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WZ-Code 01.48.1 – Haltung von Insekten

Der WZ-Code 01.48.1 bezeichnet die gewerbliche Haltung von Insekten.

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Übersicht

Informationen zu WZ-Code 01.48.1

Vollständige Bezeichnung Haltung von Insekten
Abschnitt A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Abteilung 01 - Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten
Gruppe 01.4 - Tierhaltung
Klasse 01.48 - Sonstige Tierhaltung
NACE Rev. 2.1 01.48.1
WZ 2008 Entsprechung 01.49.0
Kundensystematik 010

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 01.48.1?

Der WZ-Code 01.48.1 bezeichnet die gewerbliche Haltung von Insekten. Diese umfasst die Zucht für Lebensmittel, Futtermittel, biologische Schädlingsbekämpfung oder pharmazeutische Zwecke. Rechtlich relevant sind dabei Tierschutz-, Lebensmittel- und Futtermittelrecht sowie baurechtliche Genehmigungen. Die konkreten Anforderungen hängen vom Verwendungszweck und vom Bundesland ab. Was bedeutet WZ 01.48.1 genau?

Die Wirtschaftszweigklassifikation (WZ) dient der statistischen Erfassung von Wirtschaftsaktivitäten. Code 01.48.1 spezifiziert die "Haltung von Insekten" innerhalb der Landwirtschaft. Entscheidend ist der gewerbliche Charakter – private Hobbyhaltung fällt nicht darunter.

Der Code schließt explizit andere Tierhaltungsformen aus. Die Haltung von honigproduzierenden Bienen wird unter 01.49.0 klassifiziert. Die Zubereitung von Insekten zu Lebensmitteln (etwa das Rösten oder Verpacken) fällt under Verarbeitende Industrie und benötigt separate Codes.

Geeignete Insektenarten für die gewerbliche Haltung

Nicht alle Insekten eignen sich gleich gut für die kommerzielle Zucht. Entscheidend sind Faktoren wie Vermehrungsrate, Futterverwertung, Krankheitsresistenz und Marktnachfrage.

Mehlwürmer (Tenebrio molitor): Einfache Haltung, hoher Proteingehalt, zugelassen als Lebensmittel in der EU.

Grillen (Acheta domesticus, Gryllus bimaculatus): Schnelles Wachstum, benötigen etwas mehr Platz und spezifische Klimabedingungen.

Schwarze Soldatenfliege (Hermetia illucens): Hervorragender Futterverwerter (organische Abfälle), primär für Futtermittel genutzt.

Wanderheuschrecken (Locusta migratoria): Benötigen viel Platz und spezielle Gehege, aber hoher Ertrag.

Exotische oder geschützte Arten unterliegen zusätzlichen regulationsrechtlichen Hürden (CITES, Artenschutzrecht) und sind für den Einstieg nicht zu empfehlen.

Rechtliche Anforderungen und Genehmigungen

Die Genehmigungspflicht ist der komplexeste Teil der gewerblichen Insektenhaltung. Es existiert keine einheitliche "Insektenhaltungsgenehmigung". Stattdessen setzt sich das Verfahren aus mehreren Bausteinen zusammen.

Für den Betrieb benötigen Sie in der Regel:

  • Eine gewerbliche Anzeige beim Ordnungs- oder Gewerbeamt.

Eine Baugenehmigung für die Errichtung der Hallen oder Anlagen, sofern kein bestehendes landwirtschaftliches Gebäude genutzt wird.

Eine Einschaltung des Veterinäramts, besonders wenn die Insekten als Futtermittel dienen sollen.

Für die Lebensmittelproduktion ist die EU-Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283 zentral. Jede Insektenart muss einzeln für den menschlichen Verzehr zugelassen werden. Bisher sind nur wenige Arten like Mehlwürmer und Grillen zugelassen. Die Produktion muss die Hygienerichtlinien der EU (EG) Nr. 852/2004 einhalten.

Für die Futtermittelproduktion gilt die Futtermittelhygieneverordnung. Die Betriebe müssen sich dort registrieren lassen und die Produktion regelmäßig kontrollieren.

Wichtig: Die Zuständigkeiten und Anforderungen können zwischen den Bundesländern leicht variieren. Kontaktieren Sie frühzeitig die für Sie zuständige Landwirtschafts- oder Veterinärbehörde.

Haltungsbedingungen und Tierwohl

Es gibt noch keine spezifische deutsche "Insekten-Tierschutzverordnung". Die Haltung orientiert sich daher am allgemeinen Tierschutzgesetz (§2) und an wissenschaftlichen Leitlinien.

Für artgerechte Haltung sind folgende Parameter essentiell:

Temperatur und Luftfeuchtigkeit: Müssen artenspezifisch angepasst sein. Die meisten Nutzinsekten benötigen konstant warme Temperaturen (25-30°C) und moderate bis hohe Luftfeuchtigkeit.

Beleuchtung: Oft wird ein Licht-Dunkel-Rhythmus von 12:12 Stunden simuliert.

Besatzdichte: Zu viele Tiere auf engem Raum fördern Kannibalismus und die Ausbreitung von Krankheiten.

Substrat und Futter: Das Substrat (etwa Weizenkleie für Mehlwürmer) dient gleichzeitig als Futter und Lebensraum. Es muss frisch und kontaminationsfrei sein.

Hygiene: Regelmäßige Reinigung der Behälter und Kontrolle auf Parasiten oder Schimmel sind Pflicht.

Typische Fehler und betriebliche Herausforderungen

Viele Neueinsteiger unterschätzen die betrieblichen und biologischen Herausforderungen.

Biologische Risiken: Insekten sind anfällig für Milbenbefall, Viruserkrankungen und bakterielle Infektionen. Eine verseuchte Zucht kann binnen Tage komplett verloren sein. Strenge Quarantäne für neue Zuchttiere und Hygieneprotokolle sind unerlässlich.

Klimakontrolle: Ein Ausfall der Heizung oder Belüftung für wenige Stunden kann zum Totalverlust einer Generation führen. Redundante Systeme sind empfehlenswert.

Vermarktung: Der Markt für Insekten als Food ist in Deutschland noch ein Nischenmarkt. Die Akzeptanz ist begrenzt und der Vertrieb erfordert spezielle Wege (Online, ausgewählte Supermärkte). Für Futtermittel existiert ein stabilerer Markt, aber die Preise unterliegen Schwankungen.

Kosten und Wirtschaftlichkeit

Die Investitionskosten für eine gewerbliche Insektenfarm sind erheblich. Sie setzen sich principalmente aus den Kosten für die Anlage, die Klimatisierung und die Automatisierung zusammen.

  • Kostenpunkt
  • Ungefähre Kosten (kleiner Betrieb)
  • Notizen
  • Anlagentechnik (Behälter, Regale)
  • 5.000 - 20.000 €
  • Abhängig vom Automatisierungsgrad
  • Klimaanlage & Heizung
  • 10.000 - 30.000 €
  • Energieverbrauch ist ein laufender Kostenfaktor
  • Gebäudemiete/-bau
  • variabel
  • Oft der größte Posten
  • Genehmigungen & Beratung
  • 1.000 - 5.000 €
  • Für Rechts- und Fachberatung
  • Betriebskosten (Futter, Energie)
  • 500 - 2.000 €/Monat
  • Sehr variabel

Die Amortisation dauert meist mehrere Jahre. Ein detaillierter Businessplan, inklusive aller Genehmigungskosten und Energiepreise, ist unabdingbar.

Checkliste für den Start

Bevor Sie investieren, sollten Sie diese Punkte abgeklärt haben:

  • Marktanalyse: Gibt es Abnehmer für mein Produkt (Lebensmittel-, Futtermittelhersteller)?

Rechtliche Prüfung: Hab ich mich mit allen zuständigen Behörden (Veterinäramt, Lebensmittelüberwachung, Bauamt) in Verbindung gesetzt und die Anforderungen verstanden?

Artauswahl: Habe ich eine Art gewählt, die für meinen Zweck zugelassen ist und zu meinen Räumlichkeiten passt?

Finanzplan: Habe ich alle Investitions- und laufenden Kosten (inkl. Energie) kalkuliert und ausreichend Kapital eingeplant?

Technik: Ist meine Klima- und Anlagentechnik zuverlässig und ausfallsicher geplant?

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Insektenarten fallen unter WZ 01.48.1?

Der Code umfasst die Haltung von Insekten für Lebensmittel, Futtermittel, biologische Schädlingsbekämpfung oder pharmazeutische Zwecke. Gängige Arten sind Mehlwürmer, Heuschrecken, Grillen, Soldatenfliegen und Seidenspinner. Nicht dazu gehören honigproduzierende Bienen (eigener Code) oder wildlebende Insekten. Braucht man eine Genehmigung für gewerbliche Insektenhaltung?

Ja, in den meisten Fällen ist eine Genehmigung erforderlich. Diese kann je nach Bundesland und Verwendungszweck variieren. Typischerweise sind das Veterinäramt, Lebensmittelüberwachung (bei Food-Insekten) und die Bauaufsicht beteiligt. Eine frühzeitige Anfrage bei der zuständigen Behörde ist entscheidend. Welche Haltungsbedingungen sind für Insekten vorgeschrieben?

Konkrete Haltungsvorschriften für Insekten sind in Deutschland noch nicht vollständig einheitlich geregelt. Orientierung bieten allgemeine Tierschutzgesetze, die EU-Novel-Food-Verordnung (für Lebensmittel) und die Futtermittelhygieneverordnung. Wichtige Faktoren sind artgerechte Raumtemperatur, Luftfeuchtigkeit, Lichtverhältnisse, Besatzdichte und Hygiene.

Häufig gestellte Fragen

Welche Insektenarten fallen unter WZ 01.48.1?

Der Code umfasst die Haltung von Insekten für Lebensmittel, Futtermittel, biologische Schädlingsbekämpfung oder pharmazeutische Zwecke. Gängige Arten sind Mehlwürmer, Heuschrecken, Grillen, Soldatenfliegen und Seidenspinner. Nicht dazu gehören honigproduzierende Bienen (eigener Code) oder wildlebende Insekten.

Braucht man eine Genehmigung für gewerbliche Insektenhaltung?

Ja, in den meisten Fällen ist eine Genehmigung erforderlich. Diese kann je nach Bundesland und Verwendungszweck variieren. Typischerweise sind das Veterinäramt, Lebensmittelüberwachung (bei Food-Insekten) und die Bauaufsicht beteiligt. Eine frühzeitige Anfrage bei der zuständigen Behörde ist entscheidend.

Welche Haltungsbedingungen sind für Insekten vorgeschrieben?

Konkrete Haltungsvorschriften für Insekten sind in Deutschland noch nicht vollständig einheitlich geregelt. Orientierung bieten allgemeine Tierschutzgesetze, die EU-Novel-Food-Verordnung (für Lebensmittel) und die Futtermittelhygieneverordnung. Wichtige Faktoren sind artgerechte Raumtemperatur, Luftfeuchtigkeit, Lichtverhältnisse, Besatzdichte und Hygiene.