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Klasse

WZ-Klasse 47.25 – Einzelhandel mit Getränken

Der WZ-Code 47.25.0 klassifiziert Unternehmen, die im Einzelhandel mit Getränken tätig sind.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 47.25.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 0
Verwandt 6
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 47.25

Vollständige Bezeichnung Einzelhandel mit Getränken
Abschnitt G - HANDEL
Abteilung 47 - Einzelhandel
Gruppe 47.2 - Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren
Klasse 47.25 - Einzelhandel mit Getränken
Integrierte Unterklasse 47.25.0
NACE Rev. 2.1 47.25
WZ 2008 Entsprechung 47.25.0, 47.81.0, 47.91.9, 47.99.9
Kundensystematik 470

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 47.25.0?

Der WZ-Code 47.25.0 klassifiziert Unternehmen, die im Einzelhandel mit Getränken tätig sind. Die offizielle Definition des Statistischen Bundesamts umfasst den Verkauf von alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken in spezialisierten Geschäften. Für Händler bedeutet dies konkrete Pflichten bei der Gewerbeanmeldung, spezifische steuerliche Behandlung und besondere lebensmittelrechtliche Anforderungen. Was der WZ-Code 47.25.0 genau bedeutet

Die Klassifikation WZ 47.25.0 gehört zur Gruppe 47.25 (Einzelhandel mit Getränken in Fachgeschäften) und wird vom Statistischen Bundesamt für die Zuordnung von Unternehmen verwendet. Der Code erfasst ausschließlich Betriebe, deren Haupttätigkeit im stationären Verkauf von Getränken besteht. Zum Anwendungsbereich gehören:

  • Alkoholische Getränke (Bier, Wein, Spirituosen)
  • Nichtalkoholische Getränke (Wasser, Limonaden, Säfte)

Spezialisierte Getränkemärkte und Weinhandlungen

Nicht eingeschlossen sind Supermärkte mit gemischtem Sortiment (diese fallen unter 47.11) sowie der Online-Handel mit Getränken (47.91.1).

Rechtliche Anforderungen für Getränkehändler

Die Gewerbeanmeldung für Getränkehandel erfordert mehrere behördliche Genehmigungen. Die Grundlage bildet die Gewerbeordnung, allerdings mit branchenspezifischen Erweiterungen.

Alkoholverkaufserlaubnis

Für den Verkauf von alkoholischen Getränken ist eine Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (GastG) erforderlich. Die Erteilung erfolgt durch die lokale Ordnungsbehörde und setzt通常 persönliche Zuverlässigkeit voraus. Verstöße gegen die Alkoholabgabevorschriften können zu sofortigem Widerruf führen.

Lebensmittelhygiene

Alle Getränkehändler unterliegen der Lebensmittelhygiene-Verordnung (VO (EG) Nr. 852/2004). Konkret bedeutet dies:

  • Belehrung nach § 43 IfSG für Mitarbeiter
  • Einhaltung der Kühlkettenvorschriften
  • Dokumentation der Wareneingangskontrollen

Steuerliche Besonderheiten im Getränkehandel

Die Besteuerung von Getränken unterscheidet sich nach Produktkategorie. Händler müssen verschiedene Steuertypen berücksichtigen und korrekt abführen.

  • Steuerart
  • Anwendbare Getränke
  • Bemessungsgrundlage
  • Mehrwertsteuer
  • Alle Getränke
  • 19% regulär, 7% für einige Säfte
  • Biersteuer
  • Bier
  • Mengenabhängig (HL)
  • Alkopopsteuer
  • Alkopops
  • Alkoholgehalt
  • Pfandpflicht
  • Einwegverpackungen
  • Gesetzlich festgelegt

Die Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen gemäß VerpackG verlangt zusätzliche Logistik- und Abrechnungssysteme. Händler müssen sich beim dualen System registrieren und die Pfandrücknahme sicherstellen.

Checkliste für die Gewerbeanmeldung

  • Diese praktische Checkliste hilft bei der korrekten Anmeldung eines Getränkehandels:
  • Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt mit genauer Tätigkeitsbeschreibung
  • Beantragung der Alkoholverkaufserlaubnis (bei alkoholischen Getränken)
  • Anmeldung beim Finanzamt mit Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
  • Belehrung nach § 43 IfSG für alle mit Lebensmitteln umgehenden Mitarbeiter
  • Registrierung beim dualen System für Verpackungen
  • Anzeige nach § 14 Bundesimmissionsschutzgesetz (bei größeren Läden)
  • Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
  • Viele Getränkehändler scheitern an formalen Details. Diese Fehler kommen besonders häufig vor:

Falsche WZ-Code Zuordnung

Die Abgrenzung zwischen 47.25.0 (spezialisierter Getränkehandel) und 47.11 (Lebensmitteleinzelhandel) ist nicht immer eindeutig. Entscheidend ist der Umsatzanteil: Überwiegt der Getränkeumsatz deutlich, ist 47.25.0 korrekt.

Unterschätzte Lageranforderungen

Alkoholische Getränke benötigen oft temperaturkontrollierte Lagerung. Spiritussen reagieren empfindlich auf Licht und Temperaturschwankungen. Die Investition in professionelle Lagereinrichtungen vermeidet Qualitätseinbußen.

Branchenentwicklungen und Zukunftsperspektiven

Der Getränkehandel unterliegt starken Veränderungen. Regionalität und Nachhaltigkeit gewinnen an Bedeutung, während traditionelle Strukturen an Marktanteil verlieren. Biermärkte verzeichnen sinkende Umsätze, während Spezialitätenbier und Craft-Beer wachsen. Weinhandel profitiert von gestiegener Qualitätsorientierung, muss sich aber gegen Direktvertrieb von Winzern behaupten. FAQ: Häufige Fragen zum Getränkehandel Was fällt unter den WZ-Code 47.25.0?

Der Code umfasst den Einzelhandel mit alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken in Fachgeschäften, einschließlich Wasser, Softdrinks, Bier, Wein und Spirituosen. Der Verkauf muss hauptsächlich in stationären Läden erfolgen. Brauche ich eine spezielle Lizenz für Getränkehandel?

Ja, für alkoholische Getränke ist eine Erlaubnis nach § 2 GastG notwendig. Zusätzlich gelten allgemeine gewerberechtliche Anmeldepflichten und lebensmittelhygienische Vorschriften. Gilt WZ 47.25.0 auch für Online-Handel?

Nein, der Code ist explizit für stationären Einzelhandel definiert. Online-Handel mit Getränken fällt unter andere WZ-Codes, insbesondere 47.91.1 (Versandhandel).

Häufig gestellte Fragen

Was fällt unter den WZ-Code 47.25.0?

Der Code umfasst den Einzelhandel mit alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken in Fachgeschäften, einschließlich Wasser, Softdrinks, Bier, Wein und Spirituosen. Der Verkauf muss hauptsächlich in stationären Läden erfolgen.

Brauche ich eine spezielle Lizenz für Getränkehandel?

Ja, für alkoholische Getränke ist eine Erlaubnis nach § 2 GastG notwendig. Zusätzlich gelten allgemeine gewerberechtliche Anmeldepflichten und lebensmittelhygienische Vorschriften.

Gilt WZ 47.25.0 auch für Online-Handel?

Nein, der Code ist explizit für stationären Einzelhandel definiert. Online-Handel mit Getränken fällt unter andere WZ-Codes, insbesondere 47.91.1 (Versandhandel).

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