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WZ-Abteilung 93 – Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung

Über Abteilung 93 Abteilung 93 im Klassifikationssystem WZ 2025 erfasst gewerbliche Dienstleistungen aus den Bereichen Sport, Unterhaltung und Erholung.

Ebene Abteilung
Tiefe 2/5
Untergeordnet 2
Verwandt 3
Übersicht

Was umfasst die Abteilung 93?

Vollständige Bezeichnung Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung
Abschnitt S - Kunst, Sport und Erholung
Abteilung 93 - Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung
Kundensystematik 930
Einordnung

Erläuterungen zu Abteilung 93

Über Abteilung 93

Abteilung 93 im Klassifikationssystem WZ 2025 erfasst gewerbliche Dienstleistungen aus den Bereichen Sport, Unterhaltung und Erholung. Sie gehört zum übergeordneten Abschnitt S (Erbringung von Sonstigen Dienstleistungen) und umfasst zwei direkte Untereinträge. Typische Aktivitäten sind der Betrieb von Sportanlagen, Freizeiteinrichtungen oder Vergnügungsparks.

Anwendung und Relevanz

Diese Klassifikation ist für Unternehmer, Steuerberater und Statistiker relevant, insbesondere bei der Gründung eines Unternehmens in der Freizeitbranche oder bei der Abgabe von Meldungen an Ämter. Sie hilft, die Tätigkeit präzise zu kategorisieren und rechtliche Anforderungen zu erfüllen.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt unter Abteilung 93 im WZ 2025?

Abteilung 93 klassifiziert gewerbliche Dienstleistungen in den Bereichen Sport, Unterhaltung und Erholung, wie Fitnessstudios, Freizeitparks oder Erholungszentren.

Wann ist die WZ 2025 Abteilung 93 relevant?

Diese Klassifikation ist essenziell für Gewerbeanmeldungen, Steuererklärungen und statistische Meldungen von Unternehmen in der Sport- und Freizeitbranche.