haben separate WZ-Codes.

Rechtliche Anforderungen für Schlachtbetriebe

Betriebe unter Code 10.11.2 müssen mehrere Verordnungen parallel einhalten:

  • Vorschrift
  • Inhalt
  • Kontrollinstanz
  • Tierschutzschlachtverordnung
  • Betäubung, Schlachtmethoden, Umgang mit Tieren
  • Veterinäramt
  • RindHKlV
  • Handelsklasseneinteilung, Kennzeichnung
  • Zuständige Stellen nach LMSVG
  • Lebensmittelhygieneverordnung
  • Hygienestandards, Betriebsreinigung, Personal
  • Lebensmittelüberwachung

Für den Betrieb einer Schlachtstätte ist zudem eine Genehmigung nach EU-Verordnung 853/2004 erforderlich. Diese wird nur erteilt, wenn alle strukturellen und hygienischen Anforderungen erfüllt sind.

Praktische Umsetzung im Betrieb

Ein typischer Schlachtprozess für Rinder umfasst:

  • Anlieferung und Ruhephase der Tiere
  • Betäubung mittels Bolzenschuss oder Elektrozange
  • Entblutung durch Halsschnitt
  • Enthäuten und Ausweiden
  • Amtliche Untersuchung durch Veterinär
  • Klassifizierung des Schlachtkörpers

Kühlung oder Gefrieren

Die Kühlkette muss ab Schlachtung durchgängig dokumentiert werden. Temperaturen für gekühltes Fleisch liegen bei ≤7°C, für gefrorenes bei ≤-18°C.

Häufige Fehler und Problemstellen

Praktische Erfahrungen zeigen wiederkehrende Schwachpunkte:

  • Unzureichende Dokumentation der Handelsklassen-Einstufung
  • Nichteinhalten der Ruhezeiten vor der Schlachtung
  • Fehlerhafte Temperaturführung in Kühlräumen

Vermischung von Code 10.11.2 mit nachgelagerten Verarbeitungscodes

Besonders die Abgrenzung zur Fleischzerlegung (Code 10.12) bereitet oft Probleme. Zerlegung ist dann separat zu melden, wenn sie räumlich oder betrieblich getrennt stattfindet.

Checkliste für Betriebe

So vermeiden Sie typische Fallstricke:

  • Schlachtgenehmigung aktuell und vollständig?

Alle beteiligten Mitarbeiter in Tierschutz und Hygiene geschult?

Temperaturprotokolle für Kühlketten lückenlos?

Handelsklassen-Kennzeichnung nach RindHKlV korrekt?

Abgrenzung zu weiteren Verarbeitungsschritten klar definiert?

Unklare Fälle sollten mit dem zuständigen Veterinäramt oder Statistikamt besprochen werden – Fehlklassifikationen können Rückforderungen nach sich ziehen.

Wirtschaftliche Aspekte

Die Rinderschlachtung unterliegt starken Marktschwankungen. Wichtige Einflussfaktoren:

  • Nachfrage nach einzelnen Teilstücken
  • Exportbedingungen in Drittländer
  • Kosten für Energiekühlung

Vorgaben zur Tierwohl-Kennzeichnung

Betriebe sollten regelmäßig prüfen, ob zusätzliche Aktivitäten wie eigenständige Vermarktung oder Verarbeitung separate Anmeldungen erfordern.

Häufig gestellte Fragen

Welche Betriebe fallen unter den Code 10.11.2?

Gewerbliche Schlachtbetriebe, die Rinder schlachten und verwerten, einschließlich damit verbundener Tätigkeiten wie Kühlen oder Einfrieren der Schlachtkörper.

Was ist der Unterschied zwischen Code 10.11.0 und 10.11.2?

Code 10.11.0 umfasst allgemeines Schlachten ohne Geflügel, während 10.11.2 spezifisch die Schlachtung von Rindern klassifiziert.

Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für Code 10.11.2 Betriebe?

Die Tierschutzschlachtverordnung, RindHKlV für Handelsklassen, Lebensmittelhygieneverordnung und betriebsspezifische Genehmigungspflichten.

Was sind typische Fehler bei der Klassifizierung?

Häufig werden verwandte Aktivitäten wie Fleischzerlegung oder Wurstherstellung fälschlicherweise mit einbezogen, obwohl diese separate Codes haben.