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WZ-Gruppe 93.2 – Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung

Die Gruppe 93.2 im Klassifikationssystem WZ 2025 erfasst spezielle Dienstleistungen der Unterhaltung und Erholung, die nicht unter Kultur, Sport oder Glücksspiel fallen.

Ebene Gruppe
Tiefe 3/5
Untergeordnet 2
Verwandt 1
Übersicht

Informationen zu WZ-Gruppe 93.2

Vollständige Bezeichnung Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung
Abschnitt S - Kunst, Sport und Erholung
Abteilung 93 - Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung
Gruppe 93.2 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung
Kundensystematik 930
Einordnung

Erläuterungen zu Gruppe 93.2

Die Gruppe 93.2 im Klassifikationssystem WZ 2025 erfasst spezielle Dienstleistungen der Unterhaltung und Erholung, die nicht unter Kultur, Sport oder Glücksspiel fallen. Sie ist Teil der Abteilung R (Kunst, Unterhaltung und Erholung) und umfasst zwei direkte Untergruppen. Typische Tätigkeiten sind Betrieb von Freizeitparks, Aktivitätsparks oder Erlebniszentren. Diese Klassifikation hilft bei der Gewerbeanmeldung, statistischen Erfassung und branchenspezifischen Regulierung. Typische Tätigkeiten in Gruppe 93.2

Unternehmen dieser Gruppe bieten oft temporäre oder nicht klassifizierte Freizeiterlebnisse an. Dazu gehören Escape Games, Trampolinhallen, VR-Erlebniswelten oder mobile Freizeitattraktionen. Die Abgrenzung zu Veranstaltern von Kultur- oder Sportevents ist entscheidend.

Abgrenzung zu anderen WZ-Gruppen

Gruppe 93.2 schließt explizit den Betrieb von Sportanlagen (93.1), Theatern (90.0) und Spielhallen (92.0) aus. Bei Überschneidungen ist die hauptsächliche Tätigkeit maßgeblich für die korrekte Klassifizierung. Wann ist diese Klassifikation relevant?

Für Gründer, Steuerberater und Statistikämter bei der präzisen Erfassung von Freizeitdienstleistern. Sie sichert die korrekte branchenspezifische Behandlung und vermeidet Fehlzuordnungen in amtlichen Daten.

Häufig gestellte Fragen

Welche Unternehmen fallen unter Gruppe 93.2?

Dazu zählen Anbieter von Freizeitaktivitäten wie Escape Rooms, Trampolinparks, virtuelle Reality-Erlebnisse oder Freizeitparks ohne feste Fahrgeschäfte, sofern sie nicht anderweitig klassifiziert sind.

Wann ist die WZ 93.2 nicht zutreffend?

Nicht hier, sondern in anderen Gruppen der Abteilung R werden klassische Kulturveranstaltungen (90.0), Sportaktivitäten (93.1) oder Spielhallen (92.0) erfasst.