WZ-Klasse 20.15 – Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen
Der WZ-Code 20.15.0 klassifiziert Unternehmen, die Düngemittel und Stickstoffverbindungen durch chemische Verfahren herstellen.
Diese Klasse umfasst die Unterklasse 20.15.0 (gleiche Beschreibung).
Compliance Risk Score
5 von 5 Faktoren bestanden
- Offizielle Quelle verifiziert - WZ 2025 Gliederung: Code und Bezeichnung vorhanden
- Internationales Mapping - NACE Rev. 2.1 Entsprechung vorhanden
- Migration zur Vorversion - WZ 2008 -> WZ 2025 Zuordnung vorhanden
- Vollständige Hierarchie - Hierarchie vollständig: 5/5 Ebenen
- Schwellenwerte dokumentiert - Keine offiziellen Schwellenwerte je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Handels-/Export-Mapping - Keine offizielle HS/CN-Verknüpfung je WZ-Code im aktuellen Quellpaket
- Legacy-Crosswalk - Legacy-Zuordnung vorhanden (1 Codes)
Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?
Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.
Ebenfalls relevant für
Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis
Vorgänger (WZ 2008)
Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .
Zugehörige Codes
Verwandte WZ-Codes
Was umfasst der WZ-Code 20.15.0?
Der WZ-Code 20.15.0 klassifiziert Unternehmen, die Düngemittel und Stickstoffverbindungen durch chemische Verfahren herstellen. Er umfasst die Produktion von Stickstoffdüngern, Ammoniak, Harnstoff und anderen stickstoffbasierten Chemikalien. Die Zuordnung ist für die Gewerbeanmeldung, Statistik und branchenspezifische Regulationen entscheidend. Typische Tätigkeiten unter WZ 20.15.0
Die folgenden Aktivitäten sind dem Code 20.15.0 zuzuordnen:
- Herstellung von Ammoniak, Ammoniakwasser und anderen ammoniakalischen Lösungen
- Produktion von Stickstoffdüngern wie Ammoniumnitrat, Ammoniumsulfat oder Harnstoff
- Herstellung von stickstoffhaltigen Chemikalien für industrielle Zwecke
- Produktion von Nitratsalzen, außer Farbstoffen und Sprengstoffen
- Herstellung von Harnstoff und anderen organischen Stickstoffverbindungen
- Abgrenzung zu ähnlichen WZ-Codes
Die korrekte Abgrenzung verhindert Fehler bei der Klassifikation. Diese Codes sind nah, aber nicht identisch:
- WZ-Code
- Bezeichnung
- Abgrenzung zu 20.15.0
- 20.16
- Herstellung von Kunststoffen in Primärformen
- Umfasst Kunststoffproduktion, keine Düngemittel
- 20.17
- Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen
- Bezieht sich auf Kautschuk, nicht auf Stickstoffverbindungen
- 20.20
- Herstellung von Schädlingsbekämpfungsmitteln und sonstigen Agrarchemikalien
- Pflanzenschutzmittel, keine Düngemittel
- 20.15.0
- Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen
- Kernbereich: Stickstoffbasierte Produkte
- Hinweise für die Gewerbeanmeldung
Bei der Anmeldung eines Gewerbes in diesem Bereich sind diese Punkte zu beachten:
- Die exakte Beschreibung der Tätigkeit ist für die korrekte Codezuordnung essentiell.
Für viele Prozesse sind Genehmigungen nach BImSchG oder Chemikalienrecht nötig.
Umweltauflagen und Sicherheitsvorschriften müssen frühzeitig geprüft werden.
Bei Unsicherheiten hilft die IHK oder das Gewerbeamt bei der Einordnung.
Häufig gestellte Fragen
Welche Tätigkeiten fallen nicht unter WZ 20.15.0?
Nicht eingeschlossen sind die Herstellung von Kunststoffen in Primärformen (20.16), synthetischem Kautschuk (20.17) oder Schädlingsbekämpfungsmitteln (20.20). Auch die reine Abfüllung oder Mischung ohne chemische Prozesse gehört nicht hierher.
Benötigt die Herstellung von Düngemitteln eine besondere Genehmigung?
Ja, oft sind Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) oder dem Chemikaliengesetz erforderlich. Die genauen Anforderungen hängen vom Produkt und den Prozessen ab.