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WZ-Gruppe 58.2 – Verlegen von Software

Die Gruppe 58.2 "Verlegen von Software" im WZ 2025 klassifiziert Unternehmen, die Software verlegen und vertreiben.

Ebene Gruppe
Tiefe 3/5
Untergeordnet 2
Verwandt 1
Übersicht

Informationen zu WZ-Gruppe 58.2

Vollständige Bezeichnung Verlegen von Software
Abschnitt J - Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten
Abteilung 58 - Verlagswesen
Gruppe 58.2 - Verlegen von Software
Kundensystematik 580
Einordnung

Erläuterungen zu Gruppe 58.2

Die Gruppe 58.2 "Verlegen von Software" im WZ 2025 klassifiziert Unternehmen, die Software verlegen und vertreiben. Sie gehört zur Abteilung 58 "Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten". Typische Tätigkeiten umfassen das Vermarkten, Lizenzieren und Vertreiben von Softwareprodukten, nicht deren Entwicklung. Was bedeutet Verlegen von Software?

Das Verlegen bezieht sich auf die Veröffentlichung, den Vertrieb und die kommerzielle Verwertung von Software. Dazu zählen Aktivitäten wie Lizenzmanagement, Marketing und physischer oder digitaler Vertrieb. Untergruppen der Klasse 58.2

Die Gruppe umfasst zwei direkte Untereinträge: 58.20 für das Verlegen von Software allgemein. Unterschieden wird zwischen verschiedenen Vertriebsmodellen und Lizenztypen. Wann ist diese Klassifikation relevant?

Für Softwareverlage, Distributoren und Handelsunternehmen ist die korrekte Einordnung unter 58.2 bei Gewerbeanmeldung, Statistik und steuerlicher Klassifizierung obligatorisch.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt unter die Gruppe 58.2 'Verlegen von Software'?

Die Gruppe 58.2 umfasst das Verlegen, Vermarkten und Vertreiben von Software, einschließlich Lizenzvergabe und Vertriebsaktivitäten, jedoch ohne Softwareentwicklung.

Welche Unternehmen müssen sich unter 58.2 einordnen?

Softwareverlage, Distributoren und Vertriebsunternehmen, die fertige Softwarelizenzen handeln, fallen typischerweise unter diese Klassifikation.