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WZ-Klasse 58.21 – Verlegen von Computerspielen

Was bedeutet Code 58.21.0? Der WZ-Code 58.21.0 – Verlegen von Computerspielen bezeichnet die wirtschaftliche Haupttätigkeit des Verlegens, Vermarktens und Vertreibens von Computerspielen. Dies umfasst sowohl physische...

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 58.21.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
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Verwandt 1
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 58.21

Vollständige Bezeichnung Verlegen von Computerspielen
Abschnitt J - Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten
Abteilung 58 - Verlagswesen
Gruppe 58.2 - Verlegen von Software
Klasse 58.21 - Verlegen von Computerspielen
Integrierte Unterklasse 58.21.0
NACE Rev. 2.1 58.21
WZ 2008 Entsprechung 58.21.0
Kundensystematik 580

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 58.21.0?

Was bedeutet Code 58.21.0?

Der WZ-Code 58.21.0 – Verlegen von Computerspielen bezeichnet die wirtschaftliche Haupttätigkeit des Verlegens, Vermarktens und Vertreibens von Computerspielen. Dies umfasst sowohl physische Datenträger als auch digitale Distribution. Die eigentliche Entwicklung oder Programmierung der Spiele fällt nicht unter diesen Code, sondern wird separat klassifiziert. Der Code ist Teil der europäischen Klassifikation wirtschaftlicher Tätigkeiten (NACE) und dient der statistischen Erfassung und Abgrenzung von Wirtschaftszweigen. Welche Tätigkeiten sind eingeschlossen?

Der Code erfasst alle Aktivitäten rund um die Veröffentlichung von Computerspielen:

  • Verlagstätigkeiten für PC-, Konsolen-, Mobile- und Online-Spiele
  • Vermarktung und Promotion von Spielen
  • Vertrieb über physische Handelkanäle und digitale Plattformen
  • Lizenzvergabe und Rechteverwaltung

Bereitstellung von Updates und DLCs (Downloadable Content)

Nicht enthalten sind dagegen die Entwicklung von Spielesoftware, Programmierung oder Design – diese fallen unter WZ 62.01.

Abgrenzung zu anderen WZ-Codes

Oft kommt es zu Verwechslungen mit benachbarten Codes. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede:

  • WZ-Code
  • Bezeichnung
  • Abgrenzung zu 58.21.0
  • 58.21.0
  • Verlegen von Computerspielen
  • Verlag und Vertrieb von fertigen Spielen
  • 62.01
  • Softwareentwicklung
  • Entwicklung und Programmierung der Spiele
  • 58.11
  • Buchverlag
  • Bezieht sich auf literarische Werke, nicht auf Software
  • 63.91
  • Nachrichtendienste
  • Umfasst redaktionelle Inhalte, keine Spiele
  • Typische Fehler und Fallstricke

Bei der Anwendung des Codes 58.21.0 werden häufig folgende Fehler gemacht:

  • Vermischung mit Entwicklungstätigkeiten: Unternehmen, die sowohl entwickeln als auch verlegen, müssen die Tätigkeiten trennen und gegebenenfalls mehrere Codes melden.

Ignorieren digitaler Distribution: Auch reine Online-Vertriebe fallen unter diesen Code, nicht nur physische Datenträger.

Verwechslung mit Softwarevertrieb: Der Vertrieb von Standardsoftware (z.B. Office-Programme) fällt unter 46.51, nicht unter 58.21.0.

Eine korrekte Zuordnung ist wichtig für Statistik, Förderanträge und branchenspezifische Regulationen.

Praktische Anwendung und Empfehlungen

Für Unternehmen, die unter diesen Code fallen, empfiehlt sich:

  • Klare interne Abgrenzung zwischen Entwicklungs- und Verlagsabteilungen
  • Dokumentation der Vertriebswege (physisch/digital)

Regelmäßige Prüfung der Code-Zuordnung bei Änderungen im Geschäftsmodell

Bei Unsicherheiten sollte die zuständige Industrie- und Handelskammer oder ein Statistikamt konsultiert werden.

Häufig gestellte Fragen

Welche Aktivitäten umfasst der WZ-Code 58.21.0 genau?

Der Code erfasst das Verlag, Marketing und Vertrieb von Computerspielen für alle Plattformen, inklusive physischer und digitaler Formate. Entwicklung und Programmierung sind ausgeschlossen.

Kann ein Unternehmen sowohl unter 58.21.0 als auch unter Softwareentwicklung fallen?

Ja, Unternehmen mit eigenen Entwicklungs- und Verlagsaktivitäten benötigen oft mehrere Codes. Die Tätigkeiten müssen getrennt betrachtet und kodiert werden.

Welche Fehler werden bei der Anwendung des Codes häufig gemacht?

Häufig wird die Abgrenzung zur Softwareentwicklung (Code 62.01) übersehen oder digitale Vertriebsaktivitäten werden fälschlicherweise nicht erfasst.