C Produktion
Klasse

WZ-Klasse 28.97 – Herstellung von Maschinen für die additive Fertigung

Der WZ-Code 28.97.0 klassifiziert im deutschen Klassifikationssystem WZ 2025 die Herstellung von Maschinen für die additive Fertigung, commonly known as 3D-Druck.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 28.97.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 0
Verwandt 7
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 28.97

Vollständige Bezeichnung Herstellung von Maschinen für die additive Fertigung
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 28 - Maschinenbau
Gruppe 28.9 - Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige
Klasse 28.97 - Herstellung von Maschinen für die additive Fertigung
Integrierte Unterklasse 28.97.0
NACE Rev. 2.1 28.97
WZ 2008 Entsprechung 28.96.0, 28.99.0
Kundensystematik 280

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Offizielle Hinweise

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist die WZ-2008-Entsprechung als ex-Position gekennzeichnet.

Umsteigeschlüssel

Im Umsteigeschlüssel ist diese WZ-Position selbst als ex-Position gekennzeichnet.

Zugehörige Codes

Verwandte WZ-Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 28.97.0?

Der WZ-Code 28.97.0 klassifiziert im deutschen Klassifikationssystem WZ 2025 die Herstellung von Maschinen für die additive Fertigung, commonly known as 3D-Druck. Diese Maschinen bauen Werkstücke schichtweise aus digitalen Modellen auf und umfassen industrielle Systeme wie SLS-, FDM- oder SLA-Anlagen. Der Code gehört zur Abteilung C (Verarbeitendes Gewerbe) und ist spezifisch für den Maschinenbau. Für Gründer und Unternehmen ist die korrekte Zuordnung bei der Gewerbeanmeldung und Statistikmeldung verpflichtend. Was bedeutet Herstellung von Maschinen für additive Fertigung?

Additive Fertigungsmaschinen erzeugen Bauteile durch schichtweises Auftragen von Materialien wie Kunstharz, Metallpulver oder Kunststofffilament. Typische Beispiele sind industrielle 3D-Drucker für Metallverarbeitung, Stereolithografie-Anlagen (SLA) oder Selektives Lasersintern (SLS). Der Code deckt die Produktion dieser Maschinen ab, inklusive Entwicklung, Montage und Inverkehrbringen. Nicht dazu gehören dagegen die mit den Maschinen hergestellten Produkte oder die reine Anwendung der additiven Fertigung.

Abgrenzung zu anderen WZ-Codes

Eine präzise Abgrenzung ist essenziell, um Fehlklassifizierungen zu vermeiden. WZ 28.97.0 ist spezifisch für additive Fertigungsmaschinen. Ähnliche Codes haben unterschiedliche Schwerpunkte:

  • WZ-Code
  • Bezeichnung
  • Abgrenzung zu 28.97.0

28.96 Herstellung von Maschinen für die Bearbeitung von Halbzeug aus Kunststoff oder Kautschuk Bezieht sich auf Spritzgussmaschinen oder Extruder, nicht auf additive Verfahren.

  • 28.99
  • Herstellung von sonstigen Maschinen für bestimmte Wirtschaftszweige, anderweitig nicht genannt
  • Erfasst Branchenmaschinen (z.B. für Landwirtschaft oder Lebensmittel), nicht additive Fertigung.

26.60 Herstellung von Geräten zur Strahlen- und Elektrotherapie sowie elektromedizinischen Geräten Medizinische 3D-Drucker für Implantate fallen hierunter, nicht unter 28.97.0.

Typische Tätigkeiten und Beispiele

Unternehmen in dieser Branche entwickeln, produzieren und vertreiben Maschinen, die additive Technologien nutzen. Dazu gehören:

  • Industrielle 3D-Drucker für Metall- oder Kunststoffteile
  • Stereolithografie-Anlagen (SLA) für hochpräzise Prototypen
  • Selektive Lasersinter-Systeme (SLS) für seriennahe Fertigung

Entwicklung von Steuerungssoftware und Peripheriegeräten

Einfache Desktop-3D-Drucker für den Heimgebrauch sind oft nicht inkludiert, sofern sie nicht industriell eingesetzt werden.

Hinweise zur Gewerbeanmeldung und Regulierung

Für die Herstellung von Maschinen der additiven Fertigung ist eine Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt erforderlich. Die Maschinen müssen CE-konform sein und die EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen, insbesondere sicherheitstechnische Anforderungen. Eine spezielle Genehmigung ist meist nicht nötig, aber die Einhaltung von Normen (z.B. DIN EN ISO/ASTM 52900) ist empfehlenswert. Melde den Code 28.97.0 beim Statistischen Bundesamt für die amtliche Statistik.

Häufig gestellte Fragen

Welche Maschinen fallen unter WZ 28.97.0?

Dazu zählen industrielle 3D-Drucker, Stereolithografie-Anlagen, Selektive Lasersinter-Maschinen (SLS) und andere Systeme, die Werkstücke schichtweise aus digitalen Modellen aufbauen. Einfache Desktop-3D-Drucker für den Privatgebrauch sind dagegen oft ausgenommen.

Was ist der Unterschied zwischen WZ 28.97.0 und 28.99?

WZ 28.97.0 ist spezifisch für Maschinen der additiven Fertigung. WZ 28.99 erfasst dagegen die Herstellung von Maschinen für bestimmte Branchen (z.B. Lebensmittelverarbeitung) oder nicht anders klassifizierte Maschinen. Eine klare Abgrenzung ist entscheidend.

Brauche ich eine spezielle Genehmigung für die Herstellung?

In der Regel nicht, aber sicherheitsrelevante Maschinen müssen CE-konform sein und die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen. Eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt ist obligatorisch.