WZ-Abteilung 58 – Verlagswesen
Abteilung 58 Verlagswesen im WZ 2025 Die Abteilung 58 Verlagswesen ist Teil der übergeordneten Abteilung J Information und Kommunikation im deutschen Klassifikationssystem WZ 2025.
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Abteilung 58 Verlagswesen im WZ 2025
Die Abteilung 58 Verlagswesen ist Teil der übergeordneten Abteilung J Information und Kommunikation im deutschen Klassifikationssystem WZ 2025. Sie umfasst Verlage, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten. Typische Unterbereiche sind Buchverlage, Zeitschriftenverlage, Rundfunkprogrammanbieter und Produktion von Medieninhalten. Diese Seite hilft bei der korrekten Klassifikation für Gewerbeanmeldung, Statistik und Branchenzuordnung.
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst die Abteilung 58 Verlagswesen im WZ 2025?
Die Abteilung 58 Verlagswesen im WZ 2025 umfasst Verlage, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten. Dazu gehören Buchverlage, Zeitschriftenverlage, Rundfunkprogrammanbieter und Produktion von Medieninhalten.