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WZ-Klasse 93.29 – Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a. n. g.

Die Klasse 93.29 im WZ 2025 erfasst gewerbliche Dienstleistungen der Unterhaltung und Erholung, die nicht unter andere Klassifikationen fallen.

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 3
Verwandt 1
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 93.29

Vollständige Bezeichnung Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a. n. g.
Abschnitt S - Kunst, Sport und Erholung
Abteilung 93 - Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung
Gruppe 93.2 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung
Klasse 93.29 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a. n. g.
NACE Rev. 2.1 93.29
Kundensystematik 930
Einordnung

Erläuterungen zu Klasse 93.29

Die Klasse 93.29 im WZ 2025 erfasst gewerbliche Dienstleistungen der Unterhaltung und Erholung, die nicht unter andere Klassifikationen fallen. Sie ist Teil des Abschnitts "Kunst, Sport und Erholung" und untergeordnet der Gruppe 93.2. Typische Tätigkeiten umfassen den Betrieb von Saunen, Solarien, Angelteichen, Hüpfburgen oder Escape Rooms. Diese Seite hilft bei der korrekten Klassifizierung Ihres Gewerbes für Anmeldung und Statistik. Typische Tätigkeiten in WZ 93.29

Unter diese Klasse fallen diverseste Dienstleistungen, sofern sie nicht explizit in 93.1 oder 93.2 eingeordnet sind. Beispiele sind der Betrieb von Freizeiteinrichtungen wie Indoor-Spielplätzen, Klettergärten oder Schießständen, sofern kein Schwerpunkt auf sportlichem Wettkampf liegt. Auch Veranstaltungsdienstleistungen für private Feiern ohne kulturellen oder sportlichen Charakter können hierzu zählen.

Abgrenzung zu anderen WZ-Klassen

WZ 93.29 dient als Auffangklasse für Unterhaltungs- und Erholungsdienstleistungen. Sie grenzt sich ab zu 93.1 (Betrieb von Sportanlagen) bei fehlendem Sportbezug und zu 93.2 (Betrieb von Freizeitparks) bei nicht vorrangig parkähnlichem Charakter. Bei Unsicherheit in der Einordnung empfiehlt sich die Konsultation des statistischen Bundesamtes oder eines Steuerberaters.

Wann diese Klassifikation relevant ist

Für Gewerbetreibende ist die korrekte Zuordnung zu WZ 93.29 bei der Anmeldung wichtig, falls ihre Dienstleistung nicht klar unter 93.1 oder 93.2 fällt. Dies betrifft insbesondere Nischenanbieter wie Betreiber von Virtual-Reality-Erlebnissen, privaten Badeteichen oder mobilen Spaßangeboten. Die Klassifikation beeinflusst statistische Erfassung und behördliche Kommunikation.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt unter WZ 93.29?

Dazu zählen Dienstleistungen wie Sauna- und Solarienbetrieb, Angelteichbewirtschaftung, Hüpfburgenverleih oder Escape Rooms, sofern sie nicht in anderen WZ-Klassen erfasst sind.

Wann ist WZ 93.29 für meine Gewerbeanmeldung relevant?

Wenn Ihr Unternehmen Dienstleistungen im Bereich Unterhaltung oder Erholung anbietet, die nicht spezifisch unter 93.1 oder 93.2 fallen, etwa Betrieb eines Freizeitparks ohne überwiegende Sport- oder Kulturangebote.

Kontakt

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