WZ-Klasse 30.13 – Bau von Kriegsschiffen
Was bedeutet der Code 30.13.0? Der Code 30.13.0 ist Teil der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) und bezeichnet den Bau von Kriegsschiffen. Diese Klassifikation dient primär statistischen Zwecken und der...
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 30.13.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (1 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Ebenfalls relevant für
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 30.13.0?
Was bedeutet der Code 30.13.0?
Der Code 30.13.0 ist Teil der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) und bezeichnet den Bau von Kriegsschiffen. Diese Klassifikation dient primär statistischen Zwecken und der einheitlichen Erfassung wirtschaftlicher Aktivitäten in Deutschland. Unternehmen, die Kriegsschiffe konstruieren, bauen oder komplettieren, werden dieser Kategorie zugeordnet. Die Definition schließt keine zivilen Schiffe ein, auch wenn diese für behördliche oder sicherheitsnahe Aufgaben genutzt werden.
Abgrenzung und typische Fehler bei der Code-Zuordnung
Die korrekte Zuordnung zum Code 30.13.0 erfordert klare Abgrenzungen. Nicht every Schiff mit militärischem Bezug fällt darunter. Was nicht unter 30.13.0 fällt
Zivile Schiffe, die nachträglich für militärische Zwecke modifiziert werden, gehören nicht in diese Kategorie. Ebenso wenig Rettungsboote, Forschungsschiffe oder Küstenwachenfahrzeuge ohne primär militärische Ausrichtung. Auch der Bau von Schiffskomponenten ohne finalen Kriegsschiff-Charakter ist ausgeschlossen.
Häufige Zuordnungsfehler
Unternehmen ordnen sich oft fälschlicherweise diesem Code zu, wenn sie Schiffe für Polizei, Grenzschutz oder zivile Sicherheitsbehörden bauen. Entscheidend ist die initiale Zweckbestimmung: Nur wenn das Schiff von Beginn an als Kriegsschiff konzipiert und gefertigt wird, gilt 30.13.0. Vergleich: Kriegsschiffbau vs. allgemeiner Schiffbau KriteriumWZ 30.13.0 (Kriegsschiffbau)WZ 30.11 (Schiffbau allgemein) ZweckMilitärische NutzungZivile oder gemischte Nutzung BeispieleU-Boote, FregattenFrachter, Passagierschiffe Regulatorische BasisWehrrechtliche VorgabenHandels- und Zivilschiffahrtsnormen
Praktische Relevanz und Anwendung
Die Zuordnung zu 30.13.0 hat nicht nur statistische, sondern auch praktische Konsequenzen. Sie kann sich auf Exportkontrollen, Genehmigungsverfahren und berichtspflichten auswirken. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Tätigkeit exakt der Code-Definition entspricht, um Fehlmeldungen zu vermeiden. FAQ: Häufige Fragen zum Code 30.13.0
Welche Schiffe zählen zum Kriegsschiffbau nach WZ 30.13.0?
Zum Kriegsschiffbau gehören militärische Wasserfahrzeuge wie Zerstörer, Fregatten, U-Boote, Korvetten oder Patrouillenboote, die für den Einsatz durch Streitkräfte konzipiert und gebaut werden. Nicht dazu zählen zivile Schiffe, die später umgerüstet werden, oder reine Rettungs- oder Forschungsschiffe. Welche Fehler werden häufig bei der Zuordnung zum Code 30.13.0 gemacht?
Häufig werden zivile Schiffe, die für Behörden oder in sicherheitsrelevanten Bereichen eingesetzt werden, fälschlicherweise diesem Code zugeordnet. Entscheidend ist die primäre militärische Zweckbestimmung ab Herstellung. Auch die Abgrenzung zum allgemeinen Schiffbau (WZ 30.11) wird oft vernachlässigt. Ist der Code 30.13.0 für alle Unternehmen im Kriegsschiffbau verpflichtend?
Ja, die Nutzung der WZ-Klassifikation ist für statistische Meldungen und die amtliche Zuordnung von Wirtschaftstätigkeiten in Deutschland verbindlich. Unternehmen, die Kriegsschiffe bauen, müssen diesen Code verwenden, sofern keine engere spezifischere Klassifikation existiert.
Häufig gestellte Fragen
Welche Schiffe zählen zum Kriegsschiffbau nach WZ 30.13.0?
Zum Kriegsschiffbau gehören militärische Wasserfahrzeuge wie Zerstörer, Fregatten, U-Boote, Korvetten oder Patrouillenboote, die für den Einsatz durch Streitkräfte konzipiert und gebaut werden. Nicht dazu zählen zivile Schiffe, die später umgerüstet werden, oder reine Rettungs- oder Forschungsschiffe.
Welche Fehler werden häufig bei der Zuordnung zum Code 30.13.0 gemacht?
Häufig werden zivile Schiffe, die für Behörden oder in sicherheitsrelevanten Bereichen eingesetzt werden, fälschlicherweise diesem Code zugeordnet. Entscheidend ist die primäre militärische Zweckbestimmung ab Herstellung. Auch die Abgrenzung zum allgemeinen Schiffbau (WZ 30.11) wird oft vernachlässigt.
Ist der Code 30.13.0 für alle Unternehmen im Kriegsschiffbau verpflichtend?
Ja, die Nutzung der WZ-Klassifikation ist für statistische Meldungen und die amtliche Zuordnung von Wirtschaftstätigkeiten in Deutschland verbindlich. Unternehmen, die Kriegsschiffe bauen, müssen diesen Code verwenden, sofern keine engere spezifischere Klassifikation existiert.