C Produktion
Klasse

WZ-Klasse 20.13 – Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien

Der WZ-Code 20.13.0 klassifiziert Unternehmen, die sich auf die Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien spezialisiert haben.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 20.13.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 0
Verwandt 6
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 20.13

Vollständige Bezeichnung Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 20 - Herstellung von chemischen Erzeugnissen
Gruppe 20.1 - Herstellung von chemischen Grundstoffen, Düngemitteln und Stickstoffverbindungen, Kunststoffen in Primärformen und synthetischem Kautschuk in Primärformen
Klasse 20.13 - Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien
Integrierte Unterklasse 20.13.0
NACE Rev. 2.1 20.13
WZ 2008 Entsprechung 20.13.0
Kundensystematik 200

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 20.13.0?

Der WZ-Code 20.13.0 klassifiziert Unternehmen, die sich auf die Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien spezialisiert haben. Dieser Code dient der statistischen Erfassung innerhalb der Europäischen Union und des deutschen WZ-Systems. Er fasst jene anorganischen Chemikalien zusammen, für die keine spezifischere Kategorie innerhalb der Hauptgruppe 20.1 existiert. Die korrekte Einordnung ist für Betriebe essenziell, da sie Auswirkungen auf Statistiken, Branchenberichte und sometimes auch administrative Verfahren hat. Was bedeutet WZ-Code 20.13.0 genau?

Die statistische Systematik der Wirtschaftszweige, kurz WZ, und deren europäisches Pendant NACE dienen der einheitlichen Erfassung und Darstellung wirtschaftlicher Tätigkeiten. Der Code 20.13.0 fällt unter die Abteilung 20 (Herstellung von chemischen Erzeugnissen) und hier speziell unter die Gruppe 20.1 (Herstellung von grundlegenden Chemikalien, Düngemitteln und Stickstoffverbindungen, Kunststoffen in Primärformen sowie synthetischem Kautschuk in Primärformen). Die letzte Ziffer "0" zeigt an, dass es sich um eine Zusammenfassungsklasse ohne weitere Untergliederung handelt.

Konkret erfasst diese Klasse Betriebe, die anorganische Grundstoffe und Chemikalien produzieren, die keiner der anderen, enger definierten Klassen in 20.1 zugeordnet werden können. Es handelt sich um eine Art Auffanggruppe für spezielle anorganische Produkte. Welche Tätigkeiten und Produkte umfasst Code 20.13.0?

Die Herstellung folgender anorganischer Grundstoffe und Chemikalien fällt typischerweise unter diesen Code, sofern sie nicht anderweitig spezifisch klassifiziert sind:

  • Chromate, Molybdate, Wolframate
  • Peroxide anorganischer Säuren (z.B. Wasserstoffperoxid, wenn nicht anders zugeordnet)
  • Siliciumcarbid
  • Anorganische Sulfide
  • Alkalimetalle
  • Erdalkalimetalle

Metalloxide (mit spezifischen Ausnahmen)

Andere technische anorganische Grundchemikalien, die nicht als Industriegase, Düngemittel oder primäre Metalle gelten

Die Herstellung kann durch chemische Synthese, elektrolytische Prozesse oder andere verfahrenstechnische Methoden erfolgen. Wichtige Abgrenzungen: Was gehört nicht dazu?

Die korrekte Abgrenzung zu benachbarten Codes ist entscheidend, um Fehlklassifikationen zu vermeiden. Folgende Tätigkeiten sind ausdrücklich nicht im WZ-Code 20.13.0 enthalten:

  • Die Herstellung von Industriegasen (WZ-Code 20.11.0)
  • Die Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten (WZ-Code 20.12.0)
  • Die Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen (WZ-Code 20.15.0)
  • Die Herstellung von primären Metallen (WZ-Code 24)
  • Die Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen (WZ-Code 21)
  • Das Mischen und Abpacken von Chemikalien ohne eigentlichen Herstellungsprozess (oft WZ-Code 46.76.1)

Praktische Einordnung für Unternehmen

Für einen Betrieb, der anorganische Chemikalien produziert, ist die richtige Codierung nicht nur eine Formalie. Sie bildet die Grundlage für amtliche Statistiken, Branchenvergleiche und kann in einigen Fällen auch für Förderanträge oder behördliche Meldungen relevant sein. Prüfen Sie immer Ihre Haupttätigkeit: Steht die eigentliche chemische Herstellung (Synthese, Elektrolyse) im Vordergrund? Oder handelt es sich eher um Weiterverarbeitung, Veredelung oder Handel? Im Zweifelsfall bieten die Klassifikationsrichtlinien des Statistischen Bundesamtes die verbindliche Auskunft.

Häufige Herausforderungen und Fehlerquellen

Bei der Zuordnung zum Code 20.13.0 ergeben sich oft Unsicherheiten an den Schnittstellen zu anderen Codes.

Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung mit der Herstellung von Industriegasen (20.11.0). Entscheidend ist der Aggregatzustand und die handelsübliche Definition als Gas. Die Produktion von Wasserstoffperoxid in flüssiger Form fällt typischerweise unter 20.13.0, während die Herstellung von komprimiertem Kohlendioxid unter 20.11.0 fällt.

Eine weitere Grauzone bildet die Abgrenzung zur Metallherstellung (Code 24). Die Gewinnung von Alkalimetallen durch Schmelzflusselektrolyse ist eine chemische Herstellung und fällt unter 20.13.0. Die klassische metallurgische Verhüttung von Erzen hingegen wird unter Code 24 klassifiziert.

Einordnung im größeren Kontext der chemischen Industrie

Die unter 20.13.0 erfassten Produkte sind oft Vorprodukte für nachgelagerte Industrien. Sie werden benötigt in der:

  • Farben- und Lackindustrie (Pigmente)
  • Glas- und Keramikindustrie (Hilfsstoffe)
  • Metallverarbeitung (Beizmittel, Legierungsbestandteile)
  • Elektronikindustrie (Halbleitermaterialien)

Waschmittelindustrie (Bleichmittel, Wasserstoffperoxid)

Damit stellt diese Klasse einen wichtigen, wenngleich oft spezialisierten, Grundpfeiler der chemischen Wertschöpfungskette dar. Fazit: Den richtigen Code finden

Der WZ-Code 20.13.0 ist die richtige Wahl für Betriebe, die bestimmte anorganische Grundchemikalien herstellen, für die kein spezifischerer Code in der Gruppe 20.1 existiert. Die Abgrenzung zu Codes für Industriegase, Düngemittel und primäre Metalle ist zentral. Im Zweifel lohnt sich immer ein Blick in die detaillierten Klassifikationsverzeichnisse des Statistischen Bundesamtes oder eine Rücksprache mit einem betriebswirtschaftlichen Berater, der auf Statistik spezialisiert ist.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche konkreten Produkte fallen unter den WZ-Code 20.13.0?

Der Code umfasst die Herstellung von anorganischen Grundstoffen, die nicht in anderen spezifischen Codes der Gruppe 20.1 erfasst sind. Dazu zählen beispielsweise Chromate, Molybdate, Wolframate, Peroxide anorganischer Säuren oder Siliciumcarbid, sofern sie nicht als Industriegase, Düngemittel oder primäre Metalle klassifiziert werden.

Was ist der Hauptunterschied zwischen WZ-Code 20.13.0 und 20.11.0 (Industriegase)?

Der Code 20.11.0 ist spezifisch für die Herstellung von Industriegasen wie Sauerstoff, Stickstoff, Argon, Kohlendioxid oder Acetylen. Code 20.13.0 erfasst dagegen andere anorganische Grundchemikalien, die nicht gasförmig sind oder nicht primär als Industriegase vermarktet werden. Die Trennung erfolgt über den Aggregatzustand und den primären Verwendungszweck.

Muss mein Betrieb diesen Code verwenden, wenn ich solche Chemikalien nur als Zwischenprodukt für meine eigene weitere Produktion herstelle?

Ja, die Klassifikation nach NACE/WZ basiert auf der ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit, unabhängig davon, ob die produzierten Stoffe verkauft oder betriebsintern weiterverwendet werden. Die Herstellung anorganischer Grundstoffe ist die primäre Tätigkeit und muss entsprechend codiert werden.

Häufig gestellte Fragen

Welche konkreten Produkte fallen unter den WZ-Code 20.13.0?

Der Code umfasst die Herstellung von anorganischen Grundstoffen, die nicht in anderen spezifischen Codes der Gruppe 20.1 erfasst sind. Dazu zählen beispielsweise Chromate, Molybdate, Wolframate, Peroxide anorganischer Säuren oder Siliciumcarbid, sofern sie nicht als Industriegase, Düngemittel oder primäre Metalle klassifiziert werden.

Was ist der Hauptunterschied zwischen WZ-Code 20.13.0 und 20.11.0 (Industriegase)?

Der Code 20.11.0 ist spezifisch für die Herstellung von Industriegasen wie Sauerstoff, Stickstoff, Argon, Kohlendioxid oder Acetylen. Code 20.13.0 erfasst dagegen andere anorganische Grundchemikalien, die nicht gasförmig sind oder nicht primär als Industriegase vermarktet werden. Die Trennung erfolgt über den Aggregatzustand und den primären Verwendungszweck.

Muss mein Betrieb diesen Code verwenden, wenn ich solche Chemikalien nur als Zwischenprodukt für meine eigene weitere Produktion herstelle?

Ja, die Klassifikation nach NACE/WZ basiert auf der ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit, unabhängig davon, ob die produzierten Stoffe verkauft oder betriebsintern weiterverwendet werden. Die Herstellung anorganischer Grundstoffe ist die primäre Tätigkeit und muss entsprechend codiert werden.

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