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WZ-Abteilung 58 – Verlagswesen

Abteilung 58 Verlagswesen im WZ 2025 Die Abteilung 58 Verlagswesen ist Teil der übergeordneten Abteilung J Information und Kommunikation im deutschen Klassifikationssystem WZ 2025.

Ebene Abteilung
Tiefe 2/5
Untergeordnet 2
Verwandt 2
Übersicht

Was umfasst die Abteilung 58?

Vollständige Bezeichnung Verlagswesen
Abschnitt J - Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten
Abteilung 58 - Verlagswesen
Kundensystematik 580
Einordnung

Erläuterungen zu Abteilung 58

Abteilung 58 Verlagswesen im WZ 2025

Die Abteilung 58 Verlagswesen ist Teil der übergeordneten Abteilung J Information und Kommunikation im deutschen Klassifikationssystem WZ 2025. Sie umfasst Verlage, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten. Typische Unterbereiche sind Buchverlage, Zeitschriftenverlage, Rundfunkprogrammanbieter und Produktion von Medieninhalten. Diese Seite hilft bei der korrekten Klassifikation für Gewerbeanmeldung, Statistik und Branchenzuordnung.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst die Abteilung 58 Verlagswesen im WZ 2025?

Die Abteilung 58 Verlagswesen im WZ 2025 umfasst Verlage, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten. Dazu gehören Buchverlage, Zeitschriftenverlage, Rundfunkprogrammanbieter und Produktion von Medieninhalten.