WZ-Klasse 47.24 – Einzelhandel mit Back- und Süßwaren
Was bedeutet WZ-Code 47.24.0? Der WZ-Code 47.24.0 klassifiziert Unternehmen, die im stationären Einzelhandel mit Backwaren, Süßwaren oder Dauerbackwaren tätig sind. Er gehört zur Systematik der Wirtschaftszweige des...
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 47.24.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (2 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (4 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Ebenfalls relevant für
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 47.24.0?
Was bedeutet WZ-Code 47.24.0?
Der WZ-Code 47.24.0 klassifiziert Unternehmen, die im stationären Einzelhandel mit Backwaren, Süßwaren oder Dauerbackwaren tätig sind. Er gehört zur Systematik der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamts und dient zur einheitlichen Erfassung von Betrieben für Statistik, Gewerbeanmeldung oder Förderanträge. Typische Beispiele sind Bäckereifachgeschäfte, Konditoreien mit Verkauf, Spezialläden für Schokolade, Feingebäck oder Diätbackwaren. Welche Produkte und Geschäfte fallen darunter?
Der Code deckt Fachgeschäfte ab, die überwiegend folgende Waren verkaufen:
- Frische Backwaren: Brot, Brötchen, Kuchen, Torten
- Konditorwaren: Feinbackwaren, Patisserie
- Süßwaren: Schokolade, Bonbons, Pralinen, Marmelade
- Dauerbackwaren: Kekse, Zwieback, Knäcke
Nährmittel: Müsli, Cerealien, Haferflocken (sofern Schwerpunkt)
Nicht dazu gehören Supermärkte (47.11.0) oder reine Produktionsbetriebe ohne Verkauf vor Ort.
Abgrenzung zu anderen WZ-Codes
Oft kommt es zu Verwechslungen mit ähnlichen Codes. Diese Tabelle hilft bei der Einordnung:
- WZ-Code
- Beschreibung
- Beispiele
- 47.24.0
- Einzelhandel mit Back- und Süßwaren (Fachgeschäfte)
- Bäckerei, Konditorei, Schokoladenladen
- 47.11.0
- Einzelhandel mit Lebensmitteln in Supermärkten
- Rewe, Edeka, Discounter
- 10.71.0
- Herstellung von Back- und Süßwaren (ohne Verkauf)
- Großbäckerei, Produktionsbetrieb
- 47.91.1
- Einzelhandel per Versand/Internet
- Online-Shop für Backwaren
Entscheidend ist der Hauptumsatz: Verkaufen Sie überwiegend Back- oder Süßwaren in einem Fachgeschäft, ist 47.24.0 richtig. Bei breitem Sortiment wie in Supermärkten gilt 47.11.0.
So melden Sie das Gewerbe richtig an
Bei der Gewerbeanmeldung geben Sie den WZ-Code 47.24.0 an, wenn Ihr Geschäftsschwerpunkt auf dem Verkauf von Back- oder Süßwaren im stationären Fachhandel liegt. Beachten Sie:
- Nebentätigkeiten wie Kaffeeausschank müssen extra genannt werden.
Bei Online-Verkauf prüfen Sie, ob zusätzlicher Code nötig ist.
Dokumentieren Sie Ihr Sortiment für Rückfragen des Amts.
Falschangaben können zu Rückführen oder falschen Statistiken führen.
Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden
Diese Fehler sehen wir oft in der Praxis:
- Fehler 1: Falsche Abgrenzung zum Supermarkt-Code
Wenn Sie neben Backwaren auch viele Lebensmittel wie Wurst, Käse oder Konserven verkaufen, könnte 47.11.0 zutreffen. Prüfen Sie den Umsatzanteil.
Fehler 2: Online-Verkauf ignorieren
Verkaufen Sie signifikant online, brauchen Sie möglicherweise Zusatzcode 47.91.1. Klären Sie das mit dem Gewerbeamt, sobald Sie starten.
Fehler 3: Nebentätigkeiten vergessen
Betreiben Sie einen Cafébereich oder Veranstaltungsservice, müssen Sie das extra anmelden. Das wird oft übersehen.
Checkliste für Ihre Gewerbeanmeldung
Nutzen Sie diese Punkte für eine korrekte Anmeldung:
- Hauptsortiment definieren: Überwiegen Back- oder Süßwaren?
Umsatzanteile schätzen: Wie viel wird stationär vs. online verkauft?
Nebentätigkeiten auflisten: Kaffee, Catering, Workshops?
Gewerbeamt konsultieren: Bei Unsicherheiten direkt nachfragen.
Dokumentation bereithalten: Sortimentsliste oder Businessplan.
Wann Sie den Code später ändern müssen
Ändert sich Ihr Geschäftsmodell, müssen Sie den WZ-Code anpassen. Das ist z.B. nötig bei:
- Starker Expansion des Online-Verkaufs (>50% Umsatz)
- Aufnahme neuer Sortimente wie Vollsortiment-Lebensmittel
Taskung der Ladens und Wechsel zu reinem E-Commerce
Melden Sie Änderungen umgehend beim Gewerbeamt, um Probleme zu vermeiden. Häufige Fragen zum WZ-Code 47.24.0
Was fällt unter den WZ-Code 47.24.0?
Zum Einzelhandel mit Back- und Süßwaren (47.24.0) zählen Fachgeschäfte, die frische Backwaren, Konditorwaren, Süßigkeiten, Schokolade, Dauerbackwaren oder Nährmittel wie Müsli und Cerealien überwiegend stationär verkaufen. Dazu gehören Bäckereien, Konditoreien, Süßwarenläden oder Fachgeschäfte für Diätbackwaren.
Was ist der Unterschied zwischen WZ 47.24.0 und 47.11.0?
WZ 47.11.0 gilt für den Einzelhandel mit Lebensmitteln in Supermärkten oder Discountern, also breite Sortimente. WZ 47.24.0 ist spezifisch für Fachgeschäfte, die sich auf Back- und Süßwaren spezialisieren, unabhängig von der Betriebsgröße.
Kann ich mit WZ 47.24.0 auch online verkaufen?
Ja, aber der Code ist primär für stationären Handel. Bei signifikantem Online-Umsatz (>50%) oder reinem E-Commerce kann eine zusätzliche oder andere Klassifikation (z.B. 47.91.1) nötig sein. Klären Sie das mit dem Gewerbeamt.
Welche Fehler sollte ich bei der Anmeldung vermeiden?
Häufige Fehler: Falsche Abgrenzung zu 47.11.0 bei Mischsortimenten, Nichtbeachtung von Online-Umsätzen, Vergessen von Nebentätigkeiten wie Kaffeeausschank und Unterschätzung der Dokumentationspflichten für Betriebsänderungen.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter den WZ-Code 47.24.0?
Zum Einzelhandel mit Back- und Süßwaren (47.24.0) zählen Fachgeschäfte, die frische Backwaren, Konditorwaren, Süßigkeiten, Schokolade, Dauerbackwaren oder Nährmittel wie Müsli und Cerealien überwiegend stationär verkaufen. Dazu gehören Bäckereien, Konditoreien, Süßwarenläden oder Fachgeschäfte für Diätbackwaren.
Was ist der Unterschied zwischen WZ 47.24.0 und 47.11.0?
WZ 47.11.0 gilt für den Einzelhandel mit Lebensmitteln in Supermärkten oder Discountern, also breite Sortimente. WZ 47.24.0 ist spezifisch für Fachgeschäfte, die sich auf Back- und Süßwaren spezialisieren, unabhängig von der Betriebsgröße.
Kann ich mit WZ 47.24.0 auch online verkaufen?
Ja, aber der Code ist primär für stationären Handel. Bei signifikantem Online-Umsatz (>50%) oder reinem E-Commerce kann eine zusätzliche oder andere Klassifikation (z.B. 47.91.1) nötig sein. Klären Sie das mit dem Gewerbeamt.
Welche Fehler sollte ich bei der Anmeldung vermeiden?
Häufige Fehler: Falsche Abgrenzung zu 47.11.0 bei Mischsortimenten, Nichtbeachtung von Online-Umsätzen, Vergessen von Nebentätigkeiten wie Kaffeeausschank und Unterschätzung der Dokumentationspflichten für Betriebsänderungen.