WZ-Code 10.11.1 – Schlachten von Schweinen
Der WZ-Code 10.11.1 bezeichnet den Wirtschaftszweig des Schlachtens von Schweinen.
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (1 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 10.11.1?
Der WZ-Code 10.11.1 bezeichnet den Wirtschaftszweig des Schlachtens von Schweinen. Diese Klassifikation umfasst Betriebe, die Schweine schlachten und die Schlachtkörper zerlegen. Die Tätigkeit unterliegt strengen tierschutzrechtlichen und lebensmittelhygienischen Vorschriften. Betriebe müssen sich an die Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung und die Tierschutzschlachtverordnung halten. Der Prozess beginnt mit der Anlieferung der Tiere und endet mit der gekühlten Lagerung der Schlachtkörperteile. Was der WZ-Code 10.11.1 umfasst
Der Code klassifiziert Unternehmen, deren Haupttätigkeit im Schlachten von Schweinen besteht. Dazu gehören das Betäuben, Entbluten, Enthäuten sowie das Zerlegen der Schlachtkörper in Teilstücke. Auch die Kühlung und vorbereitende Lagerung der Produkte fällt in diesen Bereich. Die gewerbliche Schlachtung für den Weiterverkauf des Fleisches ist der Kern dieser Klassifikation.
Rechtliche Grundlagen und Verordnungen
Für Schlachtbetriebe gelten mehrere verbindliche Rechtsvorschriften. Die Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung regelt die Einteilung in Handelsklassen nach Qualitätsmerkmalen. Die Tierschutzschlachtverordnung schreibt vor, dass Tiere vor dem Schlachten betäubt werden müssen. Zusätzlich sind die Hygienevorschriften der Lebensmittelhygiene-Verordnung einzuhalten. Betriebe benötigen eine Zulassung nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung.
Ablauf des Schlachtprozesses
Der Schlachtprozess folgt einem standardisierten Ablauf. Zuerst werden die Tiere angeliefert und in Wartebuchten untergebracht. Vor der Schlachtung erfolgt eine amtliche Fleischuntersuchung. Die Betäubung mittels CO₂ oder Elektrobetäubung stellt das Tier bewusstlos. Anschließend wird es entblutet und enthäutet. Der Schlachtkörper wird geöffnet und die Innereien entnommen. Nach der Untersuchung erfolgt die Zerlegung in handelsübliche Teile.
Typische Fehler und betriebliche Herausforderungen
Häufige Probleme betreffen die Einhaltung der Tierschutzvorschriften. Ungenügende Betäubung kann zu Leiden der Tiere führen. Auch die Einhaltung der Kühlkette stellt viele Betriebe vor Herausforderungen. Hygienemängel in der Verarbeitungskette können zu Kontaminationen führen. Die Dokumentation der Handelsklasseneinstufung erfordert Sorgfalt, da Fehler zu rechtlichen Konsequenzen führen können.
Was nicht unter den Code fällt
Nicht zum Schlachten von Schweinen nach Code 10.11.1 gehört das Schlachten von Geflügel, das unter 10.12 klassifiziert wird. Auch die Schlachtung im eigenen Haushalt für den privaten Verbrauch ist ausgenommen. Die Weiterverarbeitung zu Wurstwaren oder anderen Fleischerzeugnissen fällt unter andere WZ-Codes. Das Schlachten von Rindern oder Schafen ist ebenfalls separat klassifiziert.
Praktische Hinweise für Betriebe
Schlachtbetriebe sollten regelmäßig Schulungen zum Tierschutz durchführen. Die Investition in moderne Betäubungsanlagen verbessert das Tierwohl. Eine lückenlose Dokumentation aller Prozessschritte ist essentiell. Die Zusammenarbeit mit veterinärmedizinischen Betrieben stellt die Qualitätssicherung sicher. Betriebe müssen sich auf regelmäßige Kontrollen der Lebensmittelüberwachungsbehörden einstellen.
Zukunftsperspektiven und Entwicklungen
Die Branche entwickelt sich hin zu mehr Transparenz und Tierwohl. Alternative Betäubungsmethoden werden erforscht. Automatisierung und Digitalisierung halten Einzug in Schlachtbetriebe. Die Nachfrage nach regionalen und biologisch erzeugten Schlachtprodukten wächst. Gleichzeitig stehen Betriebe unter hohem Kostendruck durch strenge Auflagen.
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst der WZ-Code 10.11.1?
Der WZ-Code 10.11.1 beschreibt die Tätigkeit 'Schlachten von Schweinen' innerhalb der WZ 2025.