C Produktion
Klasse

WZ-Klasse 10.81 – Herstellung von Zucker

Der WZ-Code 10.81.0 klassifiziert Betriebe, die Zucker aus pflanzlichen Rohstoffen wie Zuckerrüben oder Zuckerrohr herstellen.

Diese Klasse umfasst die Unterklasse 10.81.0 (gleiche Beschreibung).

Ebene Klasse
Tiefe 4/5
Untergeordnet 0
Verwandt 6
Übersicht

Informationen zu WZ-Klasse 10.81

Vollständige Bezeichnung Herstellung von Zucker
Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe
Abteilung 10 - Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln
Gruppe 10.8 - Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln
Klasse 10.81 - Herstellung von Zucker
Integrierte Unterklasse 10.81.0
NACE Rev. 2.1 10.81
WZ 2008 Entsprechung 10.81.0
Kundensystematik 100

Compliance Risk Score

5 von 5 Faktoren bestanden

10 / 10
Wie wir diesen Score berechnen ->
Zuordnung

Für welche Berufe gilt dieser WZ-Code?

Dieser WZ-Code wird anhand offizieller Berufs- und Crosswalk-Daten mit passenden Berufsprofilen verknüpft.

Ebenfalls relevant für

Quelle: ESCO-NACE-crosswalk, Stand: 2026-05-05 · offizieller Nachweis

Vorgänger (WZ 2008)

Offizielle Zuordnung laut Destatis-Umsteigeschlüssel: Quelle .

Zugehörige Codes

Einordnung

Was umfasst der WZ-Code 10.81.0?

Der WZ-Code 10.81.0 klassifiziert Betriebe, die Zucker aus pflanzlichen Rohstoffen wie Zuckerrüben oder Zuckerrohr herstellen. Die Tätigkeit umfasst die Verarbeitung, Raffination, Kristallisation und Trocknung zu Produkten wie Weißzucker, Rohzucker, Sirup oder Melasse. Dieser Code gehört zur Abteilung C (Verarbeitendes Gewerbe), Gruppe 10.8 (Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln) im Klassifikationssystem WZ 2025 des Statistischen Bundesamtes. Typische Tätigkeiten unter Code 10.81.0

Unter diesen Code fallen alle Schritte der Zuckerproduktion aus pflanzlichen Quellen. Dazu zählen:

  • Reinigung, Zerkleinerung und Extraktion von Zucker aus Zuckerrüben oder Zuckerrohr.

Raffination des extrahierten Safts durch Kalkung, Filtration und Eindampfung.

Kristallisation des Zuckers durch Kontrolliertes Kochen und Zentrifugieren.

Trocknung, Siebung und Verpackung des Endprodukts.

Herstellung von Nebenprodukten wie Melasse oder Rübenschnitzel für die Futtermittelindustrie.

Die Lagerung und der Vertrieb des fertigen Zuckers sind ebenfalls Teil dieser Klassifikation, sofern sie im gleichen Betrieb stattfinden.

Abgrenzung zu ähnlichen WZ-Codes

Code 10.81.0 grenzt sich klar von verwandten Aktivitäten ab. Diese Tätigkeiten fallen nicht hierunter:

  • Aktivität
  • Zugehöriger WZ-Code
  • Herstellung von Süßwaren (Bonbons, Schokolade)
  • 10.82.0
  • Verarbeitung von Honig
  • 10.89.0 (Sonstige Nahrungsmittel)
  • Produktion von synthetischen Süßstoffen (Aspartam)
  • 20.59.0 (Chemische Erzeugnisse)
  • Anbau von Zuckerrüben oder Zuckerrohr
  • 01.11.0 (Anbau von Getreide)

Für Mischbetriebe, die sowohl Zucker herstellen als auch weiterverarbeiten, ist der Schwerpunkt der Tätigkeit entscheidend. Überwiegt die Primärproduktion, bleibt Code 10.81.0 maßgeblich.

Hinweise zur Gewerbeanmeldung

Bei der Anmeldung eines Gewerbes zur Zuckerherstellung sind mehrere Punkte zu beachten:

  • Melden Sie den Code 10.81.0 beim Gewerbeamt oder über das Portal Ihres Bundeslandes an.

Eine Genehmigung nach der Lebensmittelhygieneverordnung ist verpflichtend. Ein HACCP-Konzept muss vorliegen.

Großanlagen可能需要 eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, falls Emissionen anfallen.

Die betriebliche Eigenkontrolle nach LFGB ist vorgeschrieben. Regelmäßige Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörde sind üblich.

Konsultieren Sie frühzeitig die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) und das Gewerbeamt, um regionale Besonderheiten zu klären.

Häufige Fehler und Einschränkungen

Vermeiden Sie diese typischen Fehler bei der Klassifikation:

  • Verwechslung mit der Herstellung von Zuckervaren (10.82.0): Die reine Konfektproduktion gehört nicht hierher.

Übersehen von Genehmigungspflichten: Die Zuckerherstellung underliegt strengeren Kontrollen als viele andere Lebensmittelbereiche.

Falsche Zuordnung von Mischbetrieben: Bei gleichzeitiger Landwirtschaft (Anbau) und Verarbeitung sind oft zwei Codes nötig (01.11.0 und 10.81.0).

Für spezifische betriebliche Gegebenheiten empfiehlt sich eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder die IHK.

Praktische Checkliste für die Anmeldung

Prüfen, ob Ihre Tätigkeit unter Code 10.81.0 fällt (Zucker aus Pflanzen).

Gewerbeamt kontaktieren und Anmeldeformular besorgen.

HACCP-Konzept erstellen und betriebliche Hygienemaßnahmen dokumentieren.

Klären, ob eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung benötigt wird (abhängig von der Anlagengröße).

Anmeldung beim zuständigen Veterinär- oder Lebensmittelüberwachungsamt vornehmen.

Registrierung durchführen und Bestätigung abwarten.

Häufig gestellte Fragen

Welche Rohstoffe fallen unter die Zuckerherstellung nach Code 10.81.0?

Der Code umfasst die Verarbeitung von Zuckerrüben, Zuckerrohr, Zuckermais oder anderen Zuckerpflanzen zu Rohzucker, Weißzucker, Sirup oder Melasse. Nicht enthalten sind synthetische Süßstoffe oder die Verarbeitung von Honig.

Brauche ich eine besondere Genehmigung für die Zuckerherstellung?

Ja. Neben der Gewerbeanmeldung sind often eine Lebensmittelhygieneverordnung (HACCP)-Konzept, eine Überwachung nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und möglicherweise immissionsschutzrechtliche Genehmigungen erforderlich. Kontaktieren Sie Ihr lokales Gewerbeamt und die Lebensmittelüberwachung.

Was ist der Unterschied zwischen Code 10.81.0 und 10.82.0 (Zuckervaren)?

Code 10.81.0 bezieht sich auf die primäre Herstellung von Zucker aus Pflanzen. Code 10.82.0 (Herstellung von Kakao, Schokolade und Zuckerwaren) klassifiziert die Weiterverarbeitung dieses Zuckers zu Süßwaren wie Bonbons, Schokolade oder Marzipan.

Kontakt

Fehler gefunden oder eine Quelle ergänzt?

Senden Sie uns den betroffenen WZ-Code, die Seitenadresse und möglichst einen Link zur offiziellen Quelle. Auch Hinweise zu Kooperationen und internationalen Klassifikationen sind willkommen.