WZ-Klasse 30.11 – Bau von Schiffen und schwimmenden Vorrichtungen für zivile Zwecke, ohne Boots- und Yachtbau
Der WZ 2025 Code 30.11.0 klassifiziert Unternehmen, die Schiffe und schwimmende Vorrichtungen für zivile Zwecke bauen oder reparieren.
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 30.11.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung inkl. Hinweise (1 Notizen)
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Ebenfalls relevant für
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Offizielle Hinweise
Umsteigeschlüssel
Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 30.11.0?
Der WZ 2025 Code 30.11.0 klassifiziert Unternehmen, die Schiffe und schwimmende Vorrichtungen für zivile Zwecke bauen oder reparieren. Dazu gehören Frachter, Passagierschiffe, Bohrinseln, Schwimmdocke und ähnliche Konstruktionen. Boots- und Yachtbau sind separat unter Code 30.12.0 erfasst. Für die Gewerbeanmeldung müssen Sie Ihre Tätigkeit genau diesem Code zuordnen und mögliche behördliche Genehmigungen prüfen. Typische Tätigkeiten unter Code 30.11.0
Unternehmen in dieser Kategorie führen folgende Haupttätigkeiten aus:
- Bau von Seeschiffen wie Containerschiffen, Tankern oder Fährschiffen
- Herstellung von schwimmenden Vorrichtungen wie Offshore-Plattformen, Pumpstationen oder Schwimmkränen
- Reparatur und Umbau dieser Strukturen, sofern es sich um wesentliche Bauleistungen handelt
Montage von vorgefertigten Schiffssegmenten, wenn dies Teil des Bauprozesses ist
Die Tätigkeit muss sich auf zivile Nutzung beschränken. Militärischer Schiffbau fällt nicht unter diesen Code.
Abgrenzung zu anderen WZ-Codes
Code 30.11.0 hat klare Ausschlüsse. Diese Tabelle hilft bei der Zuordnung:
- Tätigkeit
- Zugehöriger WZ-Code
- Hinweis
- Bau von Booten und Yachten
- 30.12.0
- Eigenständige Kategorie für kleinere Wasserfahrzeuge
- Bau militärischer Schiffe
- 30.11.0 nicht anwendbar
- Fällt unter gesonderte Klassifikationen für Rüstungsgüter
- Demontage von Schiffen
- 38.31.0
- Abfallverwertung und -beseitigung
- Reparatur ohne Baucharakter
- 33.15.0
- Reparatur und Installation von Maschinen
Falsche Zuordnungen können zu Problemen bei Statistiken oder behördlichen Meldungen führen.
Schritte zur Gewerbeanmeldung
So melden Sie Ihr Gewerbe korrekt an:
- Prüfen Sie, ob Ihre Tätigkeit ausschließlich unter Code 30.11.0 fällt. Bei gemischten Tätigkeiten benötigen Sie möglicherweise weitere Codes.
Kontaktieren Sie Ihre lokale Gewerbebehörde für das Anmeldeformular. Nutzen Sie genau die Bezeichnung "Bau von Schiffen und schwimmenden Vorrichtungen für zivile Zwecke, ohne Boots- und Yachtbau".
Erkundigen Sie sich nach notwendigen Genehmigungen. Typisch sind Nachweise nach § 6 GewO, wasserrechtliche Erlaubnisse oder Sicherheitszertifikate für maritime Betriebe.
Melden Sie sich bei der Berufsgenossenschaft Verkehr an, da diese für Schiffbau zuständig ist.
Beachten Sie, dass große Werften zusätzliche Umweltverträglichkeitsprüfungen benötigen können.
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
Diese Fehler treten bei der Zuordnung oft auf:
- Verwechslung mit Yachtbau: Bauen Sie auch kleinere Freizeitboote, müssen Sie zusätzlich Code 30.12.0 anmelden. Reine Reparaturwerkstätten für Boote fallen nicht unter 30.11.0.
Unterschätzung der Genehmigungspflichten: Schwimmende Vorrichtungen wie Plattformen unterliegen oft strengeren Bauvorschriften als Schiffe. Klären Sie das vorab mit den Behörden.
Vergessen der Berufsgenossenschaft: Die Anmeldung dort ist Pflicht und nicht optional. Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen.
Im Zweifel holen Sie verbindliche Auskünfte bei der IHK oder einem Fachanwalt für Gewerberecht ein.
Praktische Hinweise für Betriebe
Für bestehende Unternehmen:
- Ändert sich Ihre Tätigkeit, aktualisieren Sie den WZ-Code umgehend beim Gewerbeamt.
Dokumentieren Sie Ihre Bauprojekte, um im Fall einer Betriebsprüfung die Zuordnung zu belegen.
Nutzen Sie für internationale Ausschreibungen die entsprechende NACE-Codierung, die mit WZ 2025 harmonisiert ist.
Für Neugründungen:
- Planen Sie ausreichend Zeit für Genehmigungsverfahren ein. Diese können mehrere Monate dauern.
Berücksichtigen Sie die hohen Kapitalanforderungen für Werftbetriebe in Ihrer Finanzplanung.
Fragen und Antworten
Was fällt unter den WZ-Code 30.11.0?
Der Code umfasst den Bau und die Reparatur von Schiffen und schwimmenden Vorrichtungen für zivile Zwecke, ausgenommen Boots- und Yachtbau. Dazu zählen Frachter, Passagierschiffe, Ölplattformen, Schwimmkräne und andere festinstallierte maritime Strukturen.
Welche Tätigkeiten sind vom Code 30.11.0 ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind der Bau von Booten und Yachten (Code 30.12.0), militärischen Schiffen (30.11.0 gilt nur für zivile Zwecke) sowie die Demontage von Schiffen. Auch reine Montage- oder Wartungsarbeiten ohne Bauleistung gehören nicht hierher.
Brauche ich spezielle Genehmigungen für die Gewerbeanmeldung?
Ja, je nach Tätigkeit können Genehmigungen nach Wasserhaushaltsgesetz, Baurecht oder maritimen Sicherheitsvorschriften erforderlich sein. Eine genaue Prüfung bei der zuständigen Gewerbebehörde und Berufsgenossenschaft ist notwendig.
Häufig gestellte Fragen
Was fällt unter den WZ-Code 30.11.0?
Der Code umfasst den Bau und die Reparatur von Schiffen und schwimmenden Vorrichtungen für zivile Zwecke, ausgenommen Boots- und Yachtbau. Dazu zählen Frachter, Passagierschiffe, Ölplattformen, Schwimmkräne und andere festinstallierte maritime Strukturen.
Welche Tätigkeiten sind vom Code 30.11.0 ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind der Bau von Booten und Yachten (Code 30.12.0), militärischen Schiffen (30.11.0 gilt nur für zivile Zwecke) sowie die Demontage von Schiffen. Auch reine Montage- oder Wartungsarbeiten ohne Bauleistung gehören nicht hierher.
Brauche ich spezielle Genehmigungen für die Gewerbeanmeldung?
Ja, je nach Tätigkeit können Genehmigungen nach Wasserhaushaltsgesetz, Baurecht oder maritimen Sicherheitsvorschriften erforderlich sein. Eine genaue Prüfung bei der zuständigen Gewerbebehörde und Berufsgenossenschaft ist notwendig.