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WZ-Code 01.63.1 – Nach der Ernte anfallende Tätigkeiten in der pflanzlichen Erzeugung

Der Code 01.63.1 aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) erfasst Tätigkeiten, die nach der Ernte in der pflanzlichen Erzeugung anfallen.

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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 01.63.1

Vollständige Bezeichnung Nach der Ernte anfallende Tätigkeiten in der pflanzlichen Erzeugung
Abschnitt A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Abteilung 01 - Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten
Gruppe 01.6 - Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen und nach der Ernte anfallende Tätigkeiten
Klasse 01.63 - Nach der Ernte anfallende Tätigkeiten in der pflanzlichen Erzeugung und Saatgutaufbereitung
NACE Rev. 2.1 01.63.1
WZ 2008 Entsprechung 01.63.0
Kundensystematik 010

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 01.63.1?

Der Code 01.63.1 aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) erfasst Tätigkeiten, die nach der Ernte in der pflanzlichen Erzeugung anfallen. Dazu zählen Aufbereitung, Trocknung, Reinigung, Sortierung und Lagerung von pflanzlichen Erzeugnissen. Diese Arbeiten sind entscheidend für die Qualitätssicherung und Wertschöpfung. Viele Betriebe unterschätzen den Aufwand oder machen Fehler bei der Zuordnung. Wir zeigen, was der Code genau umfasst, wo typische Probleme liegen und wie Sie diese vermeiden. Was hinter Code 01.63.1 steckt

Die Klassifikation dient der statistischen Erfassung und Abgrenzung von Wirtschaftsaktivitäten. Code 01.63.1 gehört zur Abteilung 01 (Landwirtschaft, Jagd) und fokussiert auf Nach-Ernte-Aktivitäten. Dazu gehören:

  • Reinigung und Sortierung von Feldfrüchten
  • Trocknung von Getreide oder Hülsenfrüchten
  • Aufbereitung von Saatgut
  • Lagerung in betriebseigenen Anlagen

Entsteinung oder Schälen von Nüssen

Wichtig: Die Tätigkeiten müssen unmittelbar nach der Ernte im eigenen Betrieb erfolgen. Externe Dienstleister oder weiterverarbeitende Industrie fallen nicht darunter.

Typische Fehler und was sie kosten

Viele landwirtschaftliche Betriebe ordnen Tätigkeiten falsch zu oder vernachlässigen die Dokumentation. Das kann zu Problemen bei der Betriebsprüfung oder statistischen Meldungen führen. Häufige Fehler:

  • Vermischung mit vor- oder nebenerwerblichen Aktivitäten
  • Fehlende Trennung zwischen eigener Aufbereitung und externer Dienstleistung
  • Unterschätzung des Lager- und Energieaufwands

Nichteinhaltung von Hygienestandards bei der Aufbereitung

Praktisch bedeutet das: Ungenaue Zuordnung kann betriebswirtschaftliche Kennzahlen verfälschen und bei Förderanträgen problematisch werden.

Rechtliche und steuerliche Einordnung

Nach-Ernte-Tätigkeiten sind Teil der landwirtschaftlichen Urproduktion und unterliegen dem landwirtschaftlichen Bewertungsrecht. Das heißt:

  • Sie sind grundsätzlich umsatzsteuerbefreit
  • Die Kosten sind als Betriebsausgaben absetzbar

Bei Lagerung für Dritte können sich abgrenzungsprobleme ergeben

Ein häufiger Irrtum: Auch wenn Tätigkeiten physisch ähnlich sind, zählt nur, ob sie im eigenen Betrieb und unmittelbar nach der Ernte stattfinden. Externe Dienstleistungen fallen unter andere Codes, z.B. 01.64.

Praktische Umsetzung im Betrieb

Für die tägliche Praxis sollten Sie klare Prozesse definieren. Das beginnt bei der Dokumentation der Erntemengen und endet bei der Lagerverwaltung. Empfehlungen:

  • Führen Sie detaillierte Aufzeichnungen über durchgeführte Tätigkeiten
  • Trennen Sie physisch und buchhalterisch zwischen eigener und fremder Verarbeitung
  • Investieren Sie in energieeffiziente Trocknungs- und Lagertechnik

Schulen Sie Mitarbeiter in Qualitätsstandards und Hygiene

Ein gut organisiertes Nach-Ernte-Management verbessert nicht nur die Produktqualität, sondern auch die Wirtschaftlichkeit des Betriebs.

Abgrenzung zu anderen Codes und Aktivitäten

Code 01.63.1 grenzt sich klar von anderen Wirtschaftszweigen ab. Wichtige Unterschiede:

  • Aktivität
  • Code
  • Abgrenzung zu 01.63.1
  • Veredelung von Agrarprodukten
  • 10.x
  • Industrielle Verarbeitung, keine reine Aufbereitung
  • Lagerung als Dienstleistung
  • 52.10
  • Fremdlagerung, nicht betriebseigen
  • Saatguthandel
  • 46.21
  • Handel, keine Aufbereitung im eigenen Betrieb
  • Agrardienstleistungen
  • 01.64
  • Für Dritte, nicht für den eigenen Betrieb

Die Tabelle zeigt: Entscheidend ist der betriebliche Kontext. Eigenleistung für den eigenen Betrieb ist 01.63.1, alles andere fällt woanders hin. Nach-Ernte-Tätigkeiten sind mehr als nur lästige Pflicht. Sie sind ein zentraler Hebel für Qualität und Wirtschaftlichkeit. Wer sie professionell managed, sichert sich Wettbewerbsvorteile und vermeidet böse Überraschungen bei der Buchhaltung.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst der WZ-Code 01.63.1?

Der WZ-Code 01.63.1 beschreibt die Tätigkeit 'Nach der Ernte anfallende Tätigkeiten in der pflanzlichen Erzeugung' innerhalb der WZ 2025.