WZ-Code 01.48.9 – Sonstige Tierhaltung a. n. g.
Der Code 01.48.9 „Sonstige Tierhaltung a.
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (2 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (2 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Ebenfalls relevant für
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 01.48.9?
Der Code 01.48.9 „Sonstige Tierhaltung a. n. g.“ dient als Auffangposition innerhalb der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025). Er fasst alle tierhaltenden Betriebe zusammen, die nicht unter die spezifischen Codes für Vieh-, Schweine- oder Geflügelhaltung fallen. Die korrekte Einordnung hat unmittelbare Auswirkungen auf die amtliche Statistik, die steuerliche Behandlung und die Berechtigung für bestimmte Förderprogramme. Die Praxis zeigt jedoch, dass die Abgrenzung zu anderen Codes nicht immer trivial ist und betriebsindividuelle Prüfung erfordert. Welche Aktivitäten fallen unter den Code 01.48.9?
Der Code erfasst die Haltung und Zucht von Tieren, für die kein eigener, detaillierterer sechsstelliger Code innerhalb der Gruppe 01.48 existiert. Typische Beispiele sind:
- Haltung von Laufvögeln wie Straußen und Emus
- Zucht von Ziergeflügel (z.B. Pfauen, Ziertauben) außerhalb des rein hobbyistischen Rahmens
- Produktion von Seidenraupen und anderen wirtschaftlich genutzten Insekten
- Schneckenzucht (Helikultur) für gastronomische Zwecke
- Haltung von Kameliden (z.B. Lamas, Alpakas) zur Wollproduktion
Wildgehege mit wirtschaftlicher Nutzung (z.B. Damwild, Mufflon)
Gemeinsam ist diesen Aktivitäten der landwirtschaftlich-gewerbliche Charakter. Die Tiere werden primär zur Erzeugung von Lebensmitteln, Rohstoffen oder für Zuchtzwecke gehalten.
Kritische Abgrenzung zu anderen Wirtschaftszweigen
Die größte Herausforderung liegt in der sauberen Trennung von ähnlichen, aber anders klassifizierten Tätigkeiten. Eine falsche Zuordnung kann zu Fehlern in der Betriebsstatistik führen. Abgrenzung zur Geflügelhaltung (01.47)
Die Haltung von Straußen oder Emus fällt nicht unter die Geflügelhaltung (01.47), da Laufvögel taxonomisch und haltungstechnisch distinct sind. Während Code 01.47 Hühner, Puten, Enten und Gänse umfasst, ist 01.48.9 der korrekte Ort für Strauße. Abgrenzung zu zoologischen Gärten (91.04) und Heimtierzucht (01.49)
Entscheidend ist der Hauptzweck der Tätigkeit. Ein Betrieb, der Ziergeflügel primär zur Zucht und zum Verkauf anhält, gehört zu 01.48.9. Ein zoologischer Garten (91.04) hingegen hat den Schwerpunkt auf Schau und Bildung. Die Zucht von Kleinnagern oder Reptilien als Heimtiere fällt unter 01.49 (Sonstige Tierproduction a. n. g.) und nicht unter 01.48.9, sofern sie nicht der Nahrungsmittelproduktion dient. Abgrenzung zu Jagd und Forstwirtschaft (02.40 / 02.30)
Die wirtschaftliche Haltung von Wild in Gattern zur Fleischproduktion ist 01.48.9 zuzuordnen. Die jagdliche Hege und die Bewirtschaftung von freilebendem Wild in Revieren fallen dagegen unter die Jagd (02.40) oder Forstwirtschaft (02.30).
Typische betriebliche Konstellationen und Rechtsform
Betriebe unter diesem Code sind oft spezialisierte Nischenbetriebe. Es finden sich:
- Vollerwerbsstraußenfarmen mit eigener Schlachtung und Vermarktung
- Nebenerwerbsbetriebe mit Haltung von Alpakas zur Wollgewinnung
- Innovative Start-ups im Bereich der Insektenzucht für Proteinproduktion
Landwirte, die Damwild in Gehegen als Diversifizierungsmaßnahme halten
Die Wahl der Rechtsform – ob Landwirt im Sinne des Landwirtschaftsgesetzes, Gewerbebetrieb oder GbR – hängt von der Intensität und dem Hauptgeschäftszweck ab und sollte mit einem Steuerberater geklärt werden.
Häufige Fehler und zu beachtende Limitationen
Bei der Anwendung des Codes 01.48.9 treten regelmäßig Probleme auf.
Ein häufiger Fehler ist die Vermischung von Codes bei diversifizierten Betrieben. Ein Landwirt, der neben Milchvieh (01.41) auch eine kleine Straußenherde hält, muss beide Tätigkeiten getrennt ausweisen und darf nicht alles unter 01.41 subsumieren.
Eine weitere Fehlerquelle ist die sich wandelnde rechtliche Einordnung. Die Zucht von Insekten für Lebensmittelzwecke ist eine relativ neue Branche. Behörden und Verbände diskutieren noch über die genaue fachliche Zuordnung, was zu Unsicherheiten führen kann.
Zudem wird oft übersehen, dass der Code nur die Haltung umfasst. Dienstleistungen wie das Scheren von Alpakas für Dritte oder touristische Führungen auf der Straußenfarm sind gesondert zu klassifizieren, typischerweise unter Code 01.62 (Erbringung von Dienstleistungen für die Landwirtschaft) oder 79.90 (Sonstige Reservierungsdienstleistungen).
Praktische Implikationen für die betriebliche Meldung
Die Meldung des korrekten WZ-Codes erfolgt primär gegenüber dem Statistischen Bundesamt und dem Finanzamt. Für den Betrieb selbst hat dies Konsequenzen.
Förderanträge, insbesondere im Bereich der Agrarförderung, setzen eine präzise betriebliche Zuordnung voraus. Ein als 01.49 (Heimtiere) falsch klassifizierter Insektenzuchtbetrieb könnte von bestimmten agrarspezifischen Fördertöpfen ausgeschlossen sein.
Für die betriebliche Planung und Buchhaltung ist die Trennung nach Wirtschaftszweigen essentiell, um die Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Betriebszweige (z.B. klassische Landwirtschaft vs. Nischentierhaltung) sauber analysieren zu können.
Im Zweifelsfall sollte immer die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK) oder das für die Betriebsnummernvergabe zuständige Statistische Landesamt konsultiert werden. Eine nachträgliche Korrektur der gemeldeten Codes ist zwar möglich, aber mit administrativem Aufwand verbunden.
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst der WZ-Code 01.48.9?
Der WZ-Code 01.48.9 beschreibt die Tätigkeit 'Sonstige Tierhaltung a. n. g.' innerhalb der WZ 2025.