WZ-Klasse 47.21 – Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
Der WZ-Code 47.21.0 dient der statistischen Erfassung und Klassifikation von Unternehmen, die frisches Obst, Gemüse und Kartoffeln im Einzelhandel verkaufen.
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 47.21.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (2 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (4 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Ebenfalls relevant für
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 47.21.0?
Der WZ-Code 47.21.0 dient der statistischen Erfassung und Klassifikation von Unternehmen, die frisches Obst, Gemüse und Kartoffeln im Einzelhandel verkaufen. Diese Zuordnung ist für Gewerbeanmeldung, Statistik und branchenspezifische Regulationen verpflichtend. Der Code umfasst ausschließlich unverarbeitete, frische Ware und schließt verarbeitete Produkte aus. Rechtliche Anforderungen betreffen vor allem Lebensmittelhygiene, Gewerberecht und spezifische Handelsvorschriften. Was der WZ-Code 47.21.0 klassifiziert
Der Code erfasst den Einzelhandel mit frischem Obst, Gemüse und Kartoffeln. Der Verkauf erfolgt typischerweise in Fachgeschäften, auf Wochenmärkten, in Hofläden oder durch mobile Verkaufsstellen. Entscheidend ist, dass die Produkte unverarbeitet und frisch sind. Tiefgekühlte, konservierte, getrocknete oder anderweitig haltbar gemachte Ware fällt nicht unter diese Klassifikation. Abgrenzung: Was nicht unter 47.21.0 fällt
Viele Betriebe handeln mit gemischter Ware. Es ist wichtig, die genauen Grenzen der Klassifikation zu kennen, um Fehler bei der Anmeldung oder Berichterstattung zu vermeiden. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick.
- Unter WZ 47.21.0 inkludiert
- Nicht inkludiert (andere WZ-Codes)
- Frisches Obst (Äpfel, Birnen, Beeren)
- Obst in Dosen oder Gläsern (47.29.1)
- Frisches Gemüse (Salate, Tomaten, Gurken)
- Tiefkühlgemüse (47.21.1)
- Frische Kartoffeln
- Kartoffelprodukte (Püree, Chips) (47.29.9)
- Frische Kräuter
- Fruchtsäfte (47.25.1)
Rechtliche und behördliche Anforderungen
Wer unter dieser Klassifikation tätig wird, muss verschiedene Pflichten beachten. Die Gewerbeanmeldung beim örtlichen Ordnungsamt ist der erste Schritt. Für den Handel mit Lebensmitteln gelten zwingend die Vorschriften der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), die ein betriebseigenes Kontrollsystem nach HACCP-Grundsätzen vorschreibt. Dazu gehören dokumentierte Verfahren zur Lagerung, Kühlung und zum Umgang mit Ware.
Für den Verkauf auf Wochenmärkten können zusätzliche kommunale Vorschriften existieren, etwa zu Standzeiten oder Genehmigungen. Der Online-Handel mit frischem Obst und Gemüse unterliegt den gleichen hygienerechtlichen Anforderungen wie der stationäre Handel.
Typische Fehler und wie man sie vermeidet
Neueinsteiger unterschätzen oft den Aufwand für Hygiene und Logistik. Eine unterbrochene Kühlkette kann nicht nur die Ware verderben, sondern auch zu rechtlichen Konsequenzen führen. Auch die Kennzeichnungspflichten zur Herkunft und Qualität (z.B. bei Bio-Ware) werden häufig nicht vollständig umgesetzt.
Ein betriebswirtschaftlicher Fehler ist die Nichtberücksichtigung starker saisonaler Schwankungen. Im Sommer ist das Angebot an regionaler Ware groß und die Preise können fallen, im Winter muss oft teurere Importware angeboten werden. Eine durchdachte Einkaufs- und Preisstrategie ist essenziell.
Praktische Tipps für den Markteinstieg
Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit der für Sie zuständigen IHK oder Handwerkskammer. Diese bieten oft branchenspezifische Beratung zur Gewerbeanmeldung und zu Förderprogrammen. Investieren Sie in eine gute Kühltechnik und schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig in Lebensmittelhygiene. Bauen Sie Beziehungen zu regionalen Erzeugern auf, um Frische und Qualität kommunizieren zu können. Häufige Fragen zum WZ-Code 47.21.0
Was umfasst der WZ-Code 47.21.0 genau?
Der Code klassifiziert den Einzelhandel mit frischem, unverarbeitetem Obst, Gemüse und Kartoffeln in Fachgeschäften, auf Märkten oder in mobilen Verkaufsstellen. Nicht dazu gehören verarbeitete Produkte wie Konserven, Tiefkühlware oder Säfte, die unter anderen Codes fallen.
Welche behördlichen Anforderungen gelten für diesen Geschäftsbereich?
Es gelten Vorschriften zur Lebensmittelhygiene (HACCP-Konzept), zum Gewerberecht (Anmeldung beim Ordnungsamt) und je nach Betriebsform möglicherweise weitere Regelungen für Wochenmärkte oder den Online-Handel. Eine Beratung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) ist empfehlenswert.
Welche typischen Fehler sollten Neueinsteiger vermeiden?
Häufige Fehler sind eine unzureichende Kühlkette, falsche Lagerung von temperaturempfindlicher Ware, mangelnde Kenntnis der Herkunfts- und Qualitätskennzeichnungspflichten sowie eine unterschätzte betriebswirtschaftliche Planung für saisonale Umsatzschwankungen.
Häufig gestellte Fragen
Was umfasst der WZ-Code 47.21.0 genau?
Der Code klassifiziert den Einzelhandel mit frischem, unverarbeitetem Obst, Gemüse und Kartoffeln in Fachgeschäften, auf Märkten oder in mobilen Verkaufsstellen. Nicht dazu gehören verarbeitete Produkte wie Konserven, Tiefkühlware oder Säfte, die unter anderen Codes fallen.
Welche behördlichen Anforderungen gelten für diesen Geschäftsbereich?
Es gelten Vorschriften zur Lebensmittelhygiene (HACCP-Konzept), zum Gewerberecht (Anmeldung beim Ordnungsamt) und je nach Betriebsform möglicherweise weitere Regelungen für Wochenmärkte oder den Online-Handel. Eine Beratung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) ist empfehlenswert.
Welche typischen Fehler sollten Neueinsteiger vermeiden?
Häufige Fehler sind eine unzureichende Kühlkette, falsche Lagerung von temperaturempfindlicher Ware, mangelnde Kenntnis der Herkunfts- und Qualitätskennzeichnungspflichten sowie eine unterschätzte betriebswirtschaftliche Planung für saisonale Umsatzschwankungen.