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Klasse

WZ-Klasse 28.91 – Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen

Der WZ-Code 28.91.0 umfasst Unternehmen, die Maschinen und Anlagen für die Metallerzeugung, Walzwerke und Gießereien herstellen.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 28.91.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 0
Verwandt 7
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 28.91

Vollständige Bezeichnung Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 28 - Maschinenbau
Gruppe 28.9 - Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige
Klasse 28.91 - Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen
Integrierte Unterklasse 28.91.0
NACE Rev. 2.1 28.91
WZ 2008 Entsprechung 28.91.0
Kundensystematik 280

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Zugehörige Codes

Verwandte WZ-Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 28.91.0?

Der WZ-Code 28.91.0 umfasst Unternehmen, die Maschinen und Anlagen für die Metallerzeugung, Walzwerke und Gießereien herstellen. Dazu zählen Konverter, Gießpfannen, Walzgerüste, Kaltwalzstraßen, Druckgießmaschinen und Formmaschinen. Der Code ist Teil des Verarbeitenden Gewerbes und erfordert oft spezifische Genehmigungen. Klare Abgrenzungen zu ähnlichen Codes helfen bei der korrekten Klassifizierung. Was umfasst WZ 28.91.0 genau?

Die Herstellung unter diesem Code bezieht sich auf Maschinen und Einrichtungen, die in der primären Metallerzeugung und -verarbeitung eingesetzt werden. Typische Produkte sind:

  • Maschinen für die Metallerzeugung: Konverter, Pfannen, Elektroöfen, Entgasungsanlagen.

Walzwerkseinrichtungen: Warm- und Kaltwalzwerke, Walzgerüste, Richtmaschinen, Beschichtungsanlagen.

Gießmaschinen: Druckgießmaschinen, Formmaschinen, Kernherstellungsanlagen, Nachbehandlungsaggregate.

Nicht enthalten sind allgemeine Werkzeugmaschinen (WZ 28.49) oder Anlagen für die Kunststoffverarbeitung (WZ 28.92).

Abgrenzung zu anderen WZ-Codes

Verwechslungsgefahr besteht häufig mit benachbarten Codes. Eine klare Trennung ist entscheidend für die Gewerbeanmeldung.

  • WZ-Code
  • Bezeichnung
  • Abgrenzung zu 28.91.0
  • 28.11
  • Herstellung von Motoren und Turbinen
  • Betrifft Antriebstechnik, nicht Metallprozessmaschinen.
  • 28.29
  • Herstellung sonstiger Werkzeugmaschinen
  • Umfasst metallbearbeitende Maschinen wie Drehmaschinen, nicht Metall erzeugende Anlagen.
  • 25.11
  • Herstellung von Metallkonstruktionen
  • Bezieht sich auf Bau- und Strukturteile, nicht auf Prozessanlagen.

Falls Ihre Tätigkeit an der Grenze liegt, konsultieren Sie das Statistische Bundesamt oder einen Steuerberater.

Praktische Hinweise für die Gewerbeanmeldung

Bei Anmeldung dieses Gewerbezweigs sind folgende Punkte zu beachten:

  • Genehmigungspflicht: Produktionsanlagen können unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) fallen, besonders bei Emissionen oder Lärm.

Überwachung: Nach Gewerbeordnung (§§ 14ff. GewO) kann eine Überwachungspflicht für bestimmte Anlagentypen bestehen.

Fehler vermeiden: Wählen Sie keine ähnlichen Codes wie 28.49 oder 28.92, falls Ihre Produkte eindeutig in 28.91.0 fallen. Falsche Zuordnung kann zu rechtlichen oder statistischen Problemen führen.

Für komplexe Fälle ist rechtliche Beratung empfehlenswert.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt unter WZ 28.91.0?

Die Herstellung von Maschinen und Anlagen für die Primärmetallerzeugung (z.B. Konverter, Gießpfannen), Walzwerksausrüstung (Walzgerüste, Kaltwalzstraßen) und Gießmaschinen (z.B. Druckgießmaschinen, Formmaschinen).

Welche Codes grenzen an WZ 28.91.0 an?

Benachbarte Codes sind WZ 28.11 (Herstellung von Motoren und Turbinen), WZ 28.29 (Herstellung sonster Werkzeugmaschinen) und WZ 25.11 (Herstellung von Metallkonstruktionen).

Brauche ich besondere Genehmigungen für diesen WZ-Code?

Ja, häufig sind Genehmigungen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Anlagen zur Überwachungspflicht nach Gewerbeordnung (§§ 14ff. GewO) erforderlich, insbesondere bei Produktion mit Lärm oder Emissionen.