C Produktion
Klasse

WZ-Klasse 10.84 – Herstellung von Würzmitteln und Soßen

Der WZ-Code 10.84.0 bezeichnet im Klassifikationssystem Wirtschaftszweige (WZ 2025) des Statistischen Bundesamtes Betriebe, die Würzmittel, Soßen, Senf oder Essig herstellen.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 10.84.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 0
Verwandt 6
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 10.84

Vollständige Bezeichnung Herstellung von Würzmitteln und Soßen
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 10 - Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln
Gruppe 10.8 - Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln
Klasse 10.84 - Herstellung von Würzmitteln und Soßen
Integrierte Unterklasse 10.84.0
NACE Rev. 2.1 10.84
WZ 2008 Entsprechung 10.84.0
Kundensystematik 100

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 10.84.0?

Der WZ-Code 10.84.0 bezeichnet im Klassifikationssystem Wirtschaftszweige (WZ 2025) des Statistischen Bundesamtes Betriebe, die Würzmittel, Soßen, Senf oder Essig herstellen. Diese Klassifikation dient der statistischen Erfassung und ist unter anderem für die Gewerbeanmeldung, Branchenstatistiken oder die Zuordnung von Unternehmen relevant. Typische Produkte sind Mayonnaise, Ketchup, Bratensoßen, Gewürzmischungen, Brühwürfel oder Tafelsenf. Die Abgrenzung zu anderen Codes ist wichtig, insbesondere zur Herstellung von tiefgekühlten Soßen (10.85.2) oder zur Gewürzmüllerei (10.84.1). Für die Gewerbeanmeldung müssen Sie den Code korrekt angeben und berücksichtigen, dass für die Lebensmittelproduktion zusätzliche hygienerechtliche Vorschriften gelten. Was umfasst der Code 10.84.0 genau?

Der Code klassifiziert die Herstellung von Würzmitteln und Soßen als Teil des verarbeitenden Gewerbes (Abteilung 10). Konkret gehören dazu:

  • Die Produktion von Tafelsenf, auch in pasteurisierter oder haltbar gemachter Form.

Die Herstellung von Speiseessig, inklusive aromatisierter Varianten wie Kräuteressig.

Die Produktion von Soßen und Würzmitteln wie Ketchup, Mayonnaise, Salatsoßen, Grillsoßen, Bratensoßen oder Asia-Dips.

Die Herstellung von Würzpasten, -pulvern oder fertigen Gewürzmischungen (sofern nicht als Gewürzmüllerei einzustufen).

Die Produktion von Brühwürfeln oder Instantbrühen.

Nicht enthalten ist die Herstellung von tiefgekühlten Soßen (10.85.2), die Gewürzmüllerei (10.84.1) oder die Produktion von Hefeextrakten und anderen Würzmitteln auf Hefebasis (10.89.9). Auch reine Abfüll- oder Mischbetriebe ohne eigene Produktion fallen meist nicht unter diesen Code.

Typische Tätigkeiten und Beispiele

Betriebe in dieser Branche führen typischerweise Produktionsprozesse wie Mischen, Kochen, Pasteurisieren, Abfüllen und Verpacken durch. Ein kleiner Handwerksbetrieb, der regionalen Senf nach eigenem Rezept herstellt, ist ebenso erfasst wie ein industrieller Produzent von Fertigsoßen für den Einzelhandel. Wichtig ist, dass die Tätigkeit über reine Handels- oder Dienstleistungsfunktionen hinausgeht. Die eigentliche Herstellung muss im Vordergrund stehen.

Abgrenzung zu anderen WZ-Codes

Die korrekte Zuordnung ist wichtig, um Fehler in der Statistik oder bei behördlichen Meldungen zu vermeiden. Häufige Abgrenzungsfälle:

  • Dieser Code (10.84.0) umfasst
  • Nicht enthalten (andere Codes)
  • Herstellung von Tafelsenf
  • Gewürzmüllerei (10.84.1)
  • Produktion von Speiseessig
  • Herstellung von Essigersatz (10.89.9)
  • Ketchup, Mayonnaise, Grillsoßen
  • Tiefgekühlte Soßen (10.85.2)
  • Brühwürfel, Instantbrühen
  • Herstellung von Suppen (10.89.1)

Im Zweifel hilft das Statistische Bundesamt oder ein Berufsverband bei der endgültigen Einstufung.

Hinweise zur Gewerbeanmeldung

Wenn Sie ein Gewerbe in diesem Bereich anmelden, geben Sie den Code 10.84.0 bei der Gewerbeanzeige an. Beachten Sie unbedingt die lebensmittelrechtlichen Pflichten: Jeder Betrieb, der Lebensmittel herstellt, muss sich vor Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Lebensmittelüberwachungsamt registrieren lassen. Abhängig von der Betriebsgröße und den produzierten Waren können weitere Auflagen hinzukommen, etwa ein betriebseigenes Kontrollsystem nach HACCP-Grundsätzen, spezielle Zulassungen für bestimmte Zutaten oder regelmäßige Kontrollen durch das Veterinäramt. Klären Sie diese Punkte idealerweise vor der offiziellen Anmeldung.

Häufig gestellte Fragen

Was fällt unter den WZ-Code 10.84.0?

Zur Herstellung von Würzmitteln und Soßen (10.84.0) zählen Betriebe, die Produkte wie Tafelsenf, Speiseessig, Ketchup, Mayonnaise, Salatsoßen, Brühwürfel, Gewürzmischungen oder fertige Grillsoßen produzieren. Die Abgrenzung erfolgt zur Herstellung von tiefgekühlten Soßen (10.85.2) oder der Gewürzmüllerei (10.84.1).

Brauche ich eine besondere Genehmigung für die Herstellung?

Für die gewerbliche Herstellung von Lebensmitteln benötigen Sie eine Registrierung beim zuständigen Lebensmittelüberwachungsamt. Je nach Produkt und Betriebsgröße können zusätzliche hygienerechtliche Anforderungen (z.B. HACCP-Konzept) oder spezifische Zulassungen erforderlich sein. Klären Sie dies vor der Anmeldung mit Ihrem lokalen Ordnungs- oder Veterinäramt.

Kann ich auch Senf und Essig unter diesem Code anmelden?

Ja, die Herstellung von Tafelsenf und Speiseessig (einschließlich aromatisiertem Essig) ist explizit im Code 10.84.0 enthalten. Wichtig ist, dass es sich um die eigentliche Produktion handelt, nicht nur um Abfüllung oder Vertrieb fremder Produkte.