WZ-Klasse 58.29 – Verlegen von sonstiger Software
Was bedeutet Code 58.29.0? Der WZ-Code 58.29.0 klassifiziert das Verlegen von sonstiger Software. Damit sind Dienstleistungen gemeint, bei denen Software installiert, konfiguriert und angepasst wird, die nicht unter...
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 58.29.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung vorhanden
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Ebenfalls relevant für
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 58.29.0?
Was bedeutet Code 58.29.0?
Der WZ-Code 58.29.0 klassifiziert das Verlegen von sonstiger Software. Damit sind Dienstleistungen gemeint, bei denen Software installiert, konfiguriert und angepasst wird, die nicht unter andere spezifische Codes fällt. Typische Beispiele sind individuelle Softwarelösungen für Nischenbranchen oder Pakete, die über Standardanwendungen hinausgehen. Die Zuordnung ist wichtig für Statistik, Gewerbeanmeldung und steuerliche Klassifikation.
Abgrenzung zu anderen Tätigkeiten
Oft wird Verlegung mit Entwicklung verwechselt. Entwicklung fällt unter Code 62.01, Verlegung hingegen bezieht sich auf die Bereitstellung und Einrichtung vorhandener Software. Auch Wartung und Support sind separat klassifiziert. Eine klare Trennung ist essenziell, um Fehler in der Meldedokumentation zu vermeiden.
Typische Anwendungsfälle
Unternehmen, die Custom-Software für Kunden installieren, nutzen diesen Code. Das kann ERP-Systeme in mittelständischen Betrieben betreffen oder spezielle Tools für Handwerksbetriebe. Auch das Einrichten von Cloud-basierten Lösungen, die nicht standardmäßig sind, fällt darunter.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Viele Firmen ordnen sich fälschlicherweise unter Entwicklung ein, obwohl sie nur verlegen. Das führt zu inkorrekten Statistiken und potenziellen Problemen mit Behörden. Prüfen Sie genau, ob Sie Software erstellen oder nur bereitstellen. Dokumentieren Sie die Tätigkeitsschwerpunkte klar.
Rechtliche und regionale Besonderheiten
In Deutschland kann die Gewerbeanmeldung je nach Bundesland variieren. Bayern verlangt beispielsweise spezifische Nachweise für Dienstleistungen in diesem Bereich. Informieren Sie sich bei der zuständigen IHK oder Gewerbebehörde, um Konformität sicherzustellen.
Praktische Empfehlungen
Nutzen Sie die offiziellen Klassifikationshandbücher des Statistischen Bundesamtes für die korrekte Zuordnung. Bei Unsicherheit hilft eine Beratung durch einen Steuerberater oder die IHK. Halten Sie Ihre Tätigkeitsbeschreibung präzise, um spätere Rückfragen zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter den Code 58.29.0?
Der Code umfasst das Verlegen von Software, die nicht anderweitig klassifiziert ist, z.B. spezielle Branchenlösungen oder individuelle Softwarepakete, die nicht zur Standardsoftware zählen.
Welche Fehler sind bei der Zuordnung häufig?
Häufig wird Softwareverlegung mit Softwareentwicklung verwechselt. Verlegung meint die Installation und Konfiguration, nicht die Erstellung.
Gibt es rechtliche Anforderungen für diese Tätigkeit?
Ja, je nach Region können gewerbliche Zulassungen oder Nachweise erforderlich sein, z.B. in Bayern spezifische Formalitäten.