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Klasse

WZ-Klasse 23.62 – Herstellung von Gipserzeugnissen für den Bau

Was bedeutet 23.62.0 im WZ 2025? Der Code 23.62.0 der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025) bezeichnet die Herstellung von Gipserzeugnissen, die speziell für Bauzwecke bestimmt sind. Dazu zählen Produkte wie...

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 23.62.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
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Verwandt 5
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 23.62

Vollständige Bezeichnung Herstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 23 - Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden
Gruppe 23.6 - Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips
Klasse 23.62 - Herstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
Integrierte Unterklasse 23.62.0
NACE Rev. 2.1 23.62
WZ 2008 Entsprechung 23.62.0
Kundensystematik 230

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 23.62.0?

Was bedeutet 23.62.0 im WZ 2025?

Der Code 23.62.0 der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025) bezeichnet die Herstellung von Gipserzeugnissen, die speziell für Bauzwecke bestimmt sind. Dazu zählen Produkte wie Gipsbauplatten, Gipsputze, Gipskartonplatten oder Gipsformteile. Die Klassifikation dient der statistischen Erfassung und hilft Unternehmen bei der korrekten Gewerbeanmeldung.

Typische Tätigkeiten und Produkte

Unternehmen in dieser Branche produzieren Gipserzeugnisse, die im Hochbau, Trockenbau oder für den Innenausbau verwendet werden. Typische Beispiele sind die Herstellung von Gipsplatten für Wände und Decken, Gipsputze für Oberflächenbehandlungen oder spezielle Gipsbauteile wie Stuckleisten. Die Produktion umfasst oft das Mischen von Gips mit Zusatzstoffen, das Gießen, Trocknen und Schneiden der Endprodukte.

Abgrenzung zu anderen Wirtschaftszweigen

23.62.0 ist klar von verwandten Codes zu unterscheiden. Die Herstellung von Erzeugnissen aus Beton oder Zement, etwa Betonfertigteile oder Zementestriche, fällt unter 23.61. Die Verarbeitung von Naturstein wie Marmor oder Granit wird unter 23.70 klassifiziert. Der Abbau von Gips als Rohstoff ist kein Teil dieses Codes und wird im Bergbau unter 08.99 erfasst.

Hinweise zur Gewerbeanmeldung

Für die Aufnahme einer Tätigkeit in diesem Bereich ist eine Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt erforderlich. Eine spezielle Genehmigung für die Herstellung von Gipserzeugnissen ist in der Regel nicht nötig, es sei denn, der Betrieb unterliegt besonderen Umweltauflagen aufgrund von Emissionen oder Abfall. Prüfen Sie lokal geltende Bauvorschriften und Immissionsschutzbestimmungen.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt unter den WZ-Code 23.62.0?

Der Code umfasst die Herstellung von Gipserzeugnissen speziell für Bauanwendungen, wie Gipsplatten, Gipsputze, Gipsfaserplatten oder vorgefertigte Gipsbauteile. Nicht enthalten sind Erzeugnisse aus Zement oder Beton.

Brauche ich eine besondere Genehmigung für die Herstellung von Gipserzeugnissen?

Eine spezifische Genehmigung für die Herstellung ist meist nicht erforderlich, aber baurechtliche und umweltrechtliche Vorschriften können je nach Betriebsgröße und Standort gelten. Eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt ist obligatorisch.

Wie grenzt sich 23.62.0 zu ähnlichen Codes ab?

23.62.0 ist spezifisch für Gipsprodukte. Die Herstellung von Beton- oder Zementerzeugnissen fällt unter 23.61, die Verarbeitung von Naturstein unter 23.70. Gipsbergbau wird in 08.99 klassifiziert.